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§ 19 BEEG: Kündigung zum Ende der Elternzeit

Änderungsdienst
veröffentlicht am

13.09.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Neufassung vom 27.01.2015 (BGBl. I S. 33)

Inkrafttreten01.01.2015
Version001.00

Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

Zusatzinformationen