§ 23 SGB I: Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte
veröffentlicht am |
30.11.2019 |
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Änderungsgrundlage | Artikel 3 des Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom 08.12.2016 (BGBl. I S. 2838) |
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Inkrafttreten | 14.12.2016 |
Version | 002.00 |
(1) Nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte können in Anspruch genommen werden:
1. | in der gesetzlichen Rentenversicherung: | |
a) | Leistungen zur Prävention, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Nachsorge sowie sonstige Leistungen zur Teilhabe einschließlich wirtschaftlicher Hilfen, | |
b) | Renten wegen Alters, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Knappschaftsausgleichsleistung, | |
c) | Renten wegen Todes, | |
d) | Witwen- und Witwerrentenabfindungen sowie Beitragserstattungen, | |
e) | Zuschüsse zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung, | |
f) | Leistungen für Kindererziehung, | |
2. | in der Alterssicherung der Landwirte: | |
a) | Leistungen zur Prävention, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Nachsorge sowie ergänzende und sonstige Leistungen zur Teilhabe einschließlich Betriebs- oder Haushaltshilfe, | |
b) | Renten wegen Erwerbsminderung und Alters, | |
c) | Renten wegen Todes, | |
d) | Beitragszuschüsse, | |
e) | Betriebs- und Haushaltshilfe oder sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft. |
(2) Zuständig sind
1. | in der allgemeinen Rentenversicherung die Regionalträger, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, |
2. | in der knappschaftlichen Rentenversicherung die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, |
3. | in der Alterssicherung der Landwirte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Alterskasse. |