§ 115 SGB IV: Vorfinanzierung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises
veröffentlicht am |
28.11.2020 |
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Änderungsgrundlage | Artikel 1 des Gesetzes über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) vom 28.03.2009 (BGBl. I S. 634) |
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Inkrafttreten | 02.04.2009 |
Gültig bis | 31.08.2009 |
Version | 002.00 |
Die Finanzierung für die Errichtung und den Betrieb der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren erfolgt für den Zeitraum 2009 bis einschließlich 2013 durch einen verlorenen Zuschuss aus Bundesmitteln in Höhe von jährlich bis zu 11 Millionen Euro, insgesamt in Höhe von bis zu 55 Millionen Euro.