§ 95 SGB VI: Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Arbeitslosengeld
veröffentlicht am |
13.09.2019 |
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Änderungsgrundlage | RRG 1992 vom 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) |
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Inkrafttreten | 01.01.1992 |
Gültig bis | 31.12.1998 |
Version | 001.00 |
Auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird das für denselben Zeitraum geleistete Arbeitslosengeld angerechnet. Eine Anrechnung erfolgt nicht, wenn das Arbeitslosengeld
1. | nur vorläufig bis zur Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit oder |
2. | aufgrund einer Anwartschaftszeit, die insgesamt nach dem Beginn der Rente wegen Berufsunfähigkeit oder der Rente für Bergleute erfüllt worden ist, |
geleistet wird.