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§ 255e SGB VI: Bestimmung des aktuellen Rentenwerts für die Zeit vom 1. Juli 2001 bis zum 1. Juli 2010

Änderungsdienst
veröffentlicht am

09.05.2020

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Neufassung vom 19.02.2002 (BGBl. I S. 754), Artikel 1 des Altersvermögensergänzungsgesetzes vom 21.03.2001 (BGBl. I S. 403)

Inkrafttreten01.01.2001
Gültig bis31.07.2004
Version002.00

(1) Bei der Ermittlung des aktuellen Rentenwerts für die Zeit vom 1. Juli 2001 bis zum 1. Juli 2010 tritt an die Stelle des Faktors für die Veränderung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten (§ 68 Abs. 3) der Faktor für die Veränderung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten und des Altersvorsorgeanteils.

(2) Der Faktor, der sich aus der Veränderung des Altersvorsorgeanteils und des Beitragssatzes zur Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten ergibt, wird ermittelt, indem

1.der Altersvorsorgeanteil und der durchschnittliche Beitragssatz in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten des vergangenen Kalenderjahres von 100 vom Hundert subtrahiert werden,
2.der Altersvorsorgeanteil und der durchschnittliche Beitragssatz in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für das vorvergangene Kalenderjahr von 100 vom Hundert subtrahiert werden,

und anschließend der nach Nummer 1 ermittelte Wert durch den nach Nummer 2 ermittelten Wert geteilt wird.

(3) Der Altersvorsorgeanteil beträgt für die Jahre

vor20020,0 vom Hundert,
20020,5 vom Hundert,
20031,0 vom Hundert,
20041,5 vom Hundert,
20052,0 vom Hundert,
20062,5 vom Hundert,
20073,0 vom Hundert,
20083,5 vom Hundert,
20094,0 vom Hundert.

(4) Der nach § 68 sowie den Absätzen 1 bis 3 für die Zeit vom 1. Juli 2001 bis zum 1. Juli 2010 an Stelle des bisherigen aktuellen Rentenwerts zu bestimmende neue aktuelle Rentenwert wird nach folgender Formel ermittelt:

Formel zu § 255e SGB VI: Bestimmung des aktuellen Rentenwerts für die Zeit vom 1. Juli 2001

Dabei sind:

ARt=zu bestimmender aktueller Rentenwert,
ARt-1=bisheriger aktueller Rentenwert,
BEt-1=Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer im vergangenen Kalenderjahr,
BEt-2=Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer im vorvergangenen Kalenderjahr,
RVBt-1=durchschnittlicher Beitragssatz in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten im vergangenen Kalenderjahr,
RVBt-2=durchschnittlicher Beitragssatz in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten im vorvergangenen Kalenderjahr,
AVAt-1=Altersvorsorgeanteil im vergangenen Kalenderjahr und
AVAt-2=Altersvorsorgeanteil im vorvergangenen Kalenderjahr.