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§ 24c SGB V: Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Änderungsdienst
veröffentlicht am

15.04.2024

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Artikel 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG) vom 22.03.2024 (BGBl. I Nr. 101)

Inkrafttreten26.03.2024
Version001.00

1Die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft umfassen

1.ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe,
2.Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil-, Hilfsmitteln und digitalen Gesundheitsanwendungen,
3.Entbindung,
4.häusliche Pflege,
5.Haushaltshilfe,
6.Mutterschaftsgeld.

2Anspruch auf Leistungen nach Satz 1 hat bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt.

Zusatzinformationen

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