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SGB I
07.12.2019
Gesetz vom 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015)
Wer für eine angemessene Wohnung Aufwendungen erbringen muß, die ihm nicht zugemutet werden können, hat ein Recht auf Zuschuß zur Miete oder zu vergleichbaren Aufwendungen.
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