§ 28a SGB I: Leistungen der Eingliederungshilfe
veröffentlicht am |
30.11.2019 |
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Änderungsgrundlage | Artikel 3 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) vom 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) |
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Inkrafttreten | 01.01.2018 |
Version | 002.00 |
(1) Nach dem Recht der Eingliederungshilfe können in Anspruch genommen werden:
1. | Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, |
2. | Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, |
3. | Leistungen zur Teilhabe an Bildung, |
4. | Leistungen zur Sozialen Teilhabe. |
(2) Zuständig sind die durch Landesrecht bestimmten Behörden.