§ 255e SGB VI: Bestimmung des aktuellen Rentenwerts für die Zeit vom 1. Juli 2001 bis zum 1. Juli 2010
veröffentlicht am |
09.05.2020 |
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Änderungsgrundlage | Neufassung vom 19.02.2002 (BGBl. I S. 754), Artikel 1 des Altersvermögensergänzungsgesetzes vom 21.03.2001 (BGBl. I S. 403) |
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Inkrafttreten | 01.01.2001 |
Gültig bis | 31.07.2004 |
Version | 002.00 |
(1) Bei der Ermittlung des aktuellen Rentenwerts für die Zeit vom 1. Juli 2001 bis zum 1. Juli 2010 tritt an die Stelle des Faktors für die Veränderung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten (§ 68 Abs. 3) der Faktor für die Veränderung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten und des Altersvorsorgeanteils.
(2) Der Faktor, der sich aus der Veränderung des Altersvorsorgeanteils und des Beitragssatzes zur Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten ergibt, wird ermittelt, indem
1. | der Altersvorsorgeanteil und der durchschnittliche Beitragssatz in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten des vergangenen Kalenderjahres von 100 vom Hundert subtrahiert werden, |
2. | der Altersvorsorgeanteil und der durchschnittliche Beitragssatz in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für das vorvergangene Kalenderjahr von 100 vom Hundert subtrahiert werden, |
und anschließend der nach Nummer 1 ermittelte Wert durch den nach Nummer 2 ermittelten Wert geteilt wird.
(3) Der Altersvorsorgeanteil beträgt für die Jahre
vor | 2002 | 0,0 vom Hundert, |
2002 | 0,5 vom Hundert, | |
2003 | 1,0 vom Hundert, | |
2004 | 1,5 vom Hundert, | |
2005 | 2,0 vom Hundert, | |
2006 | 2,5 vom Hundert, | |
2007 | 3,0 vom Hundert, | |
2008 | 3,5 vom Hundert, | |
2009 | 4,0 vom Hundert. |
(4) Der nach § 68 sowie den Absätzen 1 bis 3 für die Zeit vom 1. Juli 2001 bis zum 1. Juli 2010 an Stelle des bisherigen aktuellen Rentenwerts zu bestimmende neue aktuelle Rentenwert wird nach folgender Formel ermittelt:
Dabei sind:
ARt | = | zu bestimmender aktueller Rentenwert, |
ARt-1 | = | bisheriger aktueller Rentenwert, |
BEt-1 | = | Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer im vergangenen Kalenderjahr, |
BEt-2 | = | Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer im vorvergangenen Kalenderjahr, |
RVBt-1 | = | durchschnittlicher Beitragssatz in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten im vergangenen Kalenderjahr, |
RVBt-2 | = | durchschnittlicher Beitragssatz in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten im vorvergangenen Kalenderjahr, |
AVAt-1 | = | Altersvorsorgeanteil im vergangenen Kalenderjahr und |
AVAt-2 | = | Altersvorsorgeanteil im vorvergangenen Kalenderjahr. |