§ 309 SGB VI: Aktueller Rentenwert für 1992
veröffentlicht am |
13.09.2019 |
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Änderungsgrundlage | Rentenreformgesetz 1992 vom 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) |
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Inkrafttreten | 01.01.1992 |
Gültig bis | 31.12.1995 |
Version | 001.00 |
Bei der Bestimmung des vom 1. Juli 1992 an geltenden aktuellen Rentenwerts sind als Daten des vorvergangenen Kalenderjahres
1. | für die Ermittlung des Faktors der Veränderung der Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer das bei der Bestimmung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1991 verwendete durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt für das Jahr 1990 und |
2. | die dem Statistischen Bundesamt zu Beginn des Jahres 1992 vorliegenden Daten über die Nettoquote für Arbeitsentgelt und die Rentennettoquote für das Jahr 1990 |
zugrunde zu legen.