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§ 115 SGB III: Leistungen

Änderungsdienst
veröffentlicht am

07.08.2023

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Artikel 2 des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung vom 17.07.2023 (BGBl. I Nr. 191)

Inkrafttreten01.04.2024
Version001.00

Die allgemeinen Leistungen umfassen

1.Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,
2.Leistungen zur Förderung der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung einschließlich der Berufsausbildungsbeihilfe und des Berufsorientierungspraktikums,
3.Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Ausnahme der Leistungen nach den §§ 82 und 82a,
4.Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.

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