Navigation und Service

Logo der Deutschen Rentenversicherung (Link zur Startseite rvRecht)

rvRecht® - Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung

§ 117a SGB VI: Besonderheiten beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

Änderungsdienst
veröffentlicht am

24.08.2020

Dokumentdaten
Inkrafttreten01.01.2021
Version001.00

Über den Anspruch auf Rente kann hinsichtlich der Rentenhöhe auch unter Außerachtlassung des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung entschieden werden.

Zusatzinformationen

Rechtsstände ab