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§ 115 SGB III: Leistungen

Änderungsdienst
veröffentlicht am

07.08.2023

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Artikel 1b des Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) vom 15.04.2015 (BGBl. I S. 583)

Inkrafttreten01.05.2015
Gültig bis31.03.2024
Version003.00

Die allgemeinen Leistungen umfassen

1.Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,
2.Leistungen zur Förderung der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung einschließlich der Berufsausbildungsbeihilfe und der Assistierten Ausbildung,
3.Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung,
4.Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.

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