§ 115 SGB III: Leistungen
veröffentlicht am |
07.08.2023 |
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Änderungsgrundlage | Artikel 2 des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung vom 17.07.2023 (BGBl. I Nr. 191) |
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Inkrafttreten | 01.04.2024 |
Version | 001.00 |
Die allgemeinen Leistungen umfassen
1. | Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, |
2. | Leistungen zur Förderung der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung einschließlich der Berufsausbildungsbeihilfe und des Berufsorientierungspraktikums, |
3. | Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Ausnahme der Leistungen nach den §§ 82 und 82a, |
4. | Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. |