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§ 309 SGB VI: Aktueller Rentenwert für 1992

Änderungsdienst
veröffentlicht am

13.09.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Rentenreformgesetz 1992 vom 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261)

Inkrafttreten01.01.1992
Gültig bis31.12.1995
Version001.00

Bei der Bestimmung des vom 1. Juli 1992 an geltenden aktuellen Rentenwerts sind als Daten des vorvergangenen Kalenderjahres

1.für die Ermittlung des Faktors der Veränderung der Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer das bei der Bestimmung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1991 verwendete durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt für das Jahr 1990 und
2.die dem Statistischen Bundesamt zu Beginn des Jahres 1992 vorliegenden Daten über die Nettoquote für Arbeitsentgelt und die Rentennettoquote für das Jahr 1990

zugrunde zu legen.

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