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§ 22 BKGG: Bericht der Bundesregierung

Änderungsdienst
veröffentlicht am

20.06.2022

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Artikel 5 des Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz - 2. FamEntlastG) vom 01.12.2020 (BGBl. I S. 2616)

Inkrafttreten01.01.2021
Gültig bis31.05.2022
Version002.00

Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Juli 2023 einen Bericht über die Auswirkungen des § 6a (Kinderzuschlag) und insbesondere über die Auswirkungen der erweiterten Zugangsmöglichkeit zum Kinderzuschlag nach § 6a Absatz 1a sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschrift vor.

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