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§ 95 SGB VI: Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Arbeitslosengeld

Änderungsdienst
veröffentlicht am

13.09.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

RRG 1992 vom 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261)

Inkrafttreten01.01.1992
Gültig bis31.12.1998
Version001.00

Auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird das für denselben Zeitraum geleistete Arbeitslosengeld angerechnet. Eine Anrechnung erfolgt nicht, wenn das Arbeitslosengeld

1.nur vorläufig bis zur Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit oder
2.aufgrund einer Anwartschaftszeit, die insgesamt nach dem Beginn der Rente wegen Berufsunfähigkeit oder der Rente für Bergleute erfüllt worden ist,

geleistet wird.

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