§ 10 SGB VI: Persönliche Voraussetzungen
veröffentlicht am |
25.01.2020 |
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Änderungsgrundlage | RRG 1992 vom 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) |
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Inkrafttreten | 01.01.1992 |
Gültig bis | 31.12.2000 |
Version | 002.00 |
Für Leistungen zur Rehabilitation haben Versicherte die persönlichen Voraussetzungen erfüllt,
1. | deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und | |
2. | bei denen voraussichtlich durch die Leistungen | |
a) | bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit abgewendet werden kann, | |
b) | bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann oder der Eintritt von Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit abgewendet werden kann. |