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§ 15 SGB IV: Arbeitseinkommen

Änderungsdienst
veröffentlicht am

15.01.2024

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Artikel 5a des Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze vom 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 408)

Inkrafttreten01.01.2025
Version001.00

1Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. 2Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist.

Zusatzinformationen

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