Gruppe VII: Wirtschaft und Verwaltung
veröffentlicht am |
29.08.2020 |
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Stand | 11.12.2019 |
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Erstellungsgrundlage | in der Fassung des EM-ReformG vom 20.12.2000 in Kraft getreten am 01.01.2001 |
Rechtsgrundlage | |
Version | 005.00 |
- Allgemeines
- Berufe
- Buchhalterin/Buchhalter
- Bürogehilfin/Bürogehilfe
- Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement
- Datentypistin/Datentypist
- Industriekauffrau/Industriekaufmann
- Phonotypistin/Phonotypist
- Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
- Sekretärin/Sekretär
- Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter
- Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter
- Allgemeines
- Berufe
- Buchhalterin/Buchhalter
- Bürogehilfin/Bürogehilfe
- Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement
- Datentypistin/Datentypist
- Industriekauffrau/Industriekaufmann
- Phonotypistin/Phonotypist
- Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
- Sekretärin/Sekretär
- Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter
- Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter
Allgemeines
Angestellte aus den Bereichen Wirtschaft und Verwaltung verwenden oftmals unterschiedliche Berufsbezeichnungen für gleichartige Tätigkeiten. Kaufmännische Angestellte/kaufmännischer Angestellter, kaufmännische Sachbearbeiterin/kaufmännischer Sachbearbeiter, Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter, Verwaltungsangestellte/Verwaltungsange-stellter werden am häufigsten genannt. Auf den ersten Blick ist damit allerdings noch nichts über einen gegebenenfalls erreichten Berufsabschluss und die konkret ausgeübte Tätigkeit gesagt. In diesen Fällen ist eine weitere Sachaufklärung zur Berufsbiographie erforderlich.
Typische Tätigkeiten in den Bereichen Wirtschaft und Verwaltung sind Einkaufen, Verkaufen, Planen, Organisieren, Ermitteln, Kalkulieren und Beraten. Sie erfordern Organisationsgeschick, Ordnungssinn, Umsicht, Genauigkeit, Sprach- und Schrift-gewandtheit, Sicherheit im Umgang mit Zahlen, Texten und moderner Bürotechnik, Kontaktfreude, Verhandlungsgeschick, Verschwiegenheit, Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit, in Zusammenhängen zu denken.
Diese Kenntnisse, Fertigkeiten, Eigenschaften und Fähigkeiten versetzen die Angestellten in die Lage, nicht nur eine spezifische Tätigkeit ausüben zu können, sondern sie eröffnen ihnen im Regelfall ein breites Betätigungsspektrum in den Bereichen Wirtschaft und Verwaltung auf der Grundlage der vorhandenen Basisqualifikation.
Berufe
Buchhalterin/Buchhalter
Ausbildung
Kein geregelter Ausbildungsberuf.
Die Buchhaltung ist Bestandteil mehrerer kaufmännischer Ausbildungsberufe. Vertiefte Kenntnisse können in Fortbildungslehrgängen erworben werden.
Beachte:
Liegt eine Berufsausbildung vor (zum Beispiel Industriekauffrau/Industriekaufmann), siehe dort.
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
In Abhängigkeit von der Unternehmensgröße und der daraus resultierenden Arbeitsteilung arbeiten Buchhalterinnen/Buchhalter in einem Aufgabenschwerpunkt oder sie nehmen alle anfallenden Aufgaben der Buchhaltung wahr. Dazu gehören im Einzelnen: Verbuchen aller innerbetrieblich und mit Außenstehenden anfallenden geldwerten Geschäftsvorgänge, Führen der Debitoren-, Kreditoren- und Sachkonten, Lohn- und Gehaltsbuchführung, Durchführen von Rechnungsprüfungen, Anstellen von Berechnungen, Aufstellen von Kalkulationsunterlagen, Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Durchführen des Mahnverfahrens, Mitwirkung bei der Gewinn- und Verlustrechnung.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
- Körperlich leichte Arbeiten in temperierten Räumen
- Überwiegend im Sitzen, zeitweise Gehen und Stehen
- Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
- Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit der Hände und Arme (Umgang mit Büromaterial, -geräten, Computer-Tastatur und -Maus)
- Überwiegend Bildschirmarbeit (Sehvermögen, Körperhaltung)
Psychomentale Anforderungen
- Durchschnittliches, zum Teil überdurchschnittliches Konzentrationsvermögen (aufgabenabhängig)
- Durchschnittliches, zum Teil überdurchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen (aufgabenabhängig)
- Genauigkeit
- Übernahme von Verantwortung
- Zum Teil Publikumsverkehr (arbeitsplatzabhängig)
- Zum Teil Termin- und Zeitdruck (arbeitsplatzabhängig)
Verweisungsmöglichkeiten
1. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, überwiegend im Sitzen, mit gelegentlichem Wechsel zwischen Sitzen, Gehen und Stehen, ohne überdurchschnittliche Stressbelastung und andauernden Zeitdruck.
Verweisung:
Nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Berufsbereich als Buchhalterin/Buchhalter.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit der Hände, Arme, des Sehvermögens ist die Ausführbarkeit von Tätigkeiten im bisherigen Berufsbereich durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 22.01.2014, AZ: L 5 R 2202/11
Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 07.08.2012, AZ: L 22 R 17/11
2. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, in wechselnder Körperhaltung, ohne andauernde PC-Arbeit, ohne überdurchschnittliche Anforderungen an die Umstellungs- und Anpassungsfähigkeit, ohne überdurchschnittlichen Zeitdruck, ohne regelmäßigen Publikumsverkehr.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer Registratorin/eines Registrators nach der Entgeltgruppe 3 TVöD in großen Behörden oder vergleichbaren Institutionen.
Aufgaben und Tätigkeiten einer Registratorin/eines Registrators sind die Verwaltung, Ablage und Herausgabe aufzubewahrender Akten, Geschäftspapiere, wissenschaftlicher und verwaltungstechnischer Unterlagen nach einem festgelegten Aktenplan, Vergabe von Ablage-/Ordnungsmerkmalen, Vorgangsverwaltung mit entsprechender Datensoftware, Überwachung von Aufbewahrungsfristen.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit der Hände, Arme, des Sehvermögens ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Sinngemäß Urteil des LSG Thüringen vom 24.06.2015, AZ: L 12 R 1242/14
Urteil des LSG Bayern vom 10.02.2010, AZ: L 13 R 1010/08
Bürogehilfin/Bürogehilfe
Ausbildung
Zweijährige betriebliche oder schulische Ausbildung (bis 1991 möglich).
Verwandt mit dem DDR-Ausbildungsberuf:
- Facharbeiter für Schreibtechnik
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Die Aufgaben bestehen im Ausführen von büromäßigen Hilfsarbeiten in Betrieben unterschiedlichster Wirtschaftszweige, in Verbänden und Behörden. Dazu gehören zum Beispiel: Fertigen von Schreiben, Führen von Listen und Dateien, Ordnen und Verwalten laufender Vorgänge, Terminüberwachung, Büromaterialverwaltung, Verwalten kleiner Kassen, unterstützende Arbeiten im Buchhaltungs-, Lager-, Rechnungs- und Kontrollwesen, einfacher Geschäftsverkehr mit Bank, Post, Transportunternehmen.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
- Körperlich leichte Arbeiten in temperierten Räumen
- Überwiegend im Sitzen, zeitweise Gehen und Stehen
- Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
- Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit der Hände und Arme (Umgang mit Büromaterial, -geräten, Computer-Tastatur und -Maus)
- Bildschirmtätigkeiten (Sehvermögen, Körperhaltung)
Psychomentale Anforderungen
- Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
- Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
- Zum Teil Publikumsverkehr (arbeitsplatzabhängig)
Verweisungsmöglichkeiten
1. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten im Wechsel zwischen Sitzen, Gehen und Stehen, ohne einseitige Körperhaltungen, ohne Arbeiten über Kopfhöhe, ohne überdurchschnittlichen Zeitdruck, ohne überdurchschnittliche Anforderungen an das Sehvermögen (Maschinen- und Handschrift können gelesen werden) ohne regelmäßigen Publikumsverkehr und ohne Heben, Tragen oder Bewegen von Lasten über 10 kg.
Verweisung:
Nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Berufsbereich als Bürogehilfin/Bürogehilfe.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit der Hände, Arme, des Sehvermögens ist die Ausführbarkeit von Tätigkeiten im bisherigen Berufsbereich durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
2. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, überwiegend im Sitzen mit der Möglichkeit zum Wechsel der Körperhaltung, ohne überwiegende Schreibarbeiten (handschriftlich oder am PC), ohne volle Gebrauchsfähigkeit der Hände.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters am Empfang oder an Informationsstellen nach der Entgeltgruppe 3 TVöD in öffentlichen Verwaltungen oder vergleichbaren Institutionen.
Aufgaben und Tätigkeiten einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters am Empfang oder an Informationsstellen sind die visuelle Ein- und Ausgangsbeobachtung, die Erteilung von Auskünften (Zuständigkeiten, Ansprechpartner, Öffnungszeiten), die Ausgabe von Informationsbroschüren, Formularen, Besucherausweisen, die telefonische Besucheranmeldung, die Entgegennahme von Schlüsseln, das Sorgen für Ordnung und Sauberkeit im Foyer, gegebenenfalls Schließdienst.
Beachte:
Bei Einschränkungen des Seh-, Sprech- und/oder Hörvermögens, der psychischen Belastbarkeit oder im Umgang mit Publikum ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Sinngemäß Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 21.09.2017, AZ: L 33 R 704/16 mit berufskundlicher Sachverständigenaussage von Herrn Manfred Langhoff vom 12.05.2011 für das SG Frankfurt/Oder
Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement
Ausbildung
Dreijährige betriebliche Ausbildung, bundeseinheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt (ab 01.08.2014).
Vorläuferberufe (dreijährige betriebliche Ausbildung):
- Bürokauffrau/Bürokaufmann
- Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation
- Fachangestellte für Bürokommunikation/Fachangestellter für Bürokommunikation
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Die Aufgaben bestehen im Ausführen von kaufmännisch-verwaltenden und organisatorischen Aufgaben in Betrieben unterschiedlichster Wirtschaftszweige, in Verbänden und Behörden. Je nach Betriebsgröße werden die Tätigkeiten einzelner oder mehrerer betrieblicher Funktionsbereiche wahrgenommen, beispielsweise in der Auftrags- und Rechnungsbearbeitung, der Lager- und Materialwirtschaft, dem betrieblichen Rechnungswesen, dem Personalwesen und der allgemeinen Bürowirtschaft.
Im Einzelnen nehmen Kaufleute für Bürokommunikation Aufträge auf und bearbeiten diese, sie erstellen Rechnungen, nehmen die Rechnungsprüfung vor, überwachen Lagerbestände, Liefertermine, reklamieren Warenmängel, buchen Geschäftsvorgänge, führen Kostenrechnungen durch. Sie führen Personalakten, erstellen Lohn- und Gehaltsabrechnungen, führen Sozialabgaben und Steuern ab, stellen Arbeitsverträge aus und erledigen den Schriftverkehr. Sie stellen Daten für Statistiken und Berichte zusammen, fertigen Besprechungsprotokolle, organisieren Sitzungen und Geschäftsreisen, nehmen Anfragen entgegen und erteilen Auskünfte. Außerdem bearbeiten sie den Posteingang.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
- Körperlich leichte Arbeiten in temperierten Räumen
- Überwiegend im Sitzen, zeitweise Gehen und Stehen
- Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
- Normales Sprechvermögen
- Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit der Hände und Arme (Umgang mit Büromaterial, -geräten, Computer-Tastatur und -Maus)
- Bildschirmtätigkeiten (Sehvermögen, Körperhaltung)
Psychomentale Anforderungen
- Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
- Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
- Zum Teil Publikumsverkehr (arbeitsplatzabhängig)
Verweisungsmöglichkeiten
1. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten überwiegend im Sitzen, zeitweise im Stehen und Gehen, mit durchschnittlichen geistigen Anforderungen, ohne Nachtarbeit und Wechselschicht.
Verweisung:
Nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Berufsbereich als Bürokauffrau/Bürokaufmann.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit der Hände, Arme, des Seh- und/oder Hörvermögens ist die Ausführbarkeit von Tätigkeiten im bisherigen Berufsbereich durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Sinngemäß Urteil des LSG Bayern vom 25.06.2013, AZ: L 20 R 491/12
2. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, in wechselnder Körperhaltung, ohne andauernde PC-Arbeit, ohne überdurchschnittliche Anforderungen an die Umstellungs- und Anpassungsfähigkeit, ohne überdurchschnittlichen Zeitdruck, ohne regelmäßigen Publikumsverkehr.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer Registratorin/eines Registrators nach der Entgeltgruppe 3 TVöD in großen Behörden oder vergleichbaren Institutionen.
Aufgaben und Tätigkeiten einer Registratorin/eines Registrators sind die Verwaltung, Ablage und Herausgabe aufzubewahrender Akten, Geschäftspapiere, wissenschaftlicher und verwaltungstechnischer Unterlagen nach einem festgelegten Aktenplan, Vergabe von Ablage-/Ordnungsmerkmalen, Vorgangsverwaltung mit entsprechender Datensoftware, Überwachung von Aufbewahrungsfristen.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit der Hände, Arme, des Sehvermögens ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Urteil des LSG Thüringen vom 24.06.2015, AZ: L 12 R 1242/14
Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 22.01.2014, AZ: L 5 R 2202/11
Sinngemäß Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 14.03.2013, AZ: L 10 R 98/09
3. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, überwiegend im Sitzen mit der Möglichkeit zum Haltungswechsel, mit Einschränkungen der Beihand.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer Telefonistin/eines Telefonisten zum Beispiel nach der Entgeltgruppe 3 TVöD im Öffentlichen Dienst
Aufgaben und Tätigkeiten einer Telefonistin/eines Telefonisten sind die Entgegennahme der Anrufe von Kunden, Geschäftspartnern und Bürgern in Telefonzentralen großer Wirtschaftsunternehmen, Organisationen und Behörden. Die Arbeitsplätze sind mit Headset, Computertastatur und -maus sowie Bildschirm ausgestattet. Es werden allgemeine, einfache Auskünfte zum Beispiel zu Öffnungszeiten, Adressen und Zuständigkeiten erteilt. Konkret benannte oder ermittelte Ansprechpartner werden aus Verzeichnissen herausgesucht und mit dem Anrufer telefonisch verbunden. Nachrichten für nicht erreichbare Ansprechpartner können aufgenommen und beispielsweise per E-Mail weitergeleitet werden. Je nach betrieblicher Organisationsstruktur können auch das Bedienen des Faxgerätes und die Übernahme von Aufgaben im Empfangsdienst zum Tätigkeitsspektrum gehören.
Beachte:
Bei Einschränkungen für Bildschirmtätigkeiten (Sehvermögen, Feinmotorik der Gebrauchshand), des Hör- und/oder Sprechvermögens, der Stressbelastbarkeit ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Sinngemäß Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 16.07.2015, AZ: L 8 R 104/13
Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 28.02.2007, AZ: L 7 R 267/05 mit berufskundlicher Sachverständigenaussage von Frau Rebekka Benthin vom 28.02.2007
Datentypistin/Datentypist
Ausbildung
Kein geregelter Ausbildungsberuf.
Beachte:
Ein wesentliches Indiz für die Beurteilung des Berufsschutzes ist die tarifliche Einstufung der Tätigkeit in dem für den Beschäftigungsbetrieb maßgebenden Tarifvertrag (Arbeitgeberauskunft).
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Zu den typischen Aufgaben und Tätigkeiten gehören das Erfassen von Daten und Informationen aus Belegen, Formularen, Fragebögen und die Eingabe in Datenbanken unter Nutzung gängiger Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogramme, das Zusammenstellen, Prüfen, Korrigieren erfasster Daten und Auswerten nach vorgegebenen Kriterien, das Erledigen von Schreibarbeiten und zum Teil Erledigen einfacher allgemeiner Büroarbeiten.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
- Körperlich leichte Arbeiten in temperierten Räumen
- Im Sitzen
- Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
- Uneingeschränkte Feinmotorik beider Hände (schnelles und andauerndes Schreiben an Computer-Tastatur)
- Überwiegend Bildschirmarbeit (Sehvermögen, Körperhaltung)
Psychomentale Anforderungen
- Durchschnittliches Konzentrationsvermögen (Dauerbelastung)
- Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
- Monotone Wiederholung gleichartiger Arbeitsabläufe
Verweisungsmöglichkeiten
Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten (Heben und Tragen bis 7 kg, gelegentlich bis 10 kg) in wechselnden Körperhaltungen.
Verweisung:
Bei einer Ausbildung bis zu einem Jahr kommen bei der Verweisung im Rahmen des § 240 SGB VI alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes in Betracht. Die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit ist gemäß geltender Rechtsprechung nicht erforderlich (BSG vom 29.03.1994 AZ: 13 RJ 35/93, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).
Industriekauffrau/Industriekaufmann
Ausbildung
Dreijährige betriebliche Ausbildung, bundeseinheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.
Verwandt mit dem DDR-Ausbildungsberuf:
- Wirtschaftskaufmann, Spezialisierungsrichtung Industrie
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Das Aufgabengebiet der Industriekaufleute umfasst die verschiedensten kaufmännischen Funktionsbereiche in Industrieunternehmen, wie den Einkauf, die Beschaffung, die Lager- und Materialwirtschaft, den Versand, das Finanz- und Rechnungswesen, den Vertrieb und Verkauf, Marketing und Werbung, die Qualitätssicherung sowie Personalwirtschaft. Es werden dabei kaufmännische Geschäftsvorgänge bearbeitet, Ausgaben und Einnahmen gebucht, die Warenannahme und -auslieferung überwacht, Kosten und Preise ermittelt, Angebote und Aufträge erstellt, Verkaufsverhandlungen mit Kunden und Lieferanten geführt, Kunden zu den Produkten und Dienstleistungen informiert und beraten, Marketingmaßnahmen entwickelt und umgesetzt, die Kosten - und Leistungsrechnung erstellt, der Personalbedarf ermittelt und Aufgaben der Personalbeschaffung und des Personaleinsatzes wahrgenommen.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
- Körperlich leichte Arbeiten in temperierten Räumen
- Zum Teil zeitweise in Werk- und Lagerhallen (arbeitsplatzabhängig)
- Überwiegend im Sitzen, zeitweise im Gehen und Stehen
- Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
- Normales Sprechvermögen
- Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit der Hände und Arme (Umgang mit Büromaterial, -geräten, Computer-Tastatur und -Maus)
- Überwiegend Bildschirmtätigkeiten (Sehvermögen, Körperhaltung)
Psychomentale Anforderungen
- Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
- Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
- Zum Teil Publikumsverkehr
- Zum Teil Termin- und Zeitdruck
Verweisungsmöglichkeiten
1. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, überwiegend sitzend mit der Möglichkeit zum gelegentlichen Haltungswechsel, ohne Arbeiten in Zwangshaltungen, ohne häufiges Bücken und häufige Überkopfarbeiten.
Verweisung:
Nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Berufsbereich als Industriekauffrau/Industriekaufmann.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit der Hände, Arme, des Seh- und/oder Hörvermögens ist die Ausführbarkeit von Tätigkeiten im bisherigen Berufsbereich durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 19.09.2012, AZ: L 2 R 417/10
2. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, in wechselnder Körperhaltung, ohne andauernde PC-Arbeit, ohne überdurchschnittliche Anforderungen an die Umstellungs- und Anpassungsfähigkeit, ohne überdurchschnittlichen Zeitdruck, ohne regelmäßigen Publikumsverkehr.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer Registratorin/eines Registrators nach der Entgeltgruppe 3 TVöD in großen Behörden oder vergleichbaren Institutionen.
Aufgaben und Tätigkeiten einer Registratorin/eines Registrators sind die Verwaltung, Ablage und Herausgabe aufzubewahrender Akten, Geschäftspapiere, wissenschaftlicher und verwaltungstechnischer Unterlagen nach einem festgelegten Aktenplan, Vergabe von Ablage-/Ordnungsmerkmalen, Vorgangsverwaltung mit entsprechender Datensoftware, Überwachung von Aufbewahrungsfristen.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit der Hände, Arme, des Sehvermögens ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Urteil des LSG Bayern vom 17.03.2016, AZ: L 19 R 753/15
Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 20.02.2013, AZ: L 2 R 1704/11
Urteil des LSG Bayern vom 10.02.2010, AZ: L 13 R 1010/08
Phonotypistin/Phonotypist
Diese Beschreibung gilt auch für den Beruf:
- Stenotypistin/Stenotypist (Schreibkraft)
Ausbildung
Kein geregelter Ausbildungsberuf, Lehrgänge unterschiedlicher Dauer.
Häufige Berufsbezeichnung:
- Schreibkraft
Verwandt mit dem DDR-Ausbildungsberuf:
- Facharbeiter für Schreibtechnik
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Phonotypistinnen/Phonotypisten schreiben Texte am PC nach persönlichem Diktat oder durch Abhören des Textes mit Kopfhörern vom Diktiergerät.
Stenotypistinnen/Stenotypisten nehmen Diktate stenografisch auf und übertragen diese am PC in Klartext.
Sie verwenden die gängigen Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogramme, arbeiten Texte, Tabellen, Grafiken in Schriftstücke ein, beschaffen Informationen und Daten, bereiten diese auf und fügen sie in Schriftsätze, Berichte ein, wirken bei der Erarbeitung von Textbausteinen mit, speichern und löschen Texte. Außerdem erledigen sie zum Teil einfache allgemeine Büroarbeiten.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
- Körperlich leichte Arbeiten in temperierten Räumen
- Im Sitzen
- Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
- Uneingeschränkte Feinmotorik beider Hände (schnelles und andauerndes Schreiben an Computer-Tastatur)
- Überwiegend Bildschirmarbeit (Sehvermögen, Körperhaltung)
Psychomentale Anforderungen
- Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
- Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
Verweisungsmöglichkeiten
Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, überwiegend im Sitzen mit der Möglichkeit zum Wechsel der Körperhaltung, ohne überwiegende Schreibarbeiten (handschriftlich oder am PC), ohne volle Gebrauchsfähigkeit der Hände.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters am Empfang oder an Informationsstellen nach der Entgeltgruppe 3 TVöD in öffentlichen Verwaltungen oder vergleichbaren Institutionen.
Aufgaben und Tätigkeiten einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters am Empfang oder an Informationsstellen sind die visuelle Ein- und Ausgangsbeobachtung, die Erteilung von Auskünften (Zuständigkeiten, Ansprechpartner, Öffnungszeiten), die Ausgabe von Informationsbroschüren, Formularen, Besucherausweisen, die telefonische Besucheranmeldung, die Entgegennahme von Schlüsseln, das Sorgen für Ordnung und Sauberkeit im Foyer, gegebenenfalls Schließdienst.
Beachte:
Bei Einschränkungen des Seh-, Sprech- und/oder Hörvermögens, der psychischen Belastbarkeit oder im Umgang mit Publikum ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Sinngemäß Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 07.12.2007, AZ: L 1 R 1017/05
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Diese Beschreibung gilt auch für die Berufe:
- Notarfachangestellte/Notarfachangestellter
- Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter
- Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter
Ausbildung
Dreijährige betriebliche Ausbildung, bundeseinheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.
Beachte:
Die vorherigen Ausbildungsberufe trugen bis zum 31.07.1995 anstelle der aktuellen Bezeichnung … -fachangestellte/r die Bezeichnung:
- (Rechtsanwalts- und Notar-)gehilfin/gehilfe
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Die Fachangestellten der oben angeführten Ausbildungsberufe sind vorwiegend in Kanzleien von selbständigen Rechtsanwälten, Notaren und Patentanwälten tätig. Die konkreten Tätigkeiten der Fachangestellten sind im Einzelnen durch die rechtlichen Dienstleistungen der jeweiligen Kanzlei geprägt. Dabei sind den Berufen die folgenden Aufgaben gemeinsam:
Von den Fachangestellten werden die allgemeinen Büro- und Verwaltungsarbeiten wie Fristen- und Termineintragung sowie -überwachung, Kartei- und Aktenführung, Aktenanlage und -verwaltung, Kassenführung, Einkauf von Büromaterial, Fachbüchern und Ähnliches ausgeführt. Sie übernehmen die persönliche/telefonische Mandantenbetreuung, wie Empfang, Terminierung, Information, insbesondere bei der Vorbereitung und Organisation von Besprechungsterminen und die Organisation der Verwaltungsarbeiten in den Kanzleien. Sie nehmen Beurkundungsaufträge entgegen, beschaffen erforderliche Unterlagen und Dokumente, erstellen Schriftstücke wie Vollmacht, eidesstattliche Versicherung, Beglaubigung und arbeiten bei der gewerblichen Schutzrechtsverwaltung mit. Sie erstellen Kostenrechnungen nach Anweisung oder selbständig unter Beachtung der geltenden Vorschriften, überwachen und verbuchen die Zahlungseingänge und führen den Schriftverkehr mit Gerichten, Behörden, Mandanten und Gegenparteien.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
- Körperlich leichte Arbeiten in temperierten Räumen
- Überwiegend im Sitzen, zeitweise im Gehen und Stehen
- Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
- Normales Sprechvermögen
- Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit der Hände und Arme (Umgang mit Büromaterial, -geräten, Computer-Tastatur und -Maus)
- Überwiegend Bildschirmarbeit (Sehvermögen, Körperhaltung)
Psychomentale Anforderungen
- Durchschnittliches, zum Teil überdurchschnittliches Konzentrationsvermögen (aufgabenabhängig)
- Durchschnittliches, zum Teil überdurchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen (häufig wechselnde Arbeitsvorgänge)
- Übernahme von Verantwortung
- Publikumsverkehr
- Zum Teil Termin- und Zeitdruck, Überstunden
Verweisungsmöglichkeiten
1. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, überwiegend im Sitzen mit der Möglichkeit zum Wechsel der Körperhaltung, ohne überwiegende Schreibarbeiten (handschriftlich oder am PC), ohne volle Gebrauchsfähigkeit der Hände.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters am Empfang oder an Informationsstellen nach der Entgeltgruppe 3 TVöD in öffentlichen Verwaltungen oder vergleichbaren Institutionen.
Aufgaben und Tätigkeiten einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters am Empfang oder an Informationsstellen sind die visuelle Ein- und Ausgangsbeobachtung, die Erteilung von Auskünften (Zuständigkeiten, Ansprechpartner, Öffnungszeiten), die Ausgabe von Informationsbroschüren, Formularen, Besucherausweisen, die telefonische Besucheranmeldung, die Entgegennahme von Schlüsseln, das Sorgen für Ordnung und Sauberkeit im Foyer, gegebenenfalls Schließdienst.
Beachte:
Bei Einschränkungen des Seh-, Sprech- und/oder Hörvermögens, der psychischen Belastbarkeit oder im Umgang mit Publikum ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Sinngemäß Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 07.12.2007, AZ: L 1 R 1017/05
2. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, in wechselnder Körperhaltung, ohne andauernde PC-Arbeit, ohne überdurchschnittliche Anforderungen an die Umstellungs- und Anpassungsfähigkeit, ohne überdurchschnittlichen Zeitdruck, ohne regelmäßigen Publikumsverkehr.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer Registratorin/eines Registrators nach der Entgeltgruppe 3 TVöD in öffentlichen Verwaltungen oder vergleichbaren Institutionen.
Aufgaben und Tätigkeiten einer Registratorin/eines Registrators sind die Verwaltung, Ablage und Herausgabe aufzubewahrender Akten, Geschäftspapiere, wissenschaftlicher und verwaltungstechnischer Unterlagen nach einem festgelegten Aktenplan, Vergabe von Ablage-/Ordnungsmerkmalen, Vorgangsverwaltung mit entsprechender Datensoftware, Überwachung von Aufbewahrungsfristen.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit der Hände, Arme, des Sehvermögens ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Sinngemäß Urteil des LSG Thüringen vom 24.06.2015, AZ: L 12 R 1242/14
Sinngemäß Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 21.01.2014, AZ: L 11 R 5639/10
Sinngemäß Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 01.07.2013, AZ: L 4 R 1965/12
Sekretärin/Sekretär
Ausbildung
Die Berufsbezeichnung steht für einen bestimmten Aufgaben- und Tätigkeitskatalog, für den es unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten gibt.
Bei Vorliegen eines Berufsabschlusses (zum Beispiel Bürokauffrau/Bürokaufmann) siehe dort.
Verwandt mit dem DDR-Ausbildungsberuf:
- Facharbeiter für Schreibtechnik (gleichwertig mit Bürogehilfin/Bürogehilfe).
Beachte:
- Ein wesentliches Indiz für die Beurteilung des Berufsschutzes ist die tarifliche Eingruppierung der Tätigkeit in dem für den Beschäftigungsbetrieb maßgebenden Tarifvertrag (Arbeitgeberauskunft).
- Bei Vorliegen eines unten genannten Weiterbildungsabschlusses und Ausüben einer entsprechend qualifizierten Tätigkeit ist regelmäßig von einem Berufsschutz der Gruppe der Gelernten mit einer mehr als zweijährigen Berufsausbildung auszugehen.
Geprüfte Sekretärin/Geprüfter Sekretär
Zertifizierung durch den Bildungsträger, Abschlussbezeichnung teilweise mit Zusatz (zum Beispiel VDP - Verband Deutscher Privatschulen)
Geprüfte Sekretariatsfachkauffrau/ Geprüfter Sekretariatsfachkaufmann
Weiterbildung (bis 2001 möglich), bundeseinheitlich geregelt, anerkannter Prüfungsabschluss vor der Industrie- und Handelskammer
Fachkauffrau für Büromanagement / Fachkaufmann für Büromanagement
Weiterbildung (ab 2001 möglich), bundeseinheitlich geregelt.
Beachte:
Bei Vorliegen dieser Weiterbildungsabschlüsse können unter Berücksichtigung des Restleistungsvermögens die unten genannten Verweisungen ebenfalls angewendet werden.
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Angestellte mit dieser Berufsbezeichnung erledigen allgemeine Büro- und Assistenzaufgaben in Betrieben der Wirtschaft, in freien Berufen, Behörden, Verbänden und sonstigen Institutionen. Dazu gehören im Einzelnen: das Bearbeiten des Posteingangs, Führen von Terminkalendern, Erledigen der Korrespondenz, Erstellen von Schriftstücken, Führen von Ergebnis- und Sitzungsprotokollen, Beschaffen und Zusammenstellen von Daten und Informationen für Berichte und Veröffentlichungen, Führen von Kunden-, Lieferanten-, Mitgliederdateien, Vorbereiten, Betreuen, Nachbereiten von Besprechungen, Konferenzen, Planen und Organisieren von Geschäftsreisen, Erledigen des Empfangs- und Auskunftsdienstes sowie selbständiges Organisieren und Erledigen des Arbeitsablaufes. Die Aufgaben und Tätigkeiten gehen gegebenenfalls mit Personalverantwortung für weitere Sekretariatsmitarbeiter/innen einher.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
- Körperlich leichte Arbeiten in temperierten Räumen
- Überwiegend im Sitzen, zeitweise Gehen und Stehen
- Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
- Normales Sprechvermögen
- Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit der Hände, Arme (beidhändiges Arbeiten)
- Uneingeschränkte Feinmotorik beider Hände
- Bildschirmtätigkeiten (Sehvermögen, Körperhaltung)
Psychomentale Anforderungen
- Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
- Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
- Befähigung zum selbständigen Planen und Organisieren (aufgabenabhängig)
- Publikumsverkehr
- Zum Teil Termin- und Zeitdruck, Überstunden
Verweisungsmöglichkeiten
1. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten in wechselnden Haltungsarten, ohne Heben und Tragen von Lasten, ohne häufiges Bücken
Verweisung:
Nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Berufsbereich als Sekretärin/Sekretärin.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit der Hände, Arme, des Seh-, Sprech- und/oder Hörvermögens ist die Ausführbarkeit von Tätigkeiten im bisherigen Berufsbereich durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
2. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, überwiegend im Sitzen mit der Möglichkeit zum Wechsel der Körperhaltung, ohne überwiegende Schreibarbeiten (handschriftlich oder am PC), ohne volle Gebrauchsfähigkeit der Hände.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters am Empfang oder an Informationsstellen nach der Entgeltgruppe 3 TVöD in öffentlichen Verwaltungen oder vergleichbaren Institutionen.
Aufgaben und Tätigkeiten einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters am Empfang oder an Informationsstellen sind die visuelle Ein- und Ausgangsbeobachtung, die Erteilung von Auskünften (Zuständigkeiten, Ansprechpartner, Öffnungszeiten), die Ausgabe von Informationsbroschüren, Formularen, Besucherausweisen, die telefonische Besucheranmeldung, die Entgegennahme von Schlüsseln, das Sorgen für Ordnung und Sauberkeit im Foyer, gegebenenfalls Schließdienst.
Beachte:
Bei Einschränkungen des Seh-, Sprech- und/oder Hörvermögens, der psychischen Belastbarkeit oder im Umgang mit Publikum ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Sinngemäß Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 21.09.2017, AZ: L 33 R 704/16 mit berufskundlicher Sachverständigenaussage von Herrn Manfred Langhoff vom 12.05.2011 für das SG Frankfurt/Oder
Sinngemäß Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 07.12.2007, AZ: L 1 R 1017/05
3. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, in wechselnder Körperhaltung, ohne andauernde PC-Arbeit, ohne überdurchschnittliche Anforderungen an die Umstellungs- und Anpassungsfähigkeit, ohne überdurchschnittlichen Zeitdruck, ohne regelmäßigen Publikumsverkehr.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer Registratorin/eines Registrators nach der Entgeltgruppe 3 TVöD in öffentlichen Verwaltungen oder vergleichbaren Institutionen.
Aufgaben und Tätigkeiten einer Registratorin/eines Registrators sind die Verwaltung, Ablage und Herausgabe aufzubewahrender Akten, Geschäftspapiere, wissenschaftlicher und verwaltungstechnischer Unterlagen nach einem festgelegten Aktenplan, Vergabe von Ablage-/Ordnungsmerkmalen, Vorgangsverwaltung mit entsprechender Datensoftware, Überwachung von Aufbewahrungsfristen.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit der Hände, Arme, des Sehvermögens ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 01.07.2013, AZ: L 4 R 1965/12
Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 20.02.2013, AZ: L 2 R 1704/11
Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter
Ausbildung
Dreijährige betriebliche Ausbildung, bundeseinheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.
Vorherige Berufsbezeichnung:
- Fachgehilfin/Fachgehilfe in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen
Häufig verwendete Berufsbezeichnung:
- Steuerfachgehilfin/Steuerfachgehilfe
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Die Fachangestellten des oben angeführten Ausbildungsberufes sind hauptsächlich in Kanzleien von selbständigen Steuerbevollmächtigten, Steuerberaterinnen/Steuerberatern, vereidigten Buchprüferinnen/Buchprüfern, Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfern oder in Steuerberatungs-, Buchprüfungs- sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig. Ferner werden sie auch in Industriebetrieben, Immobilien- und Bankunternehmen (zum Beispiel in der Abteilung Finanz- und Rechnungswesen) ausbildungsadäquat beschäftigt.
Zu den wesentlichen Aufgaben zählen die Erledigung der einmaligen oder laufenden Geschäftsvorgänge unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade bis zur Entscheidungsreife und die Betreuung eines eigenen Mandantenstammes in Regelfällen unter Anleitung und Aufsicht der Kanzleiinhaberin/des Kanzleiinhabers. Im Einzelnen gehören hierzu die Unterstützung der Mandanten bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten (Lohnsteueranmeldungen, Umsatzsteuervoranmeldungen, Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen et cetera), Fertigen der laufenden Buchführung, das heißt Erstellen einer ordnungsgemäßen Buchführung anhand von Kassenbüchern, Rechnungen, Bankbelegen usw., Vorbereiten von Jahresabschlüssen, Aufstellen einfacher Jahresabschlüsse, Führen der Routinekorrespondenz mit Mandanten, Finanzbehörden, Sozialversicherungsträgern, Vor- und Nachbereiten von Beratungsgesprächen, Bearbeiten des Postein- und -ausganges sowie Führen der Registratur.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
- Körperlich leichte Arbeiten in temperierten Räumen
- Überwiegend im Sitzen, zeitweise Gehen und Stehen
- Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
- Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit der Hände und Arme (Umgang mit Büromaterial, -geräten, Computer-Tastatur und -Maus)
- Überwiegend Bildschirmarbeit (Sehvermögen, Körperhaltung)
Psychomentale Anforderungen
- Durchschnittliches, zum Teil überdurchschnittliches Konzentrationsvermögen (aufgabenabhängig)
- Durchschnittliches, zum Teil überdurchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
- Übernahme von Verantwortung
- Publikumsverkehr
- Zum Teil Termin- und Zeitdruck, Überstunden
Verweisungsmöglichkeiten
Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, in wechselnder Körperhaltung, ohne andauernde PC-Arbeit, ohne überdurchschnittliche Anforderungen an die Umstellungs- und Anpassungsfähigkeit, ohne überdurchschnittlichen Zeitdruck, ohne regelmäßigen Publikumsverkehr.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer Registratorin/eines Registrators nach der Entgeltgruppe 3 TVöD in öffentlichen Verwaltungen oder vergleichbaren Institutionen.
Aufgaben und Tätigkeiten einer Registratorin/eines Registrators sind die Verwaltung, Ablage und Herausgabe aufzubewahrender Akten, Geschäftspapiere, wissenschaftlicher und verwaltungstechnischer Unterlagen nach einem festgelegten Aktenplan, Vergabe von Ablage-/Ordnungsmerkmalen, Vorgangsverwaltung mit entsprechender Datensoftware, Überwachung von Aufbewahrungsfristen.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit der Hände, Arme, des Sehvermögens ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Sinngemäß Urteil des LSG Bayern vom 17.03.2016, AZ: L 19 R 753/15
Sinngemäß Urteil des LSG Thüringen vom 24.06.2015, AZ: L 12 R 1242/14
Sinngemäß Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 01.07.2013, AZ: L 4 R 1965/12
Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter
Ausbildung
Dreijährige betriebliche Ausbildung, bundeseinheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.
Gemeinsame Ausbildung für 24 Monate, im dritten Ausbildungsjahr Spezialisierung in einer der fünf Fachrichtungen:
- Bundesverwaltung
- Landesverwaltung
- Kommunalverwaltung
- Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern
- Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland
Ähnlichkeiten in der beruflichen Aufgabenstellung bestehen zu den Ausbildungsberufen:
- Fachangestellte/Fachangestellter für Arbeitsförderung
- Sozialversicherungsfachangestellte/Sozialversicherungsfachangestellter
Verwandt mit den DDR-Ausbildungsberufen:
- Finanzbearbeiter
- Finanzkaufmann, Spezialisierungsfachrichtung Staatshaushalt
- Wirtschaftskaufmann, Spezialisierungsfachrichtung Gesundheits- und Sozialwesen
Allgemeines:
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Behörden und vergleichbaren Institutionen führen häufig die Berufsbezeichnung Verwaltungs-(fach)angestellte/Verwaltungs(fach)angestellter, selbst wenn eine solche Ausbildung von ihnen nicht durchlaufen worden ist. Zugang zu diesen Tätigkeiten haben auch Angestellte mit anderen Berufsausbildungen, meist aus dem kaufmännisch-verwaltenden Bereich, oder nach mehrjähriger Praxis. Sie erhalten einen entsprechenden Berufsschutz, wenn sie in Positionen von Verwaltungsfachangestellten des mittleren Verwaltungsdienstes tätig und entsprechend tariflich eingestuft sind (Entgeltgruppe 5 bis 9 TVöD).
Beachte:
Liegt eine kaufmännische Berufsausbildung vor (zum Beispiel Bürokauffrau/ Bürokaufmann), siehe dort.
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Die Tätigkeitsfelder richten sich nach den unterschiedlichen Aufgabenstellungen der einzelnen Verwaltungsbereiche, welche jeweils mit spezifischen Anforderungen einhergehen. Daneben bestehen Unterschiede zwischen den im Innenbereich der Verwaltung zu erledigenden Aufgaben (Haushalts-, Rechnungs-, Beschaffungs-, Organisations- und Personalwesen) und den nach außen gerichteten Aufgaben des jeweiligen Verwaltungszweiges.
Bei den auf den Innenbereich bezogenen Aufgaben und Tätigkeiten wirken sie bei der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen mit, führen Haushalt- und Überwachungslisten, bearbeiten Zahlungsvorgänge, erfassen und berechnen Kosten und Leistungen, verbuchen Einnahmen und Ausgaben, nehmen Materialbeschaffungen vor, verwalten Material, Büromöbel, technische Geräte, führen Personalakten, berechnen Bezüge und Gehälter, erledigen alle administrativen Aufgaben beim Personaleinsatz (Personalgewinnung, Einstellungen, Arbeitsverträge, Fehlzeiten), berechnen und erstatten Reisekosten, erledigen anfallenden Schriftverkehr und büroorganisatorische Aufgaben.
In den Fachabteilungen der Verwaltungszweige informieren und beraten sie Bürger, Unternehmen und Organisationen über die Leistungsangebote und Leistungsansprüche, bearbeiten Anträge nach gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen, berechnen Leistungsansprüche und bearbeiten Zahlungsvorgänge, ermitteln Sachverhalte, führen Erhebungen durch, führen Register, stellen Daten zusammen, erstellen Tabellen und Statistiken, erteilen Auskünfte, Nachweise, Genehmigungen, erstellen Bescheide, bearbeiten Meldungen und Anfragen anderer Behörden, überprüfen die Einhaltung von Auflagen, ermitteln und erheben Gebühren, erledigen anfallenden Schriftverkehr und büroorganisatorische Aufgaben.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
- Körperlich leichte Arbeiten in temperierten Räumen
- Überwiegend im Sitzen, zeitweise im Gehen und Stehen
- Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
- Normales Sprechvermögen (arbeitsplatzabhängig)
- Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit der Hände und Arme (Umgang mit Büromaterial, -geräten, Computer-Tastatur und -Maus)
- Bildschirmtätigkeiten (Sehvermögen, Körperhaltung)
- Außendienst (arbeitsplatzabhängig)
Psychomentale Anforderungen
- Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
- Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
- Zum Teil Publikumsverkehr (arbeitsplatzabhängig)
Verweisungsmöglichkeiten
1. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten ohne einseitige körperliche Belastungen.
Verweisung:
Nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Berufsbereich als Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit der Hände, Arme, des Sehvermögens ist die Ausführbarkeit von Tätigkeiten im bisherigen Berufsbereich durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
2. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, überwiegend im Sitzen mit der Möglichkeit zum Wechsel der Körperhaltung, ohne überwiegende Schreibarbeiten (handschriftlich oder am PC), ohne volle Gebrauchsfähigkeit der Hände.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters am Empfang oder an Informationsstellen nach der Entgeltgruppe 3 TVöD in öffentlichen Verwaltungen oder vergleichbaren Institutionen.
Aufgaben und Tätigkeiten einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters am Empfang oder an Informationsstellen sind die visuelle Ein- und Ausgangsbeobachtung, die Erteilung von Auskünften (Zuständigkeiten, Ansprechpartner, Öffnungszeiten), die Ausgabe von Informationsbroschüren, Formularen, Besucherausweisen, die telefonische Besucheranmeldung, die Entgegennahme von Schlüsseln, das Sorgen für Ordnung und Sauberkeit im Foyer, gegebenenfalls Schließdienst.
Beachte:
Bei Einschränkungen des Seh-, Sprech- und/oder Hörvermögens beziehungsweise für Publikumsverkehr ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Sinngemäß Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 05.03.2013, AZ: L 5 R 5169/11
Sinngemäß Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 01.11.2012, AZ: L 1 R 271/11
Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 07.12.2007, AZ: L 1 R 1017/05
3. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, in wechselnder Körperhaltung, ohne andauernde PC-Arbeit, ohne überdurchschnittliche Anforderungen an die Umstellungs- und Anpassungsfähigkeit, ohne überdurchschnittlichen Zeitdruck, ohne regelmäßigen Publikumsverkehr.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer Registratorin/eines Registrators nach der Entgeltgruppe 3 TVöD in öffentlichen Verwaltungen oder vergleichbaren Institutionen.
Aufgaben und Tätigkeiten einer Registratorin/eines Registrators sind die Verwaltung, Ablage und Herausgabe aufzubewahrender Akten, Geschäftspapiere, wissenschaftlicher und verwaltungstechnischer Unterlagen nach einem festgelegten Aktenplan, Vergabe von Ablage-/Ordnungsmerkmalen, Vorgangsverwaltung mit entsprechender Datensoftware, Überwachung von Aufbewahrungsfristen.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit der Hände, Arme, des Sehvermögens ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Sinngemäß Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 01.07.2013, AZ: L 4 R 1965/12
Sinngemäß Urteil des LSG Sachsen vom 26.06.2012, AZ: L 5 R 255/11