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§ 6 BKGG: Höhe des Kindergeldes

Änderungsdienst
veröffentlicht am

27.12.2022

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Artikel 6 des Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz - lnflAusG) vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2230)

Inkrafttreten01.01.2023
Version001.00

(1) Das Kindergeld beträgt monatlich für jedes Kind 250 Euro.

(2) (aufgehoben)

(3) 1Darüber hinaus wird für jedes Kind, für das für den Monat Juli 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für den Monat Juli 2022 ein Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro gezahlt. 2Ein Anspruch in Höhe des Einmalbetrags von 100 Euro für das Kalenderjahr 2022 besteht auch für ein Kind, für das nicht für den Monat Juli 2022, jedoch für mindestens einen anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.