§ 21 BerRehaG: Inhalt des Antrags
veröffentlicht am |
10.08.2019 |
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Änderungsgrundlage | Neufassung vom 01.07.1997 (BGBl. I S. 1625) |
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Inkrafttreten | 01.01.1998 |
Version | 001.00 |
Der Antrag soll enthalten
1. | Angaben zur Person, |
2. | Angaben zur Ausbildung und zum beruflichen Werdegang, |
3. | eine Darstellung der Verfolgung, |
4. | Angaben zum Umfang der Benachteiligung in Ausbildung und Beruf, |
5. | die Angabe von Beweismitteln sowie |
6. | eine Erklärung, ob und wo der Antragsteller schon früher einen Antrag gestellt hat. |