§ 115 SGB III: Leistungen
veröffentlicht am |
07.08.2023 |
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Änderungsgrundlage | Artikel 1b des Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) vom 15.04.2015 (BGBl. I S. 583) |
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Inkrafttreten | 01.05.2015 |
Gültig bis | 31.03.2024 |
Version | 003.00 |
Die allgemeinen Leistungen umfassen
1. | Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, |
2. | Leistungen zur Förderung der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung einschließlich der Berufsausbildungsbeihilfe und der Assistierten Ausbildung, |
3. | Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, |
4. | Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. |