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Art. 234 § 5 EGBGB: Unterhalt des geschiedenen Ehegatten

Änderungsdienst
veröffentlicht am

03.12.2022

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Neufassung vom 21.09.1994 (BGBl. I S. 2494)

Inkrafttreten01.10.1994
Version005.00

1Für den Unterhaltsanspruch eines Ehegatten, dessen Ehe vor dem Wirksamwerden des Beitritts geschieden worden ist, bleibt das bisherige Recht maßgebend. 2Unterhaltsvereinbarungen bleiben unberührt.

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