§ 276 SGB VI: Übergangsregelung für Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung
| veröffentlicht am |
06.04.2020 |
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| Änderungsgrundlage | Artikel 1c des Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze vom 04.03.2020 (BGBl. I S. 437) |
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| Inkrafttreten | 01.01.2020 |
| Version | 001.00 |
