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§ 5 BerRehaG: Ausschluß von Ansprüchen

Änderungsdienst
veröffentlicht am

13.09.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Neufassung vom 01.07.1997 (BGBl. I S. 1625)

Inkrafttreten01.01.1998
Version001.00

Andere Ansprüche wegen einer aus politischen Gründen erfolgten Benachteiligung im Beruf oder in der Ausbildung sind ausgeschlossen, wenn sie Verbindlichkeiten im Sinne des Artikels 135a Abs. 2 des Grundgesetzes betreffen.

Zusatzinformationen