Gruppe VI: Verkauf und Kundenberatung
veröffentlicht am |
29.08.2020 |
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Änderung | Überarbeitung des Berufes Fachverkäufer*in im Lebensmittelhandwerk |
Stand | 14.05.2020 |
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Erstellungsgrundlage | in der Fassung des EM-ReformG vom 20.12.2000 in Kraft getreten am 01.01.2001 |
Rechtsgrundlage | |
Version | 003.00 |
- Allgemeines
- Berufe
- Bankkauffrau/Bankkaufmann
- Drogistin/Drogist
- Fachverkäuferin/Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk
- Floristin/Florist
- Gestalterin/Gestalter für visuelles Marketing
- Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel
- Kauffrau/Kaufmann im Groß- und Außenhandel
- Kauffrau/Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
- Kassiererin/Kassierer im Einzelhandel
- Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte/Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter (PKA)
- Verkäuferin/Verkäufer
- Verkaufsfahrerin/Verkaufsfahrer
- Geprüfte Versicherungsfachfrau (IHK)/Geprüfter Versicherungsfachmann (IHK)
- Vertreterin/Vertreter
- Allgemeines
- Berufe
- Bankkauffrau/Bankkaufmann
- Drogistin/Drogist
- Fachverkäuferin/Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk
- Floristin/Florist
- Gestalterin/Gestalter für visuelles Marketing
- Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel
- Kauffrau/Kaufmann im Groß- und Außenhandel
- Kauffrau/Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
- Kassiererin/Kassierer im Einzelhandel
- Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte/Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter (PKA)
- Verkäuferin/Verkäufer
- Verkaufsfahrerin/Verkaufsfahrer
- Geprüfte Versicherungsfachfrau (IHK)/Geprüfter Versicherungsfachmann (IHK)
- Vertreterin/Vertreter
Allgemeines
Die in dieser Berufsgruppe aufgeführten Berufe werden hauptsächlich in den Bereichen Verkauf und Vertrieb von Waren und/oder Dienstleistungen ausgeübt.
Warenkaufleute arbeiten im Handel. Dabei üben sie alle Tätigkeiten aus, die vom Einkauf bis zum Verkauf von Waren anfallen, zum Beispiel: Angebote einholen und vergleichen, Kunden werben, beraten und betreuen, Rechnungen erstellen und die Kasse bedienen.
Dienstleistungskaufleute verkaufen statt Waren Dienstleistungen, zum Beispiel bei Banken oder Versicherungen. Je nachdem, wo sie arbeiten, unterscheiden sich ihre Tätigkeiten im Einzelnen. Gemeinsam ist diesen Berufen das Werben, Beraten und Betreuen von Kunden, Ausarbeiten von Angeboten, Betreuen und Bearbeiten von Verträgen und das Kalkulieren von Preisen.
Berufe
Bankkauffrau/Bankkaufmann
Ausbildung
Dreijährige betriebliche Ausbildung, bundeseinheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.
Beachte:
Die Bezeichnung des dreijährigen Ausbildungsberufs im öffentlichen Dienst in Niedersachsen lautet Sparkassenkauffrau/Sparkassenkaufmann, Ausbildungsbeginn war bis 31.07.1997 möglich.
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Im kundennahen Arbeitsbereich beraten und betreuen Bankkaufleute Kunden in Fragen der Kontoführung und des Zahlungsverkehrs, eröffnen und schließen Konten ab, beraten über Finanzprodukte und schließen dazu mit den Kunden Verträge ab, sie bearbeiten Kundenaufträge im Rahmen des In- und Auslandsverkehrs, bieten Geld- und Vermögensanlagen an und wickeln Wertpapiergeschäfte ab. Sie verkaufen Bauspar- und Versicherungsprodukte in Zusammenarbeit mit den anbietenden Bausparkassen und Versicherungen, beraten Kunden bei Privat- und Firmenkrediten und Baufinanzierungen und bearbeiten diese, beraten Kunden über Reisezahlungsmittel und in Fragen des internationalen bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
Im bankintern Arbeitsbereich übernehmen Bankkaufleute Planungs-, Organisations-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben. Sie planen und steuern innerbetriebliche Arbeitsabläufe, erfassen, dokumentieren und werten Geschäftsvorgänge mit Hilfe der Instrumente des betrieblichen Rechnungswesens aus, ermitteln und beurteilen Kosten und Erlöse von Bankgeschäften und Bankleistungen, kontrollieren und überwachen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und innerbetrieblicher Richtlinien. Schließlich können sie auch die im Zusammenhang mit der Personalauswahl, Personaleinstellung, Personalentwicklung und dem Personaleinsatz erforderlichen Arbeiten organisieren und durchführen.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
- Körperlich leichte Arbeiten
- Im Sitzen, Stehen und Gehen (im kundennahen Bereich) beziehungsweise überwiegend im Sitzen verbunden mit Stehen und Gehen (im bankinternen Bereich)
- Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit der Hände und Arme (Umgang mit Büromaterial und -geräten, Computer-Tastatur und -Maus)
- Überwiegend Bildschirmarbeit (Sehvermögen, Körperhaltung)
- Normales Sprechvermögen
- Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
Psychomentale Anforderungen
- Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
- Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
- Publikumsverkehr
- Leistungsdruck
- Zum Teil Termin- und Zeitdruck (durch Termingeschäfte)
Verweisungsmöglichkeiten
Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, überwiegend im Sitzen, mit der Möglichkeit zum Wechsel der Körperhaltungen, ohne ständiges Stehen, ohne Zwangshaltung, ohne ständige Tastaturarbeiten. Bildschirmarbeiten dürfen nicht ausgeschlossen sein.
Verweisung:
Nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Berufsbereich als Bankkauffrau/Bankkaufmann.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit der Hände, Arme, des Seh- und/oder Hörvermögens ist die Ausführbarkeit von Tätigkeiten im bisherigen Berufsbereich durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 25.03.2009, AZ: L 1 R 333/07
Drogistin/Drogist
Ausbildung
Dreijährige betriebliche Ausbildung, bundeseinheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Der Beruf der Drogistin/des Drogisten ist durch das spezifische Warensortiment gekennzeichnet und hat im Übrigen weitgehende Ähnlichkeit mit dem Beruf der Einzelhandelskauffrau/des Einzelhandelskaufmanns.
Beratung und Verkauf
Wesentliche Aufgaben sind die Annahme, Lagerung, Präsentation und der Verkauf von Waren. Die Kunden sind zu bedienen und über Zusammensetzung, Wirkung und Anwendung des breiten Warensortiments zu beraten. Dazu zählen Artikel auf dem Gebiet der Gesundheit und Ernährung, Körperpflege und Kosmetik, Alltagshygiene, Wasch- und Reinigungsmittel und -geräte, Pflanzenbehandlung und Pflanzenschutz. Außerdem werden Arbeiten bei der Bilderstellung und Aufträge an das Fotolabor erledigt. Weitere Aufgaben sind das Auffüllen des Warenbestandes in den Verkaufsräumen, Auspreisen der Waren, Aufnehmen und Bearbeiten von Reklamationen, Abrechnen verkaufter Waren, Ausstellen von Rechnungen, Quittungen, Gutscheinen, Kassieren und Abrechnen der Tageskasse, Mitwirken bei der Sortimentsgestaltung, Durchführen von Sonderverkaufsaktionen, Ausführen von Dekorationsarbeiten.
Erledigung von kaufmännischen Tätigkeiten
Wesentliche Aufgaben sind hierbei das Führen von Kunden-, Lieferanten- und Servicedateien, Bearbeiten von Bestellungen, Aufnehmen und Bearbeiten von Reklamationen und Gewährleistungsansprüchen, das Durchführen von Inventuren und Bestandskontrollen und das Mitwirken bei der Kosten- und Leistungsrechnung sowie der Preiskalkulation. Außerdem werden Rechnungen erstellt, Eingangs- und Ausgangsrechnungen geprüft, Mahnverfahren bearbeitet, der Schriftwechsel erledigt und der Zahlungsverkehr abgewickelt. Weitere Aufgaben sind das Berechnen und Buchen von Steuern, Abgaben und Gebühren, das Buchen anfallender Geschäftsvorfälle, Führen von Buchungskonten, Mitwirken bei der Erstellung von Bilanzen, Führen von Tabellen und Statistiken, Erfassen von Daten zur Überwachung und Steuerung des Warenflusses (computerunterstützte Warenwirtschaftssysteme). Schließlich werden auch Vorgänge im Rahmen der Personalverwaltung und des Sozialwesens bearbeitet und Arbeitszeiten, Löhne und Gehälter abgerechnet und gebucht.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
- Körperlich mittelschwere bis schwere Arbeiten
- Überwiegend im Gehen und Stehen, zeitweise im Sitzen
- Häufiges Heben und Tragen
- Bücken, Hocken, Überkopfarbeit
- Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit der Hände und Arme, beidhändiges Arbeiten
- Normales Sprechvermögen
- Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
Psychomentale Anforderungen
- Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
- Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
- Publikumsverkehr
Verweisungsmöglichkeiten
1. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, überwiegend im Sitzen, verbunden mit einem Wechsel der Körperhaltungen.
Verweisung:
Nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Berufsbereich als Drogistin/Drogist mit der Erledigung von berufstypischen Bürotätigkeiten im kaufmännisch-verwaltenden Bereich im Groß- oder Einzelhandel nach der Gehaltsgruppe 2 (zum Beispiel des Tarifvertrags für den Bayerischen Einzelhandel).
Aufgaben und Tätigkeiten einer/eines kaufmännischen Angestellten im kaufmännisch-verwaltenden Bereich sind die Bearbeitung von Bestellungen, die Auftragsbearbeitung, das Prüfen von Eingangs- und Ausgangsrechnungen, die Bearbeitung von Reklamationen und Gewährleistungsansprüchen, das Abwickeln des Schriftwechsels und des Zahlungsverkehrs, die Mitwirkung bei der Kosten- und Leistungsrechnung.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit der Hände, Arme, des Seh-, Hör- und/oder Sprechvermögens ist die Ausführbarkeit von Tätigkeiten im bisherigen Berufsbereich durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Sinngemäß Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 02.09.2008, AZ: L 13 R 3035/04 mit berufskundlicher Sachverständigenaussage der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden- Württemberg vom 16.05.2008
2. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, überwiegend im Sitzen, mit der Möglichkeit zum Haltungswechsel, mit Einschränkungen der Beihand.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer Telefonistin/eines Telefonisten nach der Entgeltgruppe 3 TVöD beziehungsweise Gehaltsgruppe II im Groß- und Außenhandel oder zum Beispiel Gehaltsgruppe K 2 des Tarifvertrages für den Berliner Einzelhandel.
Aufgaben und Tätigkeiten einer Telefonistin/eines Telefonisten sind die Entgegennahme der Anrufe von Kunden, Geschäftspartnern und Bürgern in Telefonzentralen großer Wirtschaftsunternehmen, Organisationen und Behörden. Die Arbeitsplätze sind mit Headset, Computertastatur und -maus sowie Bildschirm ausgestattet. Es werden allgemeine, einfache Auskünfte zum Beispiel zu Öffnungszeiten, Adressen und Zuständigkeiten erteilt. Konkret benannte oder ermittelte Ansprechpartner werden aus Verzeichnissen herausgesucht und mit dem Anrufer telefonisch verbunden. Nachrichten für nicht erreichbare Ansprechpartner können aufgenommen und beispielsweise per E-Mail weitergeleitet werden. Je nach betrieblicher Organisationsstruktur können auch das Bedienen des Faxgerätes und die Übernahme von Aufgaben im Empfangsdienst zum Tätigkeitsspektrum gehören.
Beachte:
Bei Einschränkungen für Bildschirmtätigkeiten (Sehvermögen, Feinmotorik der Gebrauchshand), des Hör- und/oder Sprechvermögens, der Stressbelastbarkeit ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Sinngemäß Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 28.02.2007, AZ: L 7 R 267/05 mit berufskundlicher Stellungnahme von Frau Rebekka Benthin vom 20.02.2007
Fachverkäuferin/Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk
Ausbildung
Dreijährige betriebliche Ausbildung, bundeseinheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.
Ausbildung nach Schwerpunkten:
- Bäckerei
- Konditorei
- Fleischerei
Vorherige Berufsbezeichnungen:
- Gewerbegehilfin/Gewerbegehilfe im Bäckereihandwerk, - im Konditorenhandwerk, - im Fleischerhandwerk (zweijährige betriebliche Ausbildung)
- Verkäuferin/Verkäufer im Lebensmittelhandwerk - Bäckerei/Konditorei/Fleischerei, (ab 1954 dreijährige betriebliche Ausbildung)
- Fachverkäuferin/Fachverkäufer im Nahrungsmittelhandwerk - Bäckerei/Konditorei/Fleischerei (dreijährige betriebliche Ausbildung)
Verwandt mit dem DDR-Ausbildungsberuf:
- Fachverkäufer Fleisch/Fleischwaren, Backwaren
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Wesentliche Aufgaben sind die Präsentation und der Verkauf von Nahrungs- und Genussmitteln, das Portionieren und Herrichten der Nahrungsmittel, Mithilfe bei der Herstellung und das selbständige Anrichten und Garnieren. Dabei müssen die Nahrungsmittelqualität und -haltbarkeit beurteilt werden und die Vorschriften der Lebensmittelhygiene eingehalten werden. Weitere Tätigkeiten sind das Mitwirken bei der Sortimentsgestaltung, die fachgerechte Lagerung, die Bestandskontrolle und gegebenenfalls das Zubereiten von kleinen Gerichten sowie das Durchführen von Werbemaßnahmen, das Kassieren, Ausstellen von Lieferscheinen, Quittungen und Rechnungen und die Kassenabrechnung.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
- Körperlich mittelschwere bis schwere Arbeiten
- Überwiegend im Stehen und Gehen
- Zum Teil Bücken, Hocken, Überkopfarbeit
- Häufig in vorgeneigter Körperhaltung
- In Fleischereien Arbeit bei niedrigen Raumtemperaturen, Temperaturschwankungen durch Begehen von Kühlräumen und an der Verkaufstheke
- In Fleischereien Belastung der Hände durch häufiges Waschen und Nassarbeit
- Normales Sprechvermögen
- Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
Psychomentale Anforderungen
- Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
- Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
- Publikumsverkehr
Verweisungsmöglichkeiten
Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, überwiegend im Sitzen verbunden mit kurzfristigem Gehen und Stehen, teilweise Heben und Tragen von Lasten bis zu 10 kg.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer Kassiererin/eines Kassierers in Bädern, Zoologischen Gärten und Theatern nach der Vergütungsgruppe VIII BAT beziehungsweise Entgeltgruppe 3 TVöD oder einer vergleichbaren Lohn- oder Gehaltsgruppe.
Aufgaben und Tätigkeiten einer Kassiererin/eines Kassierers in Bädern, Zoologischen Gärten und Theatern sind die Entgegennahme barer und unbarer Zahlungsmittel, Ausgabe von Eintrittskarten und Tickets, Aushändigen von Wechselgeld, Erteilen von Auskünften zu Veranstaltungen und zur Preisstruktur, Verkauf und Abgabe von Informationsmaterial, gegebenenfalls Sorgen für Ordnung und Sauberkeit im Arbeitsbereich.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Stressbelastbarkeit, des Konzentrationsvermögens, der Eignung für Publikumsverkehr, des Seh-, Hör- und/oder Sprechvermögens, der Gebrauchsfähigkeit der Hände, Arme ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Urteil des LSG Bayern vom 05.12.2012, AZ:L 19 R 787/09
Sinngemäß Urteil des LSG Thüringen vom 19.08.2010, AZ: L 2 R 988/07
Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 23.07.2009, AZ: L 7 R 2997/07
Ergebnisse berufskundlicher Ermittlungen:
Floristin/Florist
Ausbildung
Dreijährige betriebliche Ausbildung, bundeseinheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.
Verwandt mit dem DDR-Ausbildungsberuf:
- Blumenbinder
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Die Hauptaufgaben von Floristinnen/Floristen sind das Versorgen, Pflegen von Pflanzen und Blumen, die Herstellung von Blumen- und Pflanzenschmuck, die Kundenberatung und der Verkauf. Im Einzelnen gestalten sie Blumen- und Pflanzenschmuck, informieren über Herkunft und Pflege von Pflanzen, beraten bei der Auswahl und zur Gestaltung entsprechend den verschiedenen Anlässen und Kundenwünschen. Sie fertigen Blumenschmuck in verschiedenster Form, zum Beispiel als Sträuße, Kränze, Gestecke, Girlanden, Tisch- und Tafelschmuck. Die im Geschäftsraum und teilweise auch im Außenbereich aufgestellten Blumen und Pflanzen werden dekorativ präsentiert und sind regelmäßig zu pflegen und zu versorgen. Sie kaufen Pflanzen und Blumen sowie Zubehör ein, nehmen Kundenbestellungen auf, liefern Bestellungen an die Adressaten aus, erstellen Rechnungen, kassieren und rechnen die Tageskasse ab. Sie nehmen die Preiskalkulation vor und erledigen einfache Buchführungsarbeiten.
Der Beruf wird vorwiegend in Blumenfachgeschäften, aber auch in Gartencentern, in Gärtnereien und im Blumengroßhandel ausgeübt.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
- Körperlich leichte und mittelschwere Arbeiten
- Überwiegend im Stehen und Gehen
- Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit der Hände und Arme, beidhändiges Arbeiten
- Belastung der Hände durch Feucht- und Nassarbeiten, Kontakt zu Pflanzen, Chemikalien, Erde, Ton
- Belastung der Atmungsorgane durch Kontakt zu Pflanzen, Chemikalien
- Arbeiten in überwiegend kühl temperierten Räumen
- Normales Sprechvermögen
- Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
Psychomentale Anforderungen
- Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
- Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
- Publikumsverkehr
Verweisungsmöglichkeiten
Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, überwiegend im Sitzen verbunden mit kurzfristigem Gehen und Stehen, teilweise Heben und Tragen von Lasten bis zu 10 kg.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer Kassiererin/eines Kassierers in Bädern, Zoologischen Gärten und Theatern nach der Vergütungsgruppe VIII BAT beziehungsweise Entgeltgruppe 3 TVöD oder einer vergleichbaren Lohn- oder Gehaltsgruppe.
Aufgaben und Tätigkeiten einer Kassiererin/eines Kassierers in Bädern, Zoologischen Gärten und Theatern sind die Entgegennahme barer und unbarer Zahlungsmittel, Ausgabe von Eintrittskarten und Tickets, Aushändigen von Wechselgeld, Erteilen von Auskünften zu Veranstaltungen und zur Preisstruktur, Verkauf und Abgabe von Informationsmaterial, gegebenenfalls Sorgen für Ordnung und Sauberkeit im Arbeitsbereich.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Stressbelastbarkeit, des Konzentrationsvermögens, der Eignung für Publikumsverkehr, des Seh-, Hör- und/oder Sprechvermögens, der Gebrauchsfähigkeit der Hände, Arme ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Sinngemäß Urteil des LSG Thüringen vom 19.08.2010, AZ: L 2 R 988/07
Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 23.07.2009, AZ: L 7 R 2997/07
Ergebnisse berufskundlicher Ermittlungen:
Gestalterin/Gestalter für visuelles Marketing
Ausbildung
Dreijährige betriebliche Ausbildung, bundeseinheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.
Vorherige Berufsbezeichnungen:
- Schauwerbegestalterin/Schauwerbegestalter
- Schaufenstergestalterin/Schaufenstergestalter
- Dekorateurin/Dekorateur
Verwandt mit dem DDR-Ausbildungsberuf:
- Gebrauchswerber
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Gestalterinnen/Gestalter für visuelles Marketing gestalten Schaufenster, Verkaufs- und Ausstellungsräume und präsentieren Waren, Produkte und Dienstleistungen. Hierfür fertigen sie Entwürfe mit Zeichenmaterial und/oder Grafiksoftware an. Außerdem erarbeiten sie Konzepte für zum Beispiel Werbekampagnen und -aktionen. Sie setzten eine Vielzahl verschiedenartiger Materialien ein und bearbeiten diese mit entsprechenden Werkzeugen und Geräten. Sie entwerfen und gestalten Plakate, Schrifttafeln, Schilder und Trennwände. Sie dekorieren mit ausgewählten Warenartikeln, Schaufensterpuppen, selbst hergestellten Attrappen und verschiedenen Requisiten.
Der Beruf wird hauptsächlich im Einzelhandel, aber auch bei Werbeagenturen, Messeveranstaltern und als selbständige Gestalterin/selbständiger Gestalter für visuelles Marketing ausgeübt.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
- Körperlich leichte und mittelschwere, teilweise schwere Arbeiten
- Überwiegend im Gehen und Stehen
- Häufig in Zwangshaltungen
- Arbeiten im Bücken, Hocken, Knien, über Kopf
- Uneingeschränkte Gebrauchsfähigkeit der Hände und Arme, beidhändiges Arbeiten
- Arbeit auf Leitern und Gerüsten
- Umgang mit Lösungsmitteln, Farben, Lacken
- Räumliches Vorstellungsvermögen
- Normales Sprechvermögen
- Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
- Zum Teil Bildschirmarbeit
Psychomentale Anforderungen
- Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
- Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen (verschieden Stil- und Geschmacksrichtungen, neue Trends, Kunden, wechselnde Arbeitsorte)
- Kundenkontakt
- Zum Teil Termin- und Zeitdruck
Verweisungsmöglichkeiten
Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, überwiegend im Sitzen, ohne Heben und Tragen mittelschwerer und schwerer Lasten, ohne Publikumsverkehr.
Verweisung:
Sofern nach dem beruflichen Werdegang nicht weitere aktuelle berufliche (zum Beispiel kaufmännische) Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind, ist eine Verweisung im Rahmen des § 240 SGB VI nicht möglich.
Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel
Ausbildung
Dreijährige betriebliche Ausbildung, bundeseinheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.
Verwandt mit den DDR-Ausbildungsberufen:
- Wirtschaftskaufmann, Spezialisierungsrichtung Konsumgüterbinnenhandel
- Handelskaufmann (Konsumgüter)
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Berufliche Einsatzmöglichkeiten für Kaufleute im Einzelhandel bestehen hauptsächlich im Verkauf, in der Lagerhaltung und im kaufmännisch- verwaltenden Bereich.
Verkauf:
Kaufleute im Einzelhandel bieten in den Verkaufsräumen Waren zum Verkauf an, bedienen und beraten die Kunden, räumen die Waren ein in Regale, auf Verkaufstische und Verkaufsständer, präsentieren die Angebote und führen dabei einfache Dekorationsarbeiten aus, füllen den Warenbestand auf und nehmen die Preisauszeichnung der Waren vor. Des Weiteren bearbeiten sie den Warenumtausch und Reklamationen, rechnen die Käufe der Kunden ab, stellen Rechnungen und Quittungen, Gutscheine, Garantiescheine und Belege aus, bedienen die Kasse und rechnen die Tageskasse ab. Sie wirken bei der Sortimentsgestaltung mit und führen Sonderverkaufsaktionen durch.
Für den Warenverkauf ermitteln sie den Warenbedarf, bestimmen Einkaufsmengen und Bestellzeiträume, prüfen Lieferfristen, Liefer- und Zahlungsbedingungen, ermitteln Angebote, führen Einkaufsverhandlungen, bestellen Waren, führen Bestell- und Einkaufsdateien, kontrollieren Warenlieferungen, nehmen Reklamationen vor, wirken mit bei Inventuren und Bestandskontrollen.
Lagerhaltung und Versand:
Bei der Anlieferung nehmen sie die Waren entgegen, prüfen den Wareneingang, gleichen Bestellungen, Lieferungen und Rechnungen ab, reklamieren Mängel, packen Waren aus und verteilen sie auf die Lager- und Verkaufsräume. Sie sorgen für die fachgerechte Lagerung der Waren, führen Lagerdateien und -statistiken, nehmen Bestandskontrollen vor, veranlassen Nachbestellungen. Für den Versand fertigen sie Lieferscheine und Versandpapiere aus, machen die Waren versandfertig, disponieren die Liefertouren.
Kaufmännische Verwaltung:
In der kaufmännischen Verwaltung bearbeiten Kaufleute im Einzelhandel Bestellungen, Reklamationen und Gewährleistungsansprüche, wirken bei der Kosten- und Leistungsrechnung sowie der Kalkulation mit, erstellen Rechnungen, prüfen Eingangs- und Ausgangsrechnungen, leiten Mahnverfahren ein, erledigen den Schriftverkehr, führen Kunden- und Lieferantendateien. Sie buchen Geschäftsvorfälle und berechnen und buchen Steuern, Abgaben und Gebühren. Außerdem wirken sie bei der Erstellung von Bilanzen und Ergebnisrechnungen mit. Sie führen Statistiken und werten warenwirtschaftliche Informationen aus. In der Personalverwaltung berechnen und buchen sie Arbeitszeiten, Löhne, Gehälter, Zulagen, führen Sozialabgaben und Steuern ab, bearbeiten Vorgänge im Zusammenhang mit dem Personaleinsatz, wickeln den Schriftwechsel und Zahlungsverkehr ab.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
Verkauf:
- Körperlich leichte bis mittelschwere, teilweise schwere Arbeiten (abhängig vom Warenbereich)
- Überwiegend im Stehen und Gehen
- Bei der Kassiertätigkeit vorwiegend sitzend
- Bücken, Hocken, Überkopfarbeiten
- Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit der Hände und Arme, beidhändiges Arbeiten
- Normales Sprechvermögen
- Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
Lagerhaltung und Versand:
- Körperlich leichte bis mittelschwere beziehungsweise mittelschwere bis schwere Arbeiten (abhängig von dem Technisierungsgrad und der Personalstruktur des Betriebes)
- Im Gehen, Stehen und Sitzen
- Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit der Hände und Arme, beidhändiges Arbeiten
- Bücken, Hocken, Knien, Arbeiten über Kopf in vornüber gebeugter Haltung
- Auf Leitern und Gerüsten (arbeitsplatzabhängig)
- Einwirkung von Temperatur- und Witterungseinflüssen (arbeitsplatzabhängig)
- Bildschirmarbeit (Sehvermögen, Körperhaltung)
- Normales Sprechvermögen
- Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
Kaufmännische Verwaltung:
- Körperlich leichte Arbeiten
- Überwiegend im Sitzen, zeitweise Gehen und Stehen
- Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit der Hände und Arme (Umgang mit Büromaterial und -geräten, Computer-Tastatur und -Maus)
- Überwiegend Bildschirmarbeit (Sehvermögen, Körperhaltung)
- Normales Sprechvermögen
- Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
Psychomentale Anforderungen
- Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
- Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
- Publikumsverkehr (im Verkauf)
Im Bereich Lagerhaltung und Versand zusätzlich:
- Zum Teil Termin- und Zeitdruck
- Wechselschicht (arbeitsplatzabhängig)
- Mitarbeiterführung (arbeitsplatzabhängig)
Verweisungsmöglichkeiten
1. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, überwiegend im Sitzen verbunden mit kurzfristigem Gehen und Stehen, teilweise Heben und Tragen von Lasten bis 10 kg.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer Kassiererin/eines Kassierers in Bädern, Zoologischen Gärten und Theatern nach der Vergütungsgruppe VIII BAT beziehungsweise Entgeltgruppe 3 TVöD oder einer vergleichbaren Lohn- oder Gehaltsgruppe.
Aufgaben und Tätigkeiten einer Kassiererin/eines Kassierers in Bädern, Zoologischen Gärten und Theatern sind die Entgegennahme barer und unbarer Zahlungsmittel, Ausgabe der Eintrittskarten und Tickets, Aushändigen von Wechselgeld, Erteilen von Auskünften zu Veranstaltungen und zur Preisstruktur, Verkauf und Abgabe von Informationsmaterial, gegebenenfalls Sorgetragen für Ordnung und Sauberkeit im Arbeitsbereich.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Stressbelastbarkeit, des Konzentrationsvermögens, der Eignung für Publikumsverkehr, des Seh-, Hör- und/oder Sprechvermögens, der Gebrauchsfähigkeit der Hände, Arme ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Sinngemäß Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 23.07.2009, AZ: L 7 R 2997/07
Ergebnisse berufskundlicher Ermittlungen:
2. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten im Wechsel der Körperhaltungen, dabei überwiegend im Stehen und Gehen. Versicherte müssen grundsätzlich in der Lage sein, zeitweise Lasten von bis zu 10 kg und selten bis zu 15 kg heben und tragen zu können.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer/eines kaufmännischen Angestellten in einem Service-Center (hervorgegangen aus den ehemaligen Sammelkassen) eines Kaufhauses zum Beispiel in der Gehaltsgruppe K 2 des Tarifvertrages für den Berliner Einzelhandel.
Aufgaben und Tätigkeiten einer/eines kaufmännischen Angestellten in einem Service-Center eines Kaufhauses umfassen das Erledigen von verschiedenartigen Kassiervorgängen (Bargeld, Kreditkarte, Personaleinkauf) und die Geldannahme sowie Wechselgeldausgabe für die Etagenkassen. Es werden Arbeitsvorgänge im Zusammenhang mit Kundenkarten, Kostenübernahmescheinen und Tax free-Abrechnungen erledigt. Außerdem sind telefonische und persönliche Kundenanfragen zu klären, Beschwerden entgegen zu nehmen und weiter zu leiten und schwierige Reklamationen zu bearbeiten. Gelegentlich kann im Service-Center anstelle in der Verkaufsabteilung die Reparaturannahme und Behandlung von Warenrücknahmen erfolgen.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Stressbelastbarkeit, des Konzentrationsvermögens, der Eignung für Publikumsverkehr, des Seh-, Hör- und/oder Sprechvermögens, der Gebrauchsfähigkeit der Hände, Arme ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Sinngemäß Urteil des LSG Thüringen vom 22.11.2012, AZ: L 12 R 12/12
3. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, überwiegend im Sitzen mit der Möglichkeit zum Haltungswechsel, mit Einschränkungen der Beihand.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer Telefonistin/eines Telefonisten nach der Entgeltgruppe 3 TVöD beziehungsweise zum Beispiel in der Gehaltsgruppe K 2 des Tarifvertrages für den Berliner Einzelhandel.
Aufgaben und Tätigkeiten einer Telefonistin/eines Telefonisten sind die Entgegennahme der Anrufe von Kunden, Geschäftspartnern und Bürgern in Telefonzentralen großer Wirtschaftsunternehmen, Organisationen und Behörden. Die Arbeitsplätze sind mit Headset, Computertastatur und -maus sowie Bildschirm ausgestattet. Es werden allgemeine, einfache Auskünfte zum Beispiel zu Öffnungszeiten, Adressen und Zuständigkeiten erteilt. Konkret benannte oder ermittelte Ansprechpartner werden aus Verzeichnissen herausgesucht und mit dem Anrufer telefonisch verbunden. Nachrichten für nicht erreichbare Ansprechpartner können aufgenommen und beispielsweise per E-Mail weitergeleitet werden. Je nach betrieblicher Organisationsstruktur können auch das Bedienen des Faxgerätes und die Übernahme von Aufgaben im Empfangsdienst zum Tätigkeitsspektrum gehören.
Beachte:
Bei Einschränkungen für Bildschirmtätigkeiten (Sehvermögen, Feinmotorik der Gebrauchshand), des Hör- und/oder Sprechvermögens, der Stressbelastbarkeit ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Sinngemäß Urteil des LSG Thüringen vom 22.11.2012, AZ: L 12 R 12/12
Sinngemäß Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 28.02.2007, AZ: L 7 R 267/05 mit berufskundlicher Stellungnahme von Frau Rebekka Benthin vom 20.02.2007
Kauffrau/Kaufmann im Groß- und Außenhandel
Ausbildung
Dreijährige betriebliche Ausbildung, bundeseinheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.
Die Ausbildung erfolgt in der Fachrichtung
- Großhandel oder
- Außenhandel
Verwandt mit den DDR-Ausbildungsberufen:
- Außenhandelskaufmann
- Wirtschaftskaufmann mit Spezialisierungsrichtung Außenhandel, Außenwirtschaft oder Produktionsmittelhandel
- Finanzkaufmann mit Spezialisierungsrichtung Außenhandel
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Kaufleute im Groß- und Außenhandel kaufen Güter und Waren bei Herstellern und Lieferanten unterschiedlichster Branchen ein und verkaufen diese an Handel, Handwerk und Industrie. Außerdem organisieren und betreiben sie die Lagerhaltung und die Lieferung an die Kunden.
Die Art der Tätigkeiten in beiden Fachrichtungen ähnelt sich weitgehend, wobei im Bereich Außenhandel die Aufgaben zusätzlich durch die Besonderheiten und Bestimmungen des internationalen Handels gekennzeichnet sind.
Es gibt viele berufliche Einsatzmöglichkeiten für Kaufleute im Groß- und Außenhandel.
In kaufmännischen Abteilungen im Büroinnendienst beispielsweise in der Funktion als:
- Einkäuferin/Einkäufer
- Verkaufssachbearbeiterin/Verkaufssachbearbeiter
- Buchhalterin/Buchhalter
- Expedientin/Expedient
- Vertriebsassistentin/Vertriebsassistent
Es werden Bezugsquellen und Angebote ermittelt, Einkaufsverhandlungen geführt, Preise kalkuliert, Aufträge entgegengenommen und bearbeitet, Kunden zu Angeboten, der Sortimentsgestaltung und den Lieferbedingungen beraten, Preisverhandlungen geführt, der Versand organisiert, Rechnungen, Lieferscheine und Versandpapiere erstellt. Außerdem wird der elektronische Versandhandel abgewickelt. Es werden Kostenrechnungs- und Zahlungsvorgänge bearbeitet, Reklamationen und Mahnvorgänge bearbeitet, Kundendateien verwaltet, Umsatzstatistiken geführt sowie Marketingmaßnahmen geplant und organisiert. Im Bereich Personalwesen werden die Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich Zulagen, Spesen, Provisionen vorgenommen und die im Zusammenhang mit der Personaleinstellung und -umsetzung anfallenden Aufgaben wahrgenommen.
Im Bereich der Lagerwirtschaft können sie zum Beispiel als:
- Disponentin/Disponent,
- Lagerverwalterin/Lagerverwalter,
- Lagerleiterin/Lagerleiter
eingesetzt werden. Sie verwalten das Warenlager, kontrollieren den Wareneingang, überwachen die sachgerechte Lagerung, stellen Lieferungen zusammen (kommissionieren), machen Waren versandfertig, planen Auslieferungstouren, prüfen Lieferscheine, Rechnungen und Versandpapiere, führen Lagerbestandslisten, bearbeiten Schadensfälle und Reklamationen.
Eine weitere Ausübungsform besteht im Außendienst in der Funktion als:
Außendienstmitarbeiterin/Außendienstmitarbeiter.
Sie beraten den Fachhandel und Einzelkunden zum Warenangebot, zur Sortimentsgestaltung und zu Marketingmaßnahmen und schließen Kauf-, Miet- und Serviceverträge ab. Sie werten Umsatzstatistiken und Marktinformationen aus, erstellen Berichte, leiten Informationen, Wünsche und Beschwerden weiter, betreuen den Kundenstamm aktiv und akquirieren neue Kundengruppen. Ihre Außendienste planen und organisieren sie selbständig und nutzen dafür in der Regel einen PKW.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
Kaufmännische Abteilung im Büroinnendienst:
- Körperlich leichte Arbeiten
- In temperierten Räumen (Ausnahme möglich bei zeitweiser Arbeit im Lager)
- Überwiegend im Sitzen, zeitweise Gehen und Stehen
- Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit der Hände und Arme (Umgang mit Büromaterial und -geräten, Computer-Tastatur und - Maus)
- Überwiegend Bildschirmarbeit (Sehvermögen, Körperhaltung)
- Normales Sprechvermögen
- Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
In der Lagerwirtschaft:
- Körperlich leichte bis mittelschwere beziehungsweise mittelschwere bis schwere Arbeiten (abhängig von dem Technisierungsgrad und der Personalstruktur des Betriebes)
- Im Gehen, Stehen und Sitzen
- Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit der Hände und Arme, beidhändiges Arbeiten
- Bücken, Hocken, Knien, Arbeiten über Kopf und in vorn übergebeugter Haltung
- Auf Leitern und Gerüsten (arbeitsplatzabhängig)
- Einwirkung von Temperatur- und Witterungseinflüssen (arbeitsplatzabhängig)
- Bildschirmarbeit (Sehvermögen, Körperhaltung)
Im Außendienst:
- Körperlich leichte Arbeiten
- In wechselnder Körperhaltung, zeitweise langes Sitzen und/oder Stehen
- Einseitige Körperhaltung bei langen Autofahrten
- Normales Sprechvermögen
- Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
Psychomentale Anforderungen
- Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
- Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
- Zum Teil Termin- und Zeitdruck
- Wechselschicht (in der Lagerwirtschaft, arbeitsplatzabhängig)
- Mitarbeiterführung (in der Lagerwirtschaft, arbeitsplatzabhängig)
- Unregelmäßige Arbeitszeiten (im Außendienst)
Verweisungsmöglichkeiten
Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, überwiegend im Sitzen verbunden mit Gehen und Stehen, ohne Zwangshaltung, ohne Außendienst.
Verweisung:
Nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Berufsbereich als Kauffrau/Kaufmann im Groß- und Außenhandel in kaufmännischen Abteilungen des Groß- und Außenhandels im Büroinnendienst, siehe Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale in kaufmännischen Abteilungen im Büroinnendienst.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit der Hände, Arme, des Seh- Hör- und/oder Sprechvermögens ist die Ausführbarkeit von Tätigkeiten im bisherigen Berufsbereich durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 16.10.2008, AZ: L 10 R 357/08
Kauffrau/Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Ausbildung
Dreijährige betriebliche Ausbildung, bundeseinheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.
Vorherige Berufsbezeichnung:
- Versicherungskauffrau/Versicherungskaufmann
Liegt kein Nachweis über eine Berufsausbildung vor, siehe auch unter Versicherungsvertreterin/Versicherungsvertreter.
Verwandt mit den DDR-Ausbildungsberufen:
- Versicherungskaufmann
- Finanzkaufmann mit Spezialisierungsrichtung Sozialversicherung oder Versicherungen
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Es wird in den Fachrichtungen Versicherung oder Finanzberatung ausgebildet.
Kaufleute für Versicherungen und Finanzen arbeiten hauptsächlich bei Versicherungsgesellschaften und bei Finanzdienstleistern, Banken und Kreditinstituten, aber auch in großen Wirtschaftunternehmen.
Die wesentliche Aufgabe von Kaufleuten für Versicherungen und Finanzen besteht in der Beratung privater und gewerblicher Kunden und dem Verkauf von Versicherungs- und Finanzprodukten. Sie analysieren entsprechend dem Kundenanliegen den Versicherungsbedarf für die verschiedenen Versicherungssparten beziehungsweise den Bedarf an Finanzdienstleistungsprodukten. Sie prüfen rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen, erarbeiten Angebote zu Neuverträgen und Vertragsänderungen und betreuen die bestehenden Verträge. Sie bearbeiten zum Beispiel Schadens- und Leistungsfälle, nehmen Ermittlungen zu Schadensfällen auf, organisieren Serviceleistungen, bewerten Immobilien und entwickeln Finanzierungspläne im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten. Außerdem führen sie Marketingmaßnahmen durch.
Im Außendienst stehen die einzelnen Aufgaben und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Akquise, Beratung und Kundenbetreuung.
Im Innendienst werden die bestehenden Verträge verwaltet, Vertragsabschlüsse und -änderungen bearbeitet, Voraussetzungen geprüft und bewertet, Leistungsfälle bearbeitet, sowie die laufenden allgemeinen kaufmännischen Arbeiten im Bereich Rechnungswesen, Controlling, Marketing erledigt. Zum Teil besteht auch im Innendienst telefonischer und persönlicher Kundenkontakt.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
- Körperlich leichte Arbeiten
- Überwiegend im Sitzen, mit der Möglichkeit zum Haltungswechsel
- Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit der Hände und Arme (Umgang mit Büromaterial und -geräten, Computer-Tastatur und -Maus)
- Überwiegend Bildschirmarbeit (Sehvermögen, Körperhaltung)
- Normales Sprechvermögen
- Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
- Einseitige Körperhaltung bei langen Autofahrten (im Außendienst)
Psychomentale Anforderungen
- Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
- Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
- Publikumsverkehr
- Zum Teil Termin- und Zeitdruck
- Leistungsdruck
- Unregelmäßige Arbeitszeiten (im Außendienst)
Verweisungsmöglichkeiten
Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, ohne Zwangshaltungen, in wechselnder Körperhaltung, ohne Außendienst.
Verweisung:
Nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Berufsbereich mit den berufstypischen Aufgaben im Innendienst eines Dienstleistungsunternehmens der Versicherungs- und/oder Finanzbranche.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit der Hände, Arme, des Seh-, Hör- und/oder Sprechvermögens ist die Ausführbarkeit von Tätigkeiten im bisherigen Berufsbereich durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Kassiererin/Kassierer im Einzelhandel
Ausbildung
Für den Beruf der Kassiererin/des Kassierers im Einzelhandel gibt es keine vorgeschriebene Ausbildung. Er kann ausgeübt werden
- ohne Ausbildung,
- mit abgeschlossener zweijähriger Ausbildung zur Verkäuferin/ zum Verkäufer,
- mit abgeschlossener dreijähriger Ausbildung zur Fachverkäuferin/ zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk oder
- mit abgeschlossener dreijähriger Ausbildung zur Kauffrau/ zum Kaufmann im Einzelhandel.
Beachte:
Kassiertätigkeiten sind Teilaufgaben von Mitarbeitern mit handelstypischen Ausbildungsberufen (zum Beispiel Verkäuferin/Verkäufer und Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel).
Die berufliche Vorbildung ist für den ausschließlichen Einsatz an Kassenarbeitsplätze einfacher Art nicht von ausschlaggebender Bedeutung. Die Tätigkeit ist in kurzer Zeit erlernbar.
Kassiererinnen/Kassierer im Einzelhandel (mit oder ohne Ausbildung in handelstypischen Berufen) werden tariflich aber dem Verkaufspersonal mit abgeschlossener Ausbildung im Einzelhandel gleichgestellt. Grundlage hierfür ist die Qualität der Tätigkeit, die die Tarifvertragsparteien dem Kassenarbeitsplatz beimessen und die sich in der besonderen Verantwortung der Mitarbeiter beim Kassiervorgang ausdrückt.
Daher sind Kassiererinnen/Kassierer im Einzelhandel der Gruppe der oberen Angelernten mit einer Ausbildungs- und Anlernzeit von bis zu zwei Jahren des vom BSG entwickelten Mehrstufenschemas zuzuordnen.
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Kassiererinnen/Kassierer bearbeiten den Kassenvorgang. Meist arbeiten sie mit Scannerkassen, sodass sie die Verkaufspreise nicht mehr manuell eingeben müssen. Beim Kassieren des Verkaufspreises prüfen sie die Echtheit der Geldscheine, achten auf die richtige Ausgabe des Wechselgeldes oder wickeln Zahlungen bargeldlos mit Kredit- oder Geldkarten ab.
Zudem bearbeiten sie Reklamationen, tauschen Waren um und zahlen Pfandgeld aus. Am Ende des Arbeitstages erstellen sie die Abrechnung, indem sie den Anfangsbestand mit den Einnahmen verrechnen.
Auch wenn Kassiererinnen/Kassierer im Einzelhandel überwiegend Kassiertätigkeiten verrichten, können ihnen je nach Bedarf und nach Branche auch andere Aufgaben übertragen werden.
Kassiererinnen/Kassierer im Bekleidungseinzelhandel (bei zentralen Etagenkassen) müssen bei Bedarf die Waren auch verpacken. Dies ist vor allem in Umsatz schwächeren Zeiten der Fall, in denen zusätzliche Packerinnen/Packer nicht beschäftigt werden.
Kassiererinnen/Kassierer im Lebensmitteleinzelhandel werden auch mit dem Transport der Waren vom Lager in die Verkaufsräume, dem Auspacken der Waren, dem Auffüllen der Regale und dem Entsorgen leerer Verpackungen aus dem Verkaufsraum beauftragt.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Aufgrund der verschiedenen Zusatztätigkeiten und Sortimente können konkrete Arbeitsplätze unterschiedliche körperliche Anforderungen aufweisen.
Körperliche Anforderungen
Kassiererin/Kassierer im Lebensmitteleinzelhandel:
- Körperlich leichte und mittelschwere Arbeiten
- Überwiegend im Sitzen bei der Kassiertätigkeit
- Stehen und Gehen beim Auspacken und Einräumen von Waren
- Bücken, Hocken, Knien, Überkopfarbeiten beim Auspacken der Waren und dem Auffüllen der Regale
- Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit der Hände und Arme, beidhändiges Arbeiten
- Normales Sprechvermögen
- Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
Kassiererin/Kassierer in Baumärkten, Elektronikfachmärkten, Gartencentern, Möbelhäusern:
- Körperlich leichte und mittelschwere Arbeiten
- Überwiegend im Sitzen oder Stehen
- Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit der Hände und Arme, beidhändiges Arbeiten
- Normales Sprechvermögen
- Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
Psychomentale Anforderungen
- Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
- Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
- Publikumsverkehr
- Schicht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit
- Zum Teil Zeitdruck
Verweisungsmöglichkeiten
Verweisung:
1. Bei Vorliegen eines Berufsabschlusses als Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel:
siehe unter Ausgangsberuf, Abschnitt 2.6.
2. Bei Vorliegen eines Berufsabschlusses als Fachverkäuferin/Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk:
siehe unter Ausgangsberuf, Abschnitt 2.3.
3. Bei Vorliegen eines Berufsabschlusses als Verkäuferin/Verkäufer:
siehe unter Ausgangsberuf, Abschnitt 2.11.
4. Bei fehlendem Berufsabschluss:
siehe unter Beruf Verkäuferin/Verkäufer, Abschnitt 2.11.
Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte/Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter (PKA)
Ausbildung
Dreijährige betriebliche Ausbildung, bundeseinheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.
Vorherige Berufsbezeichnung:
- Apothekenhelferin/Apothekenhelfer (zweijährige Berufsausbildung)
Die Ausbildungsdauer für den Beruf Apothekenhelferin/Apothekenhelfer wurde mit der am 01.08.1993 in Kraft getretenen Ausbildungsverordnung von zwei auf drei Jahre verlängert.
Apothekenhelferinnen/Apothekenhelfer werden wie Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte mit dreijähriger Ausbildung beurteilt, wenn sie nach dem 01.08.1993 weiterhin in diesem Beruf gearbeitet haben.
Verwandt mit dem DDR-Ausbildungsberuf:
- Apothekenfacharbeiter
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Der Beruf wird vorrangig in Apotheken ausgeübt. Die Aufgaben umfassen kaufmännische und organisatorische Tätigkeiten sowie die Lagerhaltung. Im Einzelnen werden Arzneimittel und Waren bestellt, Lieferungen entgegengenommen und geprüft, die Artikel mit Preisen ausgezeichnet, die Waren sachgerecht gelagert, der Warenbestand geprüft, Waren in Regale und Schränke sortiert, ausgewählte Artikel im Verkaufsraum präsentiert und apothekenübliche Waren wie Kosmetika und Verbandsstoffe (nicht jedoch apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneien) verkauft. Ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet ist die Erledigung der Abrechnungen und des Schriftverkehrs mit Lieferanten, Krankenkassen und Kunden. Außerdem werden die pharmazeutischen Fachkräfte bei der Herstellung und dem Abpacken von Eigenprodukten (beispielsweise Salben) und dem Prüfen von Arzneien unterstützt.
Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen auch im pharmazeutischen Großhandel, in Versandapotheken und in der pharmazeutischen Industrie in den Bereichen Beschaffungswesen, Abrechnungswesen und Lagerhaltung.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
- Überwiegend körperlich leichte Arbeiten
- Im Wechsel zwischen Gehen, Stehen und Sitzen
- Bücken, Hocken, Überkopfarbeiten
- Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit der Hände und Arme, beidhändiges Arbeiten
- Bildschirmarbeit (Sehvermögen, Körperhaltung)
- Normales Sprechvermögen
- Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
Psychomentale Anforderungen
- Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
- Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
- Publikumsverkehr
Verweisungsmöglichkeiten
1. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, überwiegend im Sitzen verbunden mit einem Wechsel der Körperhaltungen.
Verweisung:
Verweisbar auf kaufmännisch-verwaltende Tätigkeiten im pharmazeutischen Großhandel, in Versandapotheken und in der Arzneimittelindustrie als Auftragssachbearbeiterin/Auftragssachbearbeiter.
Aufgaben und Tätigkeiten einer Auftragssachbearbeiterin/eines Auftragssachbearbeiters sind die Bearbeitung der Bestellungen von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren, Ausstellen von Rechnungen, Lieferscheinen und Versandpapieren, Bearbeiten von Reklamationen und Mahnverfahren, Überwachen und Prüfen des Warenbestands, Zusammenstellen von Waren entsprechend den Aufträgen und der Auslieferung, Führen von Bestelllisten, Kundendateien, Erledigen des Schriftverkehrs.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit der Hände, Arme, des Seh-, Hör- und/oder Sprechvermögens ist die Ausführbarkeit von Tätigkeiten im bisherigen Berufsbereich durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
2. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, überwiegend im Sitzen, mit der Möglichkeit zum Haltungswechsel, mit Einschränkungen der Beihand.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer Telefonistin/eines Telefonisten nach der Entgeltgruppe 3 TVöD beziehungsweise Gehaltsgruppe II im Groß- und Außenhandel oder zum Beispiel in der Gehaltsgruppe K 2 des Tarifvertrages für den Berliner Einzelhandel.
Aufgaben und Tätigkeiten einer Telefonistin/eines Telefonisten sind die Entgegennahme der Anrufe von Kunden, Geschäftspartnern und Bürgern in Telefonzentralen großer Wirtschaftsunternehmen, Organisationen und Behörden. Die Arbeitsplätze sind mit Headset, Computertastatur und -maus sowie Bildschirm ausgestattet. Es werden allgemeine, einfache Auskünfte zum Beispiel zu Öffnungszeiten, Adressen und Zuständigkeiten erteilt. Konkret benannte oder ermittelte Ansprechpartner werden aus Verzeichnissen herausgesucht und mit dem Anrufer telefonisch verbunden. Nachrichten für nicht erreichbare Ansprechpartner können aufgenommen und beispielsweise per E-Mail weitergeleitet werden. Je nach betrieblicher Organisationsstruktur können auch das Bedienen des Faxgerätes und die Übernahme von Aufgaben im Empfangsdienst zum Tätigkeitsspektrum gehören.
Beachte:
Bei Einschränkungen für Bildschirmtätigkeiten (Sehvermögen, Feinmotorik der Gebrauchshand), des Hör- und/oder Sprechvermögens, der Stressbelastbarkeit ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Sinngemäß Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 28.01.2008, AZ: L 8 R 16/07 mit berufskundliche Sachverständigenaussagen von Herrn Hans-Peter Runkler vom 22.11.2006 für das SG Kiel und Herrn Karl-Heinz Kirberger vom 18.01.2008
Verkäuferin/Verkäufer
Ausbildung
Zweijährige betriebliche Ausbildung, bundeseinheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.
Verwandt mit dem DDR-Ausbildungsberuf:
- Fachverkäufer
Bei einem Abschluss im DDR-Ausbildungsberuf Fachverkäufer Fleisch/Fleischwaren und Backwaren siehe Fachverkäuferin/Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk.
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Verkäuferinnen/Verkäufer sind hauptsächlich im Verkauf von Waren und an der Kasse eingesetzt. Sie bieten die Waren an, bedienen und beraten die Kunden, verpacken die Waren, rechnen die Käufe der Kunden ab, bedienen die Kasse und rechnen die Tageskasse ab. Sie räumen Waren ein in Regale, auf Verkaufstische und Verkaufsständer, füllen den Warenbestand auf und zeichnen Waren und Preise aus. Sie präsentieren die Angebote, wirken an verkaufsfördernden Maßnahmen mit, führen Aufräumarbeiten in der Verkaufsfläche aus und nehmen Warenumtausch und Reklamationen entgegen.
Außerdem gehören zu den Aufgaben die Lagerhaltung und der Versand, wobei in großen Einzelhandelsgeschäften wie Warenhäusern dies ein gesonderter Arbeitsbereich ist. In der Warenannahme bearbeiten sie die Lieferscheine, prüfen die Lieferungen, reklamieren fehlerhafte Lieferungen, führen Lagerdateien und -statistiken, verteilen die Waren auf die Verkaufsbereiche, prüfen den Lagerbestand, bestellen Waren, machen Waren versandfertig.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
Verkauf:
- Körperlich leichte bis mittelschwere, teilweise schwere Arbeiten (abhängig vom Warenbereich)
- Überwiegend im Stehen und Gehen
- Bei der Kassiertätigkeit vorwiegend im Sitzen
- Bücken, Hocken, Überkopfarbeiten
- Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit der Hände und Arme, beidhändiges Arbeiten
- Normales Sprechvermögen
- Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
Lagerhaltung und Versand:
- Körperlich leichte bis mittelschwere beziehungsweise mittelschwere bis schwere Arbeiten (abhängig von dem Technisierungsgrad und der Personalstruktur des Betriebes)
- Im Gehen, Stehen und Sitzen
- Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit der Hände und Arme, beidhändiges Arbeiten
- Bücken, Hocken, Knien, Arbeiten über Kopf in vornüber gebeugter Haltung
- Auf Leitern und Gerüsten (arbeitsplatzabhängig)
- Einwirkung von Temperatur- und Witterungseinflüssen (arbeitsplatzabhängig)
- Normales Sprechvermögen
- Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
- Zum Teil Bildschirmarbeit (Sehvermögen, Körperhaltung)
Psychomentale Anforderungen
- Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
- Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
- Publikumsverkehr
- Wechselschicht (arbeitsplatzabhängig)
- Zum Teil Termin- und Zeitdruck (Lagerhaltung und Versand)
Verweisungsmöglichkeiten
1. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, überwiegend im Sitzen verbunden mit kurzfristigem Gehen und Stehen, zeitweise Heben und Tragen von Lasten bis 10 Kg.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer Kassiererin/eines Kassierers in Bädern, Zoologischen Gärten und Theatern nach der Vergütungsgruppe VIII BAT beziehungsweise Entgeltgruppe 3 TVöD oder einer vergleichbaren Lohn- oder Gehaltsgruppe.
Aufgaben und Tätigkeiten einer Kassiererin/eines Kassierers in Bädern, Zoologischen Gärten und Theatern sind die Entgegennahme barer und unbarer Zahlungsmittel, Ausgabe von Eintrittskarten und Tickets, Aushändigen von Wechselgeld, Erteilen von Auskünften zu Veranstaltungen und zur Preisstruktur, Verkauf und Abgabe von Informationsmaterial, gegebenenfalls Sorgen für Ordnung und Sauberkeit im Arbeitsbereich.
Beachte:
Berufserfahrung im Verkauf und Kassieren müssen vorliegen. Bei Einschränkungen der Stressbelastbarkeit, des Konzentrationsvermögens, der Eignung für Publikumsverkehr, des Seh-, Hör- und/oder Sprechvermögens, der Gebrauchsfähigkeit der Hände, Arme ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Sinngemäß Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 23.07.2009, AZ: L 7 R 2997/07
Ergebnisse berufskundlicher Ermittlungen:
2. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, im Wechsel von Sitzen, Gehen und Stehen, in temperierten Räumen, ohne besondere Anforderungen an die nervliche Belastbarkeit, ohne besonderen Zeitdruck.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer/eines Verwaltungsangestellten für Bürohilfstätigkeiten als Hilfskraft in der Registratur von Behörden nach der Entgeltgruppe 2 TVöD.
Aufgaben und Tätigkeiten einer/eines Verwaltungsangestellten in der Registratur nach der Entgeltgruppe 2 TVöD umfassen das Sortieren, Zuordnen und Ablegen von Schriftgut aller Art entsprechend der Aktenordnung, das Anlegen von Akten, Beschriften von Unterlagen und Ordnern und die Bereitstellung von Akten und Vorgängen für den Weitertransport in andere Abteilungen in die dafür eingerichteten Fächer und Regale.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit der Hände und/oder Arme, des Sehvermögens, für zeitweises Bücken ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 25.07.2012, AZ:L 4 R 136/12
Sinngemäß Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 16.07.2009, AZ: L 22 R 1257/07 mit berufskundlicher Sachverständigenaussage von Herrn Manfred Langhoff vom 24.07.2008, 05.02.2009 und 17.03. 2009
3. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, überwiegend im Sitzen, zeitweise im Gehen und Stehen, ohne Zwangshaltungen, ohne überdurchschnittliche Stressbelastung, ohne erhöhte Konzentrationsanforderungen.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer/eines Verwaltungsangestellten für Bürohilfstätigkeiten als Hilfskraft in der Poststelle von Behörden nach der Entgeltgruppe 2 TVöD.
Aufgaben und Tätigkeiten einer/eines Verwaltungsangestellten in der Poststelle nach der Entgeltgruppe 2 TVöD umfassen das Öffnen der eingehenden Poststücke, das Anbringen des Posteingangsstempels sowie eines Weiterleitungsvermerkes, das Sortieren und Bereitlegen für die innerbetriebliche Verteilung und die Bearbeitung der ausgehenden Postsendungen.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit der Hände und/oder Arme, des Sehvermögens ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 25.07.2012, AZ:L 4 R 136/12
Urteil des LSG Thüringen vom 13.12.2011, AZ: L 6 R 539/07
Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 13.12.2007, AZ: L 4 R 254/06 mit berufskundlicher Sachverständigenaussage von Frau Rebekka Benthin vom 05.12.2007
Verkaufsfahrerin/Verkaufsfahrer
Ausbildung
Keine geregelte Berufsausbildung.
Notwendig ist die Fahrerlaubnis der Klasse B, gegebenenfalls der Klasse C.
Ein wesentliches Indiz für die Beurteilung des Berufsschutzes ist die tarifliche Eingruppierung der Tätigkeit im für den Beschäftigungsbetrieb maßgebenden Tarifvertrag (Arbeitgeberauskunft).
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Verkaufsfahrerinnen/Verkaufsfahrer sind in der Regel auf den Verkauf bestimmter Waren spezialisiert. Meist handelt es sich dabei um Lebensmittel. Zu Beginn ihrer Arbeit beladen sie ihren Verkaufswagen und fahren damit entweder zu einem festen Stellplatz oder verfolgen eine festgelegte Route. Sie präsentieren die Waren möglichst ansprechend und verkaufen sie an Einzelhändler und Endverbraucher. Verkaufsfahrerinnen/Verkaufsfahrer sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Kassenführung. Die Reinigung und die Pflege des Verkaufswagens zählen ebenso zu ihren Aufgaben.
Verkaufsfahrerinnen/Verkaufsfahrer arbeiten hauptsächlich im Fahrverkauf von Waren und Lebensmitteln. Darüber hinaus können sie auch in mobilen Imbissstuben verschiedene Speisen verkaufen. Außerdem können sie bei Firmen der Nahrungs- und Genussmittelherstellung arbeiten.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
- Körperlich leichte und mittelschwere, gelegentlich schwere Arbeiten
- Im Stehen und Gehen, zeitweise im Sitzen
- Normales Sprechvermögen
- Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
- Zum Teil unter Einfluss von Kälte und Hitze (warenabhängig)
- Zum Teil unter Witterungseinflüssen
- Kontakt mit Schmierstoffen (Öl, Fett) bei Pflege- und kleineren Wartungsarbeiten am Fahrzeug
Psychomentale Anforderungen
- Durchschnittliche Konzentrationsvermögen
- Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
- Publikumsverkehr
- Stresstoleranz (Autofahrten, mehrere Zielorte)
- Unregelmäßige Arbeitszeiten, Wochenendarbeit
Verweisungsmöglichkeiten
Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, überwiegend im Sitzen verbunden mit kurzfristigem Gehen und Stehen, teilweise Heben und Tragen von Lasten bis 10 Kg.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer Kassiererin/eines Kassierers in Bädern, Zoologischen Gärten und Theatern nach der Vergütungsgruppe VIII BAT beziehungsweise Entgeltgruppe 3 TVöD oder einer vergleichbaren Lohn- oder Gehaltsgruppe.
Aufgaben und Tätigkeiten einer Kassiererin/eines Kassierers in Bädern, Zoologischen Gärten und Theatern sind die Entgegennahme barer und unbarer Zahlungsmittel, Ausgabe von Eintrittskarten und Tickets, Aushändigen von Wechselgeld, Erteilen von Auskünften zu Veranstaltungen und zur Preisstruktur, Verkauf und Abgabe von Informationsmaterial, gegebenenfalls Sorgen für Ordnung und Sauberkeit im Arbeitsbereich.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Stressbelastbarkeit, des Konzentrationsvermögens, der Eignung für Publikumsverkehr, des Seh-, Hör- und/oder Sprechvermögens, der Gebrauchsfähigkeit der Hände, Arme ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Sinngemäß Urteil des LSG Thüringen vom 19.08.2010, AZ: L 2 R 988/07
Sinngemäß Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 23.07.2009, AZ: L 7 R 2997/07
Ergebnisse berufskundlicher Ermittlungen:
Geprüfte Versicherungsfachfrau (IHK)/Geprüfter Versicherungsfachmann (IHK)
Ausbildung
Kein geregelter Ausbildungsberuf.
Voraussetzung für diese Tätigkeitsbezeichnung ist die erfolgreiche Teilnahme an der Sachkundeprüfung nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) mit einer Dauer von regelmäßig 3 bis 6 Monaten.
In großen Versicherungsunternehmen werden auch Ausbildungen mit einer Dauer von bis zu 12 Monaten angeboten. Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung erfolgt in der Regel nach 6 Monaten. Darauf folgen bis zu 6 Monate praktische Einarbeitung.
Für im Versicherungswesen tätige Personen gibt es eine Vielzahl verschiedener Berufsbezeichnungen, wie zum Beispiel:
- Außendienstmitarbeiterin/Außendienstmitarbeiter im Versicherungswesen
- Bezirksinspektorin/Bezirksinspektor (Versicherung)
- Bezirksleiterin/Bezirksleiter (Versicherung)
- Generalvertreterin/Generalvertreter (Versicherung)
- Hauptvertreterin/Hauptvertreter (Versicherung)
- Versicherungsangestellte/Versicherungsangestellter
- Versicherungsfachfrau/Versicherungsfachmann (BWV)
- Versicherungsfachfrau/Versicherungsfachmann (IHK)
- Versicherungsinspektorin/Versicherungsinspektor
- Versicherungsvertreterin/Versicherungsvertreter
Beachte:
Versicherte mit einem qualifizierten, für die Versicherungs- und Finanzbranche geeigneten Berufs- oder Studienabschluss sind entsprechend ihrer erreichten Qualifikation und den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten zu beurteilen (siehe dort).
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Die Tätigkeiten umfassen die Kundenwerbung und -betreuung im Außendienst und das Ausführen von versicherungsfachlichen Arbeiten. Dabei werden Informationen über die Versicherungsprodukte gegeben, Angebote ausgearbeitet, Berechnungen angestellt, Vordrucke und Formulare ausgehändigt, Daten am PC erfasst und Anträge entgegengenommen. Im Versicherungsfall werden die erforderlichen Daten ermittelt und es wird die Auszahlung von Versicherungsleistungen veranlasst.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
- Körperlich leichte Arbeiten
- Überwiegend im Außendienst (Autofahrten, Treppen steigen)
- Überwiegend im Sitzen mit der Möglichkeit zum Haltungswechsel
- Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit der Hände und Arme (Umgang mit Büromaterial und -geräten, Computer-Tastatur und -Maus)
- Normales Sprechvermögen
- Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
- Überwiegend Bildschirmarbeit (Sehvermögen, Körperhaltung)
Psychomentale Anforderungen
- Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
- Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
- Publikumsverkehr
- Zum Teil Termin- und Zeitdruck
- Leistungsdruck
- Häufig unregelmäßige Arbeitszeiten
Verweisungsmöglichkeiten
Die folgenden Verweisungsmöglichkeiten bestehen ausschließlich bei einer Ausbildung von 12 Monaten. Bei einer Ausbildung von 3 bis 6 Monaten ist regelmäßig auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verweisen.
1. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, überwiegend im Sitzen mit der Möglichkeit zum Wechsel der Körperhaltung, in temperierten Räumen, ohne Arbeiten im Außendienst.
Verweisung:
Verweisbar auf einfache Büroarbeiten im Innendienst einer Versicherung, wie sie zum Beispiel in der Gehaltsgruppe II des Tarifvertrags für das private Versicherungswesen aufgeführt sind.
Aufgaben und Tätigkeiten sind das Erledigen von Schreibarbeiten, Datenerfassungsarbeiten, Registraturarbeiten, einfache allgemeine Büroarbeiten, Belegbearbeitung, Postabfertigungsarbeiten, Arbeiten in der Materialverwaltung.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit der Hände, Arme, des Seh- und/oder Hörvermögens ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
2. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, überwiegend im Sitzen, zeitweise im Gehen und Stehen, ohne Zwangshaltungen, ohne überdurchschnittliche Stressbelastung, ohne erhöhte Konzentrationsanforderungen.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer/eines Verwaltungsangestellten für Bürohilfstätigkeiten als Hilfskraft in der Poststelle von Behörden nach der Entgeltgruppe 2 TVöD.
Aufgaben und Tätigkeiten einer/eines Verwaltungsangestellten für Bürohilfstätigkeiten in der Poststelle nach der Entgeltgruppe 2 TVöD umfassen das Öffnen der eingehenden Poststücke, das Anbringen des Posteingangsstempels sowie eines Weiterleitungsvermerkes, das Sortieren und Bereitlegen für die innerbetriebliche Verteilung und die Bearbeitung der ausgehenden Postsendungen.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit der Hände und/oder Arme, des Sehvermögens ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Sinngemäß Urteil des LSG Thüringen vom 13.12.2011, AZ: L 6 R 539/07
Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 16.07.2009, AZ: L 22 R 1257/07 mit berufskundlicher Sachverständigenaussage von Herrn Manfred Langhoff vom 24.07.2008, 05.02.2009 und 17.03. 2009
Sinngemäß Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 13.12.2007, AZ: L 4 R 254/06 mit berufskundlicher Sachverständigenaussage von Frau Rebekka Benthin vom 05.12.2007
3. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, im Wechsel von Sitzen, Gehen und Stehen, in temperierten Räumen, ohne besondere Anforderungen an die nervliche Belastbarkeit, ohne besonderen Zeitdruck.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer/eines Verwaltungsangestellten für Bürohilfstätigkeiten als Hilfskraft in der Registratur von Behörden nach der Entgeltgruppe 2 TVöD.
Aufgaben und Tätigkeiten einer/eines Verwaltungsangestellten in der Registratur nach der Entgeltgruppe 2 TVöD umfassen das Sortieren, Zuordnen und Ablegen von Schriftgut aller Art entsprechend der Aktenordnung, das Anlegen von Akten, Beschriften von Unterlagen und Ordnern und die Bereitstellung von Akten und Vorgängen für den Weitertransport in andere Abteilungen in die dafür eingerichteten Fächer und Regale.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit der Hände und/oder Arme, des Sehvermögens, für zeitweises Bücken ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 16.07.2009, AZ: L 22 R 1257/07
Vertreterin/Vertreter
Ausbildung
Kein anerkannter Ausbildungsberuf, keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung.
Übliche Bezeichnungen für verwandte Berufstätigkeiten mit teilweise unterschiedlicher Funktion:
- Außendienstmitarbeiterin/Außendienstmitarbeiter
- Bezirksleiterin/Bezirksleiter (im Handelsaußendienst)
- Gebietsleiterin/Gebietsleiter (im Handelsaußendienst)
- Handelsvertreterin/Handelsvertreter
- Reisende/Reisender
Gemeinsam ist den Angehörigen dieses Tätigkeitsfeldes die Vertretung und der Vertrieb von Waren, Produktionsgütern, Dienstleistungen und die Kundenbetreuung. Dabei beruht das Wesentliche ihrer Arbeit auf Kenntnissen und Fertigkeiten im Verkauf sowie gründlichen Produkt- und Sortimentskenntnissen.
Sie können als angestellte Arbeitnehmer im Außendienst, in der Regel auf der Basis eines Grundgehalts mit zusätzlichen Provisionen, oder als selbständige Handelsvertreter mit der Verpflichtung zur Anmeldung des Gewerbes tätig sein.
Umfang und Bedeutung der Vertretertätigkeit sind im Einzelfall sehr unterschiedlich, und zwar in Abhängigkeit von dem Wirtschaftszweig, der Art und dem Sortiment der zu vertretenden Waren, Güter und Dienstleistungen, dem Kundenkreis, der Gebietsgröße, den übertragenen Vollmachten und dem Umsatz. Nach diesen Faktoren bemessen sich die Aufgaben, Tätigkeiten und die Qualität der Tätigkeit im Einzelnen, außerdem geben sie Hinweise auf die erforderliche Vorbildung.
So werden beispielsweise in der Industrie Vertriebsingenieure auch als Mitarbeiter im Außendienst eingesetzt. Es handelt sich dabei um Hochschulabsolventen verschiedener Fachrichtungen, die damit eine hochwertige, ausbildungsadäquate Tätigkeit ausüben. In ähnlicher Weise werden technische Fachkräfte mit einer Weiterbildungsqualifikation zur staatlich anerkannten Technikerin/zum staatlich anerkannten Techniker oder zur Meisterin/zum Meister mit einer Außendiensttätigkeit im Vertrieb oder in der Kundenbetreuung beauftragt. Versicherte, die auf der Grundlage eines Hochschulabschlusses oder einer solchen Weiterbildungsqualifikation im Außendienst tätig sind, führen in der Regel eine ihrer Ausbildung und Tätigkeit entsprechende Berufsbezeichnung, wie zum Beispiel:
- Vertriebsingenieurin/Vertriebsingenieur oder
- Service-Technikerin/Service-Techniker oder
- Meisterin/Meister im Kundendienst.
Sie können als Angehörige ihrer jeweiligen Berufsgruppe grundsätzlich auch in allen anderen ausbildungsadäquaten Bereichen ihres Berufes tätig werden.
Beachte:
Versicherte im Außendienst mit Hochschul- oder Techniker- oder Meisterabschluss werden deshalb hier nicht als Vertreter im eigentlichen Sinn eingestuft, sondern entsprechend ihrer Vorbildung zugeordnet (Verweisung siehe dort).
Der größte Teil der Vertreterinnen/Vertreter verfügt über eine fachbezogene kaufmännische Ausbildung, zum Beispiel als Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel, Kauffrau/Kaufmann im Groß- und Außenhandel oder Industriekauffrau/Industriekaufmann, oder eine für den Warenbereich zweckmäßige, fachbezogene gewerblich-technische Ausbildung, zum Beispiel als Schlosserin/Schlosser. Aufgrund des vorliegenden Berufsabschlusses, der von den Arbeitgebern als Voraussetzung für die Einstellung als Vertreterin/Vertreter oder Außendienstmitarbeiterin/Außendienstmitarbeiter angesehen wird, erfolgt in der Regel nur noch eine Einarbeitung von mehreren Wochen (insbesondere bei kaufmännischer Vorbildung) bis zu 3 Monaten.
Des Weiteren kann jedoch auch ohne fachbezogene Ausbildung und auch ohne jeglichen Berufsabschluss eine Vertretertätigkeit ausgeübt werden. Hierbei wird es sich meist um relativ unkomplizierte Waren, Güter oder Dienstleistungen und einfachere, überschaubare Geschäftsbedingungen handeln. Eine Einarbeitungszeit von mehreren Wochen bis zu 6 Monaten wird dafür in der Regel als ausreichend angesehen.
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Die Tätigkeiten umfassen die Information und Beratung sowie das Vermitteln und/oder Abschließen von Geschäften und Warenbestellungen einschließlich zugehöriger Dienstleistungen. Warenangebote und Produkte werden präsentiert und deren Funktionsweisen vorgeführt. Es werden Preisangebote erstellt, Preisverhandlungen geführt und die Zahlungs- und Lieferbedingungen festgelegt. Dazu gehören die Erledigung allgemeiner Büroarbeiten (zum Beispiel Korrespondenz, Auftragsabwicklung, Verkaufsstatistiken, Berichterstattung, Reisekostenabrechnung), das Bearbeiten von Reklamationen und die Kundenbetreuung. Außerdem sind Marktbeobachtungen anzustellen und auszuwerten, Werbemaßnahmen zu entwickeln und durchzuführen und die Ergebnisse auszuwerten, Werbematerialien zu disponieren und zu verbreiten sowie Messen und Ausstellungen durchzuführen beziehungsweise wird an diesen als Aussteller teilgenommen.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
- Überwiegend körperlich leichte Arbeiten in wechselnder Körperhaltung
- Überwiegend im Außendienst
- Zeitweise langes Sitzen und/oder Stehen
- Einseitige Körperhaltung bei langen Autofahrten
- Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit der Hände und Arme, beidhändiges Arbeiten
- Normales Sprechvermögen
- Normales beziehungsweise korrigiertes Seh- und Hörvermögen
- Zum Teil Bildschirmarbeit (Sehvermögen, Körperhaltung)
Psychomentale Anforderungen
- Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
- Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
- Publikumsverkehr
- Zum Teil Termin- und Zeitdruck
- Leistungsdruck
- Häufig unregelmäßige Arbeitszeiten
Verweisungsmöglichkeiten
Bei Vorliegen eines kaufmännischen Berufsabschlusses:
Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, überwiegend im Sitzen verbunden mit Gehen und Stehen, keine häufigen und/oder längeren Autofahrten, ohne Hocken und Knien, nicht auf Leitern.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer/eines kaufmännischen Angestellten beziehungsweise einer kaufmännischen Sachbearbeiterin/eines kaufmännischen Sachbearbeiters im kaufmännisch-verwaltenden Bereich von Handels- und Wirtschaftsunternehmen, zum Beispiel in den Bereichen Einkauf, Verkauf, nach den Gehaltsgruppen II und III im Groß- und Außenhandel oder K 2 und K 3 beispielsweise des Tarifvertrages für den Berliner Einzelhandel.
Aufgaben und Tätigkeiten einer/eines kaufmännischen Angestellten beziehungsweise einer kaufmännischen Sachbearbeiterin/eines kaufmännischen Sachbearbeiters sind das Bearbeiten von Angeboten und Aufträgen, Abwickeln des Zahlungsverkehrs, Erstellen und Kontrollieren von Rechnungen, Mitwirken bei der Kosten- und Leistungsberechnung, Erledigen des Schriftverkehrs, Führen von Statistiken, Mitwirken bei der Planung und Organisation von Verkaufsförderungsmaßnahmen.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit der Hände, Arme, des Seh-, Hör- und/oder Sprechvermögens ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Bei Vorliegen eines gewerblich-technischen Berufsabschlusses:
Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, überwiegend im Sitzen verbunden mit Gehen und Stehen, keine häufigen und/oder längeren Autofahrten, ohne Hocken und Knien, nicht auf Leitern.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer Telefonistin/eines Telefonisten nach der Entgeltgruppe 3 TVöD beziehungsweise Gehaltsgruppe II im Groß- und Außenhandel, wenn der Erwerbsbiografie aktuelle Kenntnisse aus dem Bereich Büro oder Verwaltung zu entnehmen sind.
Aufgaben und Tätigkeiten einer Telefonistin/eines Telefonisten sind die Entgegennahme der Anrufe von Kunden, Geschäftspartnern und Bürgern in Telefonzentralen großer Wirtschaftsunternehmen, Organisationen und Behörden. Die Arbeitsplätze sind mit Headset, Computertastatur und -maus sowie Bildschirm ausgestattet. Es werden allgemeine, einfache Auskünfte zum Beispiel zu Öffnungszeiten, Adressen und Zuständigkeiten erteilt. Konkret benannte oder ermittelte Ansprechpartner werden aus Verzeichnissen herausgesucht und mit dem Anrufer telefonisch verbunden. Nachrichten für nicht erreichbare Gesprächspartner können aufgenommen und beispielsweise per E-Mail weitergeleitet werden. Je nach betrieblicher Organisationsstruktur können auch das Bedienen des Faxgerätes und die Übernahme von Aufgaben im Empfangsdienst zum Tätigkeitsspektrum gehören.
Beachte:
Bei Einschränkungen für Bildschirmtätigkeiten (Sehvermögen, Feinmotorik der Gebrauchshand), des Hör- und/oder Sprechvermögens, der Stressbelastbarkeit ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Sinngemäß Urteil des LSG Bayern vom 05.12.2012, AZ:L 19 R 787/09
Bei Vorliegen eines nicht fachbezogenen Berufsabschlusses oder ohne Berufsabschluss:
1. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, überwiegend im Sitzen, zeitweise im Gehen und Stehen, ohne Zwangshaltungen, ohne überdurchschnittliche Stressbelastung, ohne erhöhte Konzentrationsanforderungen.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer/eines Verwaltungsangestellten für Bürohilfstätigkeiten als Hilfskraft in der Poststelle von Behörden nach der Entgeltgruppe 2 TVöD.
Aufgaben und Tätigkeiten einer/eines Verwaltungsangestellten in der Poststelle nach der Entgeltgruppe 2 TVöD umfassen das Öffnen der eingehenden Poststücke, das Anbringen des Posteingangsstempels sowie eines Weiterleitungsvermerkes, das Sortieren und Bereitlegen für die innerbetriebliche Verteilung und die Bearbeitung der ausgehenden Postsendungen.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit der Hände und/oder Arme, des Sehvermögens ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Sinngemäß Urteil des LSG Thüringen vom 13.12.2011, AZ: L 6 R 539/07
Sinngemäß Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 16.07.2009, AZ: L 22 R 1257/07 mit berufskundlicher Sachverständigenaussage von Herrn Manfred Langhoff vom 24.07.2008, 05.02.2009 und 17.03. 2009
Sinngemäß Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 13.12.2007, AZ: L 4 R 254/06 mit berufskundlicher Sachverständigenaussage von Frau Rebekka Benthin vom 05.12.2007
2. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten, im Wechsel von Sitzen, Gehen und Stehen, in temperierten Räumen, ohne besondere Anforderungen an die nervliche Belastbarkeit, ohne besonderen Zeitdruck.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer/eines Verwaltungsangestellten für Bürohilfstätigkeiten als Hilfskraft in der Registratur von Behörden nach der Entgeltgruppe 2 TVöD.
Aufgaben und Tätigkeiten einer/eines Verwaltungsangestellten in der Registratur nach der Entgeltgruppe 2 TVöD umfassen das Sortieren, Zuordnen und Ablegen von Schriftgut aller Art entsprechend der Aktenordnung, das Anlegen von Akten, Beschriften von Unterlagen und Ordnern und die Bereitstellung von Akten und Vorgängen für den Weitertransport in andere Abteilungen in die dafür eingerichteten Fächer und Regale.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit der Hände und/oder Arme, des Sehvermögens, für zeitweises Bücken ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Sinngemäß Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 16.07.2009, AZ: L 22 R 1257/07 mit berufskundlicher Sachverständigenaussage von Herrn Manfred Langhoff vom 24.07.2008, 05.02.2009 und 17.03. 2009
3. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten in temperierten Räumen, in wechselnder Körperhaltung mit überwiegendem Sitzen (ein selbst bestimmter Wechsel ist möglich), ohne Zwangshaltungen, ohne besonderen Zeitdruck, ohne Arbeiten im Außendienst. Es dürfen keine Einschränkungen für Tätigkeiten mit Publikumsverkehr vorliegen.
Verweisung:
Verweisbar auf die Tätigkeit einer einfachen Pförtnerin/eines einfachen Pförtners in Pförtnerlogen von Betrieben, Behörden und ähnlichen Institutionen nach der Entgeltgruppe 2 TVöD.
Aufgaben und Tätigkeiten einer Pförtnerin/eines Pförtners nach der Entgeltgruppe 2 TVöD sind der Empfang und die Weiterverweisung von Besuchern, die Prüfung der Zugangsberechtigungen, das Ausstellen von Besucherausweisen, die telefonische Anmeldung von Besuchern, die Herausgabe, Annahme und Verwahrung von Schlüsseln, die Entgegennahme, Registrierung und Weiterleitung von persönlich überreichten Briefsendungen und die Erteilung einfacher Auskünfte.
Beachte:
Bei Einschränkungen des Seh-, Hör- und/oder Sprechvermögens ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Urteil des LSG Sachsen vom 27.10.2015, AZ:L 5 R 530/15
Sinngemäß Urteil des LSG Sachsen vom 24.01.2012, AZ: L 5 R 150/11 mit berufskundlicher Sachverständigenaussage von Frau Silvia Hochheim vom 12.05.2005 für das Sächsische LSG, eingeführt in das Verfahren des Sächsischen LSG AZ: L 5 R 150/11