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§ 22a AO: Zuständigkeit auf dem Festlandsockel oder an der ausschließlichen Wirtschaftszone

Änderungsdienst
veröffentlicht am

11.03.2025

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Neufassung vom 23.01.2025 (BGBl. I Nr. 24)

Inkrafttreten01.01.2025
Version001.00

Die Zuständigkeit der Finanzbehörden der Länder nach den §§ 18 bis 22 oder nach den Steuergesetzen im Bereich des der Bundesrepublik Deutschland zustehenden Anteils an dem Festlandsockel und an der ausschließlichen Wirtschaftszone richtet sich nach dem Äquidistanzprinzip.

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