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§ 253a SGB VI: Zurechnungszeit

Änderungsdienst
veröffentlicht am

25.01.2020

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Artikel 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz) vom 17.07.2017 (BGBl. I S. 2509)

Inkrafttreten01.01.2018
Gültig bis31.12.2018
Version002.00

Beginnt eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente vor dem 1. Januar 2024 oder sind bei einer Hinterbliebenenrente Versicherte vor dem 1. Januar 2024 verstorben, wird das Ende der Zurechnungszeit wie folgt angehoben:

auf Alter
Bei Beginn der Rente oder bei Tod der Versicherten im Jahr  Anhebung um Monate  Jahre  Monate
2018 3623
2019 6626
202012630
202118636
202224640
202330646

Zusatzinformationen

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