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§ 305 SGB VI: Wartezeit

Änderungsdienst
veröffentlicht am

21.08.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

RRG 1992 vom 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261)

Inkrafttreten01.01.1992
Gültig bis31.12.1995
Version001.00

War die Wartezeit für eine Rente erfüllt und bestand Anspruch auf diese Rente vor dem Zeitpunkt, von dem an geänderte Vorschriften über die Wartezeit in Kraft sind, gilt die Wartezeit auch dann als erfüllt, wenn dies nach der Rechtsänderung nicht mehr der Fall ist.

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