§ 21 BerRehaG: Inhalt des Antrags
veröffentlicht am |
10.08.2019 |
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Änderungsgrundlage | Artikel 2 des Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) vom 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) |
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Inkrafttreten | 01.01.2019 |
Version | 002.00 |
Der Antrag soll enthalten
1. | Angaben zur Person, |
2. | Angaben zur Ausbildung und zum beruflichen Werdegang, |
3. | eine Darstellung der Verfolgung, |
4. | Angaben zum Umfang der Benachteiligung in Ausbildung und Beruf, |
5. | die Angabe von Beweismitteln, |
6. | eine Erklärung, ob und wo der Antragsteller schon früher einen Antrag gestellt hat, sowie |
7. | Angaben zu Kindern, die infolge einer Verfolgung nach § 11a Absatz 3 nicht erzogen werden konnten. |