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Gruppe IV: Metall- und Elektroberufe

Änderungsdienst
veröffentlicht am

29.08.2020

Dokumentdaten
Stand11.12.2019
Erstellungsgrundlage in der Fassung des EM-ReformG vom 20.12.2000 in Kraft getreten am 01.01.2001
Rechtsgrundlage

§ 240 SGB VI

Version005.00

Allgemeines

In diesem Berufsfeld sind Berufe zusammengefasst, die in der Metall- und Elektroindustrie sowie in Betrieben des Elektro-, Kraftfahrzeug- und Installationshandwerks ausgeübt werden und eine fachspezifische Berufsausbildung, eine berufliche Fortbildung oder einen Hochschulabschluss voraussetzen.

Wesentliche Tätigkeiten sind in den meisten Berufen unterstützende oder eigenverantwortliche Aufgaben in der Entwicklung, Konstruktion, Arbeitsvorbereitung, Fertigungsplanung, Produktion, Kontrolle und Betriebsüberwachung.

Der Umgang mit Zahlen, Formeln, Entwürfen und Plänen ist diesen Berufen gemeinsam. Handwerkliche Arbeit ist - mit Ausnahme der Kundendiensttechnikerin/des Kundendiensttechnikers, der Hausmeisterin/des Hausmeisters, der Informationselektronikerin/des Informationselektronikers, der Elektronikerin/des Elektronikers für Geräte und Systeme - nicht oder nur in Kombination mit anderen Tätigkeiten Inhalt dieser Berufe.

Berufe

Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur Fachrichtung Elektrotechnik

Ausbildung

Hauptstudienrichtungen: Elektrotechnik, Energietechnik, Nachrichtentechnik.

Weitere mögliche Studienschwerpunkte: Elektronik, Hochfrequenztechnik, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik, Informationstechnik, Technische Informatik.

Studiendauer: 6 bis 10 Semester an wissenschaftlichen Hochschulen, Gesamthochschulen, Fachhochschulen und Berufsakademien.

Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

Diplom-Ingenieurinnen/Diplom-Ingenieure der Fachrichtung Elektrotechnik entwickeln, konstruieren, berechnen, projektieren elektrotechnische Produkte aller Art. Sie überwachen deren Fertigung und Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Instandsetzung.

Berufstypische gesundheitliche Anforderungen

Körperliche Anforderungen

  • Körperlich leichte Arbeiten (Entwicklung, Konstruktion, Berechnung, Projektierung)
  • In geschlossenen, temperierten Räumen
  • Körperlich leichte bis mittelschwere Arbeiten (Vorbereitung und Überwachung der Fertigung und Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Instandsetzung)
  • Zum Teil im Freien
  • In wechselnder Körperhaltung
  • Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit beider Hände
  • Intakte Feinmotorik für Präzisionsarbeiten (arbeitsplatzabhängig)
  • Normales beziehungsweise korrigiertes Seh- und Hörvermögen
  • Räumliches Sehvermögen (arbeitsplatzabhängig)
  • Einwirkung von Wärme, Dämpfen, Gasen, Stäuben (arbeitsplatzabhängig)

Psychomentale Anforderungen

  • Überdurchschnittliches Konzentrationsvermögen
  • Überdurchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
  • Verantwortung für Personen und/oder Maschinen (arbeitsplatzabhängig)
  • Überwachung und Steuerung komplexer Arbeitsvorgänge
  • Zum Teil Termin- und Zeitdruck
  • Organisationsvermögen
  • Einzel- und Teamarbeit

Verweisungsmöglichkeiten

Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte, überwiegend sitzende Tätigkeiten mit der Möglichkeit zum Wechsel der Körperhaltung, im Innendienst.

Verweisung:

Nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Berufsbereich als Entwicklungs-, Konstruktions-, Berechnungs- oder Projektingenieurin/Projektingenieur in der Elektroindustrie oder größeren Ingenieurbüros sowie im Öffentlichen Dienst.

Beachte:

Bei Einschränkungen der Stressbelastbarkeit, des Konzentrationsvermögens oder des Sehvermögens ist die Ausführbarkeit von Tätigkeiten im bisherigen Berufsbereich durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.

Rechtsprechung:

Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 16.12.2003, AZ: L 11 RA 1994/03

Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur Fachrichtung Maschinenbau

Ausbildung

Hauptstudienrichtungen: Maschinenbau, Feinwerk-, Fertigungs-, Fahrzeug-, Versorgungs-, Landmaschinen-, Luft- und Raumfahrt- sowie Wärme- und Brennstofftechnik.

Studiendauer: 6 bis 9 Semester an wissenschaftlichen Hochschulen, Gesamthochschulen, Fachhochschulen und Berufsakademien.

Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

Diplom-Ingenieurinnen/Diplom-Ingenieure der Fachrichtung Maschinenbau entwickeln, konstruieren, berechnen, projektieren Maschinen, Apparate und Anlagen sowie Fahrzeuge und Erzeugnisse der Feinwerktechnik. Sie überwachen deren Fertigung und Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Instandsetzung.

Berufstypische gesundheitliche Anforderungen

Körperliche Anforderungen

  • Körperlich leichte Arbeiten (Entwicklung, Konstruktion, Berechnung, Projektierung)
  • In geschlossenen, temperierten Räumen
  • Körperlich leichte bis mittelschwere Arbeiten (Vorbereitung und Überwachung der Fertigung und Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Instandsetzung)
  • In wechselnder Körperhaltung
  • Zum Teil im Freien
  • Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit beider Hände
  • Intakte Feinmotorik für Präzisionsarbeiten (arbeitsplatzabhängig)
  • Normales beziehungsweise korrigiertes Seh- und Hörvermögen
  • Räumliches Sehvermögen (arbeitsplatzabhängig)
  • Einwirkung von Wärme, Dämpfen, Gasen, Stäuben (arbeitsplatzabhängig)

Psychomentale Anforderungen

  • Überdurchschnittliches Konzentrationsvermögen
  • Überdurchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
  • Verantwortung für Personen und/oder Maschinen (arbeitsplatzabhängig)
  • Überwachung und Steuerung komplexer Arbeitsvorgänge
  • Zum Teil Termin- und Zeitdruck
  • Organisationsvermögen
  • Einzel- und Teamarbeit

Verweisungsmöglichkeiten

Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte, überwiegend sitzende Arbeiten mit der Möglichkeit zum Wechsel der Körperhaltung, im Innendienst.

Verweisung:

Nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Berufsbereich als Entwicklungs-, Konstruktions-, Berechnungs- oder Projektingenieurin/Projektingenieur in der Metall- und Elektroindustrie beziehungsweise im Anlagenbau, in großen Ingenieurbüros sowie im Öffentlichen Dienst.

Beachte:

Bei Einschränkungen der Stressbelastbarkeit, des Konzentrationsvermögens oder des Sehvermögens ist die Ausführbarkeit von Tätigkeiten im bisherigen Berufsbereich durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.

Rechtsprechung:

Urteil des LSG Sachsen vom 18.07.2006, AZ: L 4 RA 452/05

Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 07.06.2006, AZ: L 6 R 373/05

Elektronikerin/Elektroniker für Geräte und Systeme

Ausbildung

Dreieinhalbjährige betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung, bundeseinheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.

Frühere und heute noch umgangssprachliche Berufsbezeichnungen sind auch:

  • Elektronikerin/Elektroniker für Gerätetechnik und Systeme
  • Feingeräteelektronikerin/Feingeräteelektroniker
  • Fernmeldeelektronikerin/Fernmeldeelektroniker
  • Industrieelektronikerin/Industrieelektroniker für Gerätetechnik
  • Kommunikationselektronikerin/Kommunikationselektroniker
  • Nachrichtengerätemechanikerin/Nachrichtengerätemechaniker

Verwandt mit den DDR-Ausbildungsberufen:

  • Elektronikfacharbeiter
  • Facharbeiter für elektronische Bauelemente
  • Facharbeiter für Funktechnik
  • Facharbeiter für Nachrichtentechnik
  • Funkmechaniker

Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

Elektronikerinnen/Elektroniker für Geräte und Systeme fertigen Komponenten, Baugruppen, Geräte und Anlagen, zum Beispiel der Informations- und Kommunikationstechnik, der Medizintechnik, der Mess- und Prüftechnik. Sie prüfen elektrische Bauteile, Komponenten und Systeme. Außerdem erfassen und analysieren sie Messwerte. Im Kundendienst, beim Kunden vor Ort oder in der Werkstatt, stellen Elektronikerinnen/Elektroniker für Geräte und Systeme Geräte, Anlagen und Komponenten auf, schließen sie an, nehmen sie in Betrieb und halten sie Instand. Sie führen Funktionsüberprüfungen, Messungen, Fehlerdiagnosen sowie den Austausch oder die Reparatur defekter Teile oder Baugruppen durch.

Berufstypische gesundheitliche Anforderungen

Körperliche Anforderungen

  • Überwiegend körperlich leichte, zum Teil mittelschwere Arbeiten
  • Überwiegend im Sitzen oder im Wechsel von Stehen, Gehen und Sitzen
  • Zum Teil im Bücken oder Hocken und Zwangshaltungen
  • In geschlossenen, temperierten Räumen, bei Installationsarbeiten im Freien unter Witterungseinfluss
  • Zum Teil Autofahrten zum Erreichen der Außenarbeitsstellen
  • Absturzgefahr bei Arbeiten auf Leitern, Gerüsten oder Dächern
  • Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit beider Hände
  • Intakte Feinmotorik für Präzisionsarbeiten (arbeitsplatzabhängig)
  • Räumliches Sehvermögen und normales Farbensehen

Psychomentale Anforderungen

  • Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
  • Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
  • Genaue, sorgfältige, systematische Arbeitsweise
  • Einzel- und Teamarbeit
  • Teilweise Publikumsverkehr

Verweisungsmöglichkeiten

Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte, überwiegend sitzende Arbeiten mit der Möglichkeit zum Wechsel der Körperhaltung, im Innendienst, mit einer maximalen Gewichtsbelastung von 5 kg.

Verweisung:

Nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Berufsbereich, zum Beispiel als Reparaturtechnikerin/Reparaturtechniker bei Herstellungs- oder Dienstleistungsunternehmen für Produkte der Mobilkommunikations- und Multimediatechnik.

Aufgaben und Tätigkeiten sind die Ermittlung der Fehlerursache bei defekten Mobiltelefonen, Sprechfunkgeräten oder Navigationsgeräten beziehungsweise Autoradios mit integriertem Navigationsgerät, Ausbau und Austausch beziehungsweise Reparatur von beschädigten elektronischen und mechanischen Bauteilen, Baugruppen und Komponenten und anschließende Überprüfung der Funktionsfähigkeit, Dokumentation der Reparaturmaßnahmen.

Beachte:

Bei Einschränkungen für Schichtarbeit, der Finger- und Handgeschicklichkeit, des Konzentrationsvermögens oder Sehvermögens ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.

Ergebnisse berufskundlicher Ermittlungen:

  • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 bei der Blaupunkt-Werke AG in Hildesheim am 06.07.2005
  • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 bei der Motorola GmbH in Berlin am 02.09.2005
  • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 bei arvato Teleservice in Herzebrock-Clarholz am 16.01.2008
  • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 bei der ECC ESC International GmbH in Nordhorn am 21.05.2008
  • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 bei der BITRONIC Service Line GmbH in Klein Machnow am 10.02.2011
  • Unternehmensauskunft KOMSA Kommunikation Sachsen AG vom 17.03.2008

Elektrotechnikermeisterin/Elektrotechnikermeister

Ausbildung

Nach dreieinhalbjähriger Berufsausbildung zur Elektroinstallateurin/zum Elektroinstallateur und anschließender, mindestens dreijähriger Berufserfahrung erfolgt die Qualifikation zur Meisterin/zum Meister mit Prüfung vor der Handwerkskammer.

Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

Elektrotechnikermeisterinnen/Elektrotechnikermeister sind verantwortlich für die Leitung einer Werkstatt oder Baustelle (Elektro-Installationen). Dabei übernehmen sie die Anordnung der Arbeiten nach Zeichnung, die Beschreibung und Anweisung, die Überwachung und den Einsatz der Betriebsmittel, die Materialbeschaffung, die Qualitätssicherung, die Überwachung des technischen und terminlichen Arbeitsablaufes sowie der Arbeitsschutzbestimmungen, die Abrechnungen, die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die Ausführung besonders schwieriger Installationen.

Berufstypische gesundheitliche Anforderungen

Körperliche Anforderungen

  • Körperlich leichte bis mittelschwere Arbeiten
  • In wechselnden Körperhaltungen
  • In geschlossenen Räumen und/oder im Freien
  • Zum Teil Zwangshaltungen und Einfluss von Nässe/Kälte
  • Auf Leitern und Gerüsten
  • Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit beider Hände
  • Normales beziehungsweise korrigiertes Seh- und Hörvermögen

Psychomentale Anforderungen

  • Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
  • Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
  • Verantwortung für Personen und/oder Maschinen (arbeitsplatzabhängig)
  • Überwachung und Steuerung komplexer Arbeitsvorgänge
  • Zum Teil Termin- und Zeitdruck
  • Organisationsvermögen
  • Einzel- und Teamarbeit
  • Schwindelfreiheit

Verweisungsmöglichkeiten

Beachte:

Meisterinnen/Meister, die bisher ausschließlich in handwerklichen Kleinbetrieben (bis zu 20 Mitarbeiter/innen) als Angestellte tätig waren oder einen solchen Betrieb selbständig geführt haben, sind in aller Regel (Ausnahme: es liegen technisch-kaufmännische Weiterbildungen vor) fachlich nicht in der Lage, die folgende Verweisungstätigkeit auszuüben, so dass Verweisbarkeit bei diesem Personenkreis nicht besteht.

Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte Arbeiten im Wechsel der Körperhaltung.

Verweisung:

Nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Berufsbereich als Elektrotechnikermeisterin/Elektrotechnikermeister in den Funktions- und Aufgabenbereichen Angebotswesen und Kalkulation.

Aufgaben und Tätigkeiten von Elektrotechnikermeisterinnen/Elektrotechniker-meistern in den Funktions- und Aufgabenbereichen Angebotswesen und Kalkulation sind die Ermittlung von Materialmengen und des Arbeitszeitbedarfs, die Berechnung von Material- und Lohnkosten, die Bearbeitung von Ausschreibungsunterlagen und von Kostenvoranschlägen, die Angebotserstellung, die Verhandlung mit Auftraggebern.

Beachte:

Bei Einschränkungen der Stressbelastbarkeit, des Konzentrationsvermögens oder des Sehvermögens ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.

Hausmeisterin/Hausmeister

Diese Beschreibung gilt auch für den Beruf:

  • Schulhausmeisterin/Schulhausmeister

Ausbildung

In der Regel ist eine erfolgreich abgeschlossene drei- bis dreieinhalbjährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (zum Beispiel Elektroinstallateurin/Elektroinstallateur) Bedingung für die Tätigkeit als Hausmeisterin/Hausmeister und Schulhausmeisterin/Schulhausmeister.

Beachte:

Für den Beruf der Hausmeisterin/des Hausmeisters und der Schulhausmeisterin/des Schulhausmeisters gibt es keine geregelte Berufsausbildung. In aller Regel ist eine handwerkliche Vorbildung erforderlich.

Auch Versicherte mit mehrjähriger Berufserfahrung in handwerklichen beziehungsweise industriell-gewerblichen Arbeitsbereichen kommen für eine Tätigkeit als Hausmeisterin/Hausmeister und Schulhausmeisterin/Schulhausmeister in Betracht, wenn sie über Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, die einer Facharbeiterausbildung gleichstehen.

Aufgrund der Qualität dieser Tätigkeit, die in der tariflichen Einstufung zum Ausdruck kommt (zum Beispiel Lohngruppen III, IV des Vergütungsvertrages - VTV - für die Arbeitnehmer in der Wohnungswirtschaft, Manteltarifvertrag - MTV - für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken beziehungsweise überwiegend in die Entgeltgruppen E 3, E 5 TVöD) werden Kenntnisse und Fertigkeiten verlangt, wie sie im Allgemeinen nur im Rahmen einer Berufsausbildung erworben werden.

Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

Hausmeisterinnen/Hausmeister kontrollieren, warten und reinigen regelmäßig Gebäude, Außenanlagen (zum Beispiel Grünanlagen) sowie technische Anlagen (zum Beispiel Heizungsanlage) und führen, soweit zulässig, Reparaturen durch. Sie koordinieren und verteilen Arbeiten auf untergeordnete Arbeitskräfte (zum Beispiel Reinigungskräfte, Haushandwerker) und beaufsichtigen die Ausführungen.

Schulhausmeisterinnen/Schulhausmeister sind zusätzlich für die Organisation und gegebenenfalls die Durchführung von Umzügen innerhalb des Gebäudes, sowie die Beschaffung und Aufstellung von Inventar und Material (zum Beispiel Büromöbel, Schulmöbel, Lehrmaterialien), die Veranstaltungsbetreuung (zum Beispiel Konferenzen, Sitzungen, Arbeitsgemeinschaften) zuständig.

Berufstypische gesundheitliche Anforderungen

Körperliche Anforderungen

  • Körperlich leichte bis mittelschwere Arbeit in geschlossenen Räumen und im Freien, auch unter Witterungseinflüssen und Zugluft
  • Überwiegend im Gehen und Stehen
  • Gelegentlich im Knien, Bücken, Hocken und Überkopfarbeiten
  • Zeitweise in Zwangshaltungen
  • Zum Teil Schmutzarbeiten und Geruchsbelästigung
  • Heben, Tragen und Bewegen von Lasten mit und ohne Hilfsmittel
  • Funktionstüchtigkeit der Wirbelsäule, Arme und Beine
  • Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit beider Hände
  • Normales beziehungsweise korrigiertes Seh- und Hörvermögen

Psychomentale Anforderungen

  • Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
  • Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Organisationsfähigkeit
  • Publikumsverkehr
  • Schicht-, Wochenend-, Feiertagsarbeit (arbeitsplatzabhängig)

Verweisungsmöglichkeiten

Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte Arbeiten in wechselnder Körperhaltung ohne Heben und Tragen von Lasten, ohne Zwangshaltungen, in geschlossenen Räumen.

Verweisung:

Sofern nach dem beruflichen Werdegang nicht weitere aktuelle berufliche (zum Beispiel kaufmännische) Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind, ist eine Verweisung im Rahmen des § 240 SGB VI nicht möglich.

Industriemeisterin/Industriemeister

Ausbildung

Nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (zum Beispiel im Bereich Maschinenbau, Elektrotechnik, Textiltechnik) und anschließender mehrjähriger Berufserfahrung erfolgt die Prüfung zur Industriemeisterin/zum Industriemeister vor der Industrie- und Handelskammer.

Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

Industriemeisterinnen/Industriemeister gehören zur mittleren Führungsebene in Industriebetrieben und sind Bindeglieder zwischen der kaufmännischen Verwaltung, der Auftragsbearbeitung und Produktion sowie der Betriebsleitung und den Mitarbeitern. Sie sind verantwortlich für die Einhaltung der gesetzten Produktionsziele nach Menge, Qualität, Termin und Wirtschaftlichkeit und der Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften. Sie informieren die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, weisen ein, leiten an, kontrollieren, unterstützen, fördern und beurteilen.

Berufstypische gesundheitliche Anforderungen

Körperliche Anforderungen

  • Körperlich leichte Arbeiten in wechselnden Körperhaltungen
  • In geschlossenen Räumen (Produktionsanlagen)
  • Überwiegend im Stehen und Gehen
  • Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit beider Hände
  • Normales beziehungsweise korrigiertes Seh- und Hörvermögen
  • Einwirkung von Stäuben, Gasen, Dämpfen, Lärm

Psychomentale Anforderungen

  • Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
  • Überdurchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
  • Verantwortung für Personen und/oder Maschinen (arbeitsplatzabhängig)
  • Überwachung und Steuerung komplexer Arbeitsvorgänge
  • Zum Teil Termin- und Zeitdruck

Verweisungsmöglichkeiten

1. Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte Arbeiten ohne Überkopfarbeiten sowie ohne Arbeiten in Zwangshaltungen, im Wechsel der Körperhaltung.

Verweisung:

Nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Berufsbereich als Industriemeisterin/Industriemeister in einem Großbetrieb mit Überwachungs-, Führungs- und sonstigen Leitungsaufgaben.

Beachte:

Bei Einschränkungen der Kommunikationsfähigkeit, der Belastbarkeit für Tätigkeiten unter Stress und Umwelteinflüssen (Dämpfe, Gase, Stäube, Lärm) oder bei Leistungseinschränkungen für überwiegendes Gehen und Stehen ist die Ausführbarkeit von Tätigkeiten im bisherigen Berufsbereich durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.

Rechtsprechung:

Urteil des LSG Bayern vom 12.02.2014, AZ: L 13 R 1009/11 mit berufskundlicher Sachverständigenaussage der Agentur für Arbeit Würzburg vom 30.10.13 über die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern

Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 14.02.2008, AZ: L 17 R 865/06 mit berufskundlicher Sachverständigenaussage von Gesamtmetall - Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie vom 14.06.2007

2. Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte Arbeiten im Gehen, Stehen und Sitzen, ohne ständiges Heben und Tragen von Lasten, ohne Zwangshaltungen.

Verweisung:

Verweisbar auf die Tätigkeit als Fachkraft für Qualitätssicherung/ -management.

Fachkräfte für Qualitätssicherung/ -management sorgen in Unternehmen der verschiedensten Branchen dafür, dass Qualitätsmanagement- und Sicherungssysteme eingeführt, umgesetzt und gepflegt werden. Sie analysieren die laufenden Prozesse, erstellen Maßnahmenkataloge und setzen die vereinbarten Maßnahmen um. Zu ihren Aufgaben gehört die Erstellung von Qualitätsmanagement-Handbüchern, die Erstellung von Dokumentationen und Statistiken, die Planung und Durchführung von internen Audits, die Vorbereitung einer Zertifizierung.

Rechtsprechung:

Urteil des LSG Bayern vom 12.02.2014, AZ: L 13 R 1009/11 mit berufskundliche Sachverständigenaussage der Agentur für Arbeit Würzburg vom 30.10.13 über die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern

Informationselektronikerin/Informationselektroniker

Ausbildung

Dreieinhalbjährige betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung bundeseinheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.

Frühere und heute noch umgangssprachliche Berufsbezeichnungen sind auch:

  • Radio- und Fernsehtechnikerin/Radio- und Fernsehtechniker
  • Radio- und Fernsehmechanikerin/Radio- und Fernsehmechaniker
  • Rundfunk- und Fernsehtechnikerin/Rundfunk- und Fernsehtechniker
  • Rundfunk- und Fernsehmechanikerin/Rundfunk- und Fernsehmechaniker

Verwand mit den DDR-Ausbildungsberufen:

  • Funkmechaniker
  • Facharbeiter für Funktechnik
  • Facharbeiter für Nachrichtentechnik
  • Elektronikfacharbeiter

Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

Zu den Arbeitsaufgaben von Informationselektronikerinnen/Informationselektronikern zählen Aufstellung, Anschluss, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Baugruppen, Geräten und Anlagen der Radio- und Fernsehempfangstechnik, Audio- und Videotechnik, Aufnahme- und Wiedergabetechnik, Kommunikationstechnik, Übertragungstechnik und Überwachungstechnik. Sie führen den Bau, die Installation, den Anschluss und die Instandhaltung von Antennen- und Satellitenempfangsanlagen und elektroakustischen Baugruppen, Geräten und Anlagen sowie von elektronischen Baugruppen und elektrischen und elektronischen Mess- und Zusatzgeräten durch. Im Kundendienst, beim Kunden vor Ort oder in der Werkstatt, stellen Informationselektronikerinnen/Informationselektroniker Geräte, Anlagen und Komponenten auf, schließen sie an, nehmen sie in Betrieb und halten sie Instand. Sie führen Funktionsüberprüfungen, Messungen, Fehlerdiagnosen sowie den Austausch oder die Reparatur defekter Teile oder Baugruppen durch.

Berufstypische gesundheitliche Anforderungen

Körperliche Anforderungen

Im Innendienst:

  • Körperlich leichte, zeitweise mittelschwere Arbeiten
  • Überwiegend im Sitzen, selten im Stehen, Gehen, Bücken oder Hocken
  • In geschlossenen, temperierten Räumen
  • Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit beider Hände
  • Intakte Feinmotorik für Präzisionsarbeiten (arbeitsplatzabhängig)
  • Normales beziehungsweise korrigiertes Seh- und Hörvermögen
  • Räumliches Sehvermögen und normales Farbensehen

Im Außendienst (Antennenbau und Kundendienst):

  • Körperlich leichte und je nach Arbeitsaufgabe auch mittelschwere bis zeitweise schwere Arbeiten (zum Beispiel Transport von TV-Geräten)
  • Überwiegend im Stehen, zum Teil im Bücken oder Hocken und Zwangshaltungen
  • Zum Teil häufiges Treppensteigen
  • Einfluss von Witterungsbedingungen (wie Kälte, Nässe, Zugluft, Hitze)
  • Absturzgefahr (Antennenbau)
  • Normales beziehungsweise korrigiertes Seh- und Hörvermögen
  • Räumliches Sehvermögen und normales Farbensehen
  • Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit beider Hände
  • Intakte Feinmotorik für Präzisionsarbeiten (arbeitsplatzabhängig)
  • Autofahrten zum Erreichen der Arbeitsorte

Psychomentale Anforderungen

  • Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
  • Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
  • Zum Teil Termin- und Zeitdruck
  • Zum Teil Publikumsverkehr

Verweisungsmöglichkeiten

Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte, überwiegend sitzende Arbeiten mit der Möglichkeit zum Wechsel der Körperhaltung, im Innendienst, mit einer maximalen Gewichtsbelastung von 5 kg.

Verweisung:

Nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Berufsbereich, zum Beispiel als Reparaturtechnikerin/Reparaturtechniker bei Herstellungs- oder Dienstleistungsunternehmen für Produkte der Mobilkommunikations- und Multimediatechnik.

Zu den Aufgaben und Tätigkeiten zählen die Ermittlung der Fehlerursache bei defekten Mobiltelefonen, Sprechfunkgeräten oder Navigationsgeräten beziehungsweise Autoradios mit integriertem Navigationsgerät, der Ausbau und Austausch beziehungsweise die Reparatur von beschädigten elektronischen und mechanischen Bauteilen, Baugruppen und Komponenten und die anschließende Überprüfung der Funktionsfähigkeit, die Dokumentation der Reparaturmaßnahmen.

Beachte:

Bei Einschränkungen für Schichtarbeit, der Finger- und Handgeschicklichkeit, des Konzentrationsvermögens oder Sehvermögens ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.

Ergebnisse berufskundlicher Ermittlungen:

  • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 bei der Blaupunkt-Werke AG in Hildesheim am 06.07.2005
  • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 bei der Motorola GmbH in Berlin am 02.09.2005
  • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 bei arvato Teleservice in Herzebrock-Clarholz am 16.01.2008
  • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 bei der ECC ESC International GmbH in Nordhorn am 21.05.2008
  • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 bei der BITRONIC Service Line GmbH in Klein Machnow am 10.02.2011
  • Unternehmensauskunft KOMSA Kommunikation Sachsen AG vom 17.03.2008

Installateur- und Heizungsbauermeisterin/Installateur- und Heizungsbauermeister

Ausbildung

Nach dreieinhalbjähriger Berufsausbildung zur Anlagenmechanikerin/zum Anlagenmechaniker Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und anschließender mehrjähriger Berufserfahrung erfolgt die Qualifikation zur Meisterin/zum Meister mit Prüfung vor der zuständigen Handwerkskammer.

Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

Installateur- und Heizungsbauermeisterinnen/Installateur- und Heizungsbauermeister sind verantwortlich für das Erstellen und Instandhalten von Anlagen für die Versorgung von Gebäuden mit Gas sowie mit Trink- und Brauchwasser, das Bauen von Rohrleitungssystemen sowie den Anschluss diverser sanitärer Einrichtungen, die Installation von Solaranlagen, die fachliche Anleitung der Mitarbeiter, die Festlegung des Arbeitseinsatzes, die Aufteilung der Aufträge, den Einsatz der Betriebsmittel und des Personals, die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.

Berufstypische gesundheitliche Anforderungen

Körperliche Anforderungen

  • Körperlich mittelschwere Arbeiten in überwiegend geschlossenen Räumen
  • Gelegentlich im Freien
  • Häufig wechselnde Arbeitsorte
  • Zwangshaltungen
  • Bücken, Knien, Hocken
  • Überkopfarbeiten
  • Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit beider Hände
  • Normales beziehungsweise korrigiertes Seh- und Hörvermögen
  • Einfluss von Witterungsbedingungen (Kälte, Nässe, Zugluft, Hitze)
  • Einwirkung von Schmutz, Dämpfen, Stäuben
  • Arbeit auf Leitern und Gerüsten

Psychomentale Anforderungen

  • Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
  • Überdurchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
  • Verantwortung für Personen und/oder Maschinen (arbeitsplatzabhängig)
  • Überwachung und Steuerung komplexer Arbeitsvorgänge
  • Zum Teil Termin- und Zeitdruck
  • Organisationsvermögen
  • Schwindelfreiheit

Verweisungsmöglichkeiten

Beachte:

Meisterinnen/Meister, die bisher ausschließlich in handwerklichen Kleinbetrieben (bis zu 20 Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern) als Angestellte tätig waren oder einen solchen Betrieb selbständig geführt haben, sind in aller Regel (Ausnahme: es liegen technisch-kaufmännische Weiterbildungen vor) fachlich nicht in der Lage, die folgende Verweisungstätigkeit auszuüben, sodass Verweisbarkeit bei diesem Personenkreis nicht besteht.

Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte Arbeiten mit der Möglichkeit zum Haltungswechsel ohne Witterungseinflüsse.

Verweisung:

Verweisbar auf Tätigkeiten als Technische Angestellte/Technischer Angestellter beziehungsweise Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter in der Auftragsbearbeitung, Kalkulation und Materialdisposition in einem Ingenieurbüro oder in einem größeren Unternehmen für Gas- und Wasserinstallationen, die gemäß den Tarifverträgen für die Angestellten des Installateur- und Klempner- Handwerks mit den Tarifgruppen T3/T4 entlohnt werden.

Aufgaben und Tätigkeiten von Technischen Angestellten beziehungsweise Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeitern sind die Ermittlung von Preisen, Materialkosten, Lohnkosten sowie Montagezeiten, die Ermittlung der erforderlichen Materialmengen, Werkzeuge und Maschinen, die Überwachung der Lagerbestände, die Veranlassung von Warenbeschaffungen und die Bearbeitung von Reklamationen.

Beachte:

Bei Einschränkungen der Stressbelastbarkeit, des Konzentrationsvermögens oder des Sehvermögens ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.

Kraftfahrzeugtechnikermeisterin/Kraftfahrzeugtechnikermeister

Ausbildung

Nach dreieinhalbjähriger Berufsausbildung zur Kraftfahrzeugmechatronikerin/zum Kraftfahrzeugmechatroniker und entsprechender Berufserfahrung erfolgt die Qualifikation zur Meisterin/zum Meister mit Prüfung vor der Handwerkskammer.

Hinweis:

Mit der Neufassung der Handwerksordnung zum 01.04.1998 wurden das Kraftfahrzeugmechanikerhandwerk und das Kraftfahrzeugelektrikerhandwerk zum neuen Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk zusammengeschlossen. Der entsprechende Handwerksmeisterabschluss heißt nun Kraftfahrzeugtechnikermeisterin/Kraftfahrzeugtechnikermeister.

Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

Kraftfahrzeugtechnikermeisterinnen/Kraftfahrzeugtechnikermeister überwachen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, übernehmen den Kundendienst einschließlich Reparaturannahme, führen die Qualitätskontrolle durch, disponieren die Reparaturaufträge, wirken bei schwierigen Reparaturen mit, erarbeiten technische Problemlösungen und sind verantwortlich für die Einhaltung der Arbeitsschutz- und -sicherheitsvorschriften sowie der Wartungs- und Reparaturbestimmungen. Sie sind zuständig für die Aus- und Weiterbildung, die Einarbeitung und die Einweisung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und die Überprüfung der Arbeitswerte.

Berufstypische gesundheitliche Anforderungen

Körperliche Anforderungen

  • Körperlich leichte bis mittelschwere Arbeiten (in Werk- und Montagehallen)
  • Körperlich leichte Arbeiten (im Kundendienstbereich, Reparatur- Annahme)
  • Im Gehen und Stehen, zum Teil im Sitzen
  • Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit beider Hände
  • Intakte Feinmotorik für Präzisionsarbeiten (arbeitsplatzabhängig)
  • Zwangshaltungen
  • Überkopfarbeiten (arbeitsplatzabhängig)
  • Normales beziehungsweise korrigiertes Seh- und Hörvermögen
  • Einwirkung von Dämpfen, Lärm, Zugluft

Psychomentale Anforderungen

  • Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
  • Überdurchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
  • Verantwortung für Personen und/oder Maschinen (arbeitsplatzabhängig)
  • Überwachung und Steuerung komplexer Arbeitsvorgänge
  • Zum Teil Termin- und Zeitdruck

Verweisungsmöglichkeiten

Beachte:

Gilt nicht für Versicherte, die zuletzt langfristig im LKW-Bereich beschäftigt waren.

Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte, gelegentlich mittelschwere Arbeiten im Wechsel der Körperhaltungen, überwiegend in geschlossenen Räumen.

Verweisung:

Nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Berufsbereich als Kundendienstberaterin/Kundendienstberater beziehungsweise Auftrags- und Reparaturannehmerin/Auftrags- und Reparaturannehmer im Pkw- Bereich, die zum Beispiel mit den Tarifgruppen III/IV des Tarifvertrages für das Kraftfahrzeuggewerbe in Schleswig-Holstein entlohnt werden.

Aufgaben und Tätigkeiten einer Kundendienstberaterin/eines Kundendienstberaters sind die Besprechung der Wünsche und Probleme der Kunden, die Feststellung der technischen Störungen am Kraftfahrzeug, das Festhalten vorzunehmender Arbeiten, die Umrechnung der Arbeitswerte, die Erstellung von Kostenvoranschläge, die Übergabe des Kraftfahrzeuges nach Auftragserledigung an die Kunden.

Beachte:

Bei Einschränkungen für Tätigkeiten mit Publikumsverkehr, des Sehvermögens oder der Kommunikationsfähigkeit ist die Ausführbarkeit von Tätigkeiten im bisherigen Berufsbereich durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.

Rechtsprechung:

Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 27.08.2008, AZ: L 6 R 123/08 mit berufskundlicher Sachverständigenaussage der Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Mainz vom 01.07.2008 und der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland vom 07.07.2006

Kundendiensttechnikerin/Kundendiensttechniker

Ausbildung

Nicht geregelt. Im Allgemeinen ist aber eine erfolgreich abgeschlossene drei- bis dreieinhalbjährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (zum Beispiel in der Metall-, Elektro- oder Heizungs- und Sanitärtechnik) Bedingung für die Tätigkeit als Kundendiensttechnikerin/Kundendiensttechniker.

Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

Zu den Arbeitsaufgaben von Kundendiensttechnikerinnen/Kundendiensttechniker zählen die Montage, Installation, Inbetriebnahme; Funktionsprüfung, Störungsbehebung, Wartung und Pflege von Maschinen, maschinellen Anlagen, Geräten, Baugruppen, elektrischer/elektronischer Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, die Kundenbetreuung sowie das Führen eines Service-Fahrzeugs.

Berufstypische gesundheitliche Anforderungen

Körperliche Anforderungen

  • Körperlich leichte bis mittelschwere Arbeiten
  • Wechselnde Körperhaltungen
  • Überwiegend im Außendienst
  • Zwangshaltungen
  • Bücken, Knien, Hocken, Überkopfarbeiten
  • Längere Autofahrten
  • Witterungseinflüsse (arbeitsplatzabhängig)
  • Heben, Tragen und Bewegen von Lasten (zum Teil ohne Hilfsmittel)
  • Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit beider Hände
  • Intakte Feinmotorik für Präzisionsarbeiten (arbeitsplatzabhängig)
  • Normales beziehungsweise korrigiertes Seh- und Hörvermögen

Psychomentale Anforderungen

  • Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
  • Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
  • Zum Teil Termin- und Zeitdruck
  • Häufig wechselnde Arbeitsorte
  • Publikumsverkehr

Verweisungsmöglichkeiten

Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte Arbeit, in wechselnder Körperhaltung, ohne Heben und Tragen von Lasten, in geschlossenen, gut temperierten Räumen, ohne längere Autofahrten.

Verweisung:

1. Bei Vorliegen eines Abschlusses im Beruf als:

  • Elektronikerin/Elektroniker für Geräte und Systeme (Vorläuferberufe: Kommunikationselektronikerin/Kommunikationselektroniker - Fachrichtung Funktechnik oder Fachrichtung Informationstechnik),
  • Informationselektronikerin/Informationselektroniker (Vorläuferberufe: Radio- und Fernsehtechnikerin/Radio- und Fernsehtechniker, Elektronikfacharbeiterin/Elektronikfacharbeiter)

Verbleib im bisherigen Berufsbereich, zum Beispiel als Reparaturtechnikerin/Reparaturtechniker bei Herstellungs- oder Dienstleistungsunternehmen für Produkte der Mobilkommunikations- und Multimediatechnik.

Aufgaben und Tätigkeiten sind die Ermittlung der Fehlerursache bei defekten Mobiltelefonen, Sprechfunkgeräten oder Navigationsgeräten beziehungsweise Autoradios mit integriertem Navigationsgerät, Ausbau und Austausch beziehungsweise Reparatur von beschädigten elektronischen und mechanischen Bauteilen, Baugruppen und Komponenten und anschließende Überprüfung der Funktionsfähigkeit, Dokumentation der Reparaturmaßnahmen.

Beachte:

Bei Einschränkungen für Schichtarbeit, der Finger- und Handgeschicklichkeit, des Konzentrationsvermögens oder Sehvermögens ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.

Ergebnisse berufskundlicher Ermittlungen:

  • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 bei der Blaupunkt-Werke AG in Hildesheim am 06.07.2005
  • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 bei der Motorola GmbH in Berlin am 02.09.2005
  • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 bei arvato Teleservice in Herzebrock-Clarholz am 16.01.2008
  • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 bei der ECC ESC International GmbH in Nordhorn am 21.05.2008
  • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 bei der BITRONIC Service Line GmbH in Klein Machnow am 10.02.2011
  • Unternehmensauskunft KOMSA Kommunikation Sachsen AG vom 17.03.2008

2. Bei Vorliegen eines Abschlusses in einem anderen Beruf in der Metall-, Elektro- oder Heizungs- und Sanitärtechnik:

Sofern nach dem beruflichen Werdegang nicht weitere aktuelle berufliche (zum Beispiel kaufmännische) Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind, ist eine Verweisung im Rahmen des § 240 SGB VI nicht möglich.

Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Elektrotechnik/Staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Elektrotechnik

Ausbildung

Die Prüfung zur Staatlich geprüften Technikerin/zum Staatlich geprüften Techniker Fachrichtung Elektrotechnik erfolgt nach dreieinhalbjähriger Berufsausbildung im Elektrobereich mit anschließender Berufserfahrung und zweijähriger Fachschulausbildung an einer staatlich anerkannten Technikerschule.

Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

Staatlich geprüfte Technikerinnen Fachrichtung Elektrotechnik/Staatlich geprüfte Techniker Fachrichtung Elektrotechnik sind betraut mit der Entwicklung, Konstruktion, Berechnung, Projektierung, Fertigungsplanung, Arbeitsvorbereitung, Produktion, Montage und Inbetriebnahme von elektrotechnischen Produkten aller Art.

Berufstypische gesundheitliche Anforderungen

Körperliche Anforderungen

  • Körperlich leichte Tätigkeiten, überwiegend sitzend (Entwicklung, Konstruktion, Berechnung, Projektierung, Fertigungsplanung, Arbeitsvorbereitung)
  • Körperlich leichte bis mittelschwere Arbeiten, in wechselnder Körperhaltung (Produktion, Montage, Inbetriebnahme)
  • In geschlossenen, temperierten Räumen
  • Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit beider Hände
  • Intakte Feinmotorik für Präzisionsarbeiten (arbeitsplatzabhängig)
  • Normales beziehungsweise korrigiertes Seh- und Hörvermögen
  • Räumliches Sehvermögen (arbeitsplatzabhängig)
  • Einwirkung von Wärme, Dämpfen, Gasen, Stäuben (arbeitsplatzabhängig)

Psychomentale Anforderungen

  • Überdurchschnittliches Konzentrationsvermögen
  • Überdurchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
  • Verantwortung für Personen und/oder Maschinen (arbeitsplatzabhängig)
  • Überwachung und Steuerung komplexer Arbeitsvorgänge
  • Zum Teil Termin- und Zeitdruck

Verweisungsmöglichkeiten

Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte Arbeiten, in wechselnder Körperhaltung, im Innendienst.

Verweisung:

Nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Berufsbereich als Technische Angestellte/Technischer Angestellter beziehungsweise Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter in der Elektroindustrie, in Ingenieurbüros oder im Öffentlichen Dienst für Tätigkeiten, wie sie in den Tarifgruppen E 7/E 8 des Entgeltrahmenabkommens (ERA) für die Metall- und Elektroindustrie beschrieben sind.

Aufgaben und Tätigkeiten von Technischen Angestellten beziehungsweise von Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeitern sind die Entwicklung, Konstruktion, Berechnung und Projektierung elektrotechnischer Baugruppen und Anlagenteile, die Vorbereitung der Fertigung, die Fertigungsüberwachung, die Qualitätssicherung, die Dokumentation.

Beachte:

Bei Einschränkungen der Stressbelastbarkeit, des Konzentrationsvermögens oder des Sehvermögens ist die Ausführbarkeit von Tätigkeiten im bisherigen Berufsbereich durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.

Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Maschinentechnik/Staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Maschinentechnik

Ausbildung

Die Prüfung zur Staatlich geprüften Technikerin/zum Staatlich geprüften Techniker Fachrichtung Maschinentechnik erfolgt nach drei- bis dreieinhalbjähriger Berufsausbildung in der Metalltechnik mit anschließender Berufserfahrung und zweijähriger Fachschulausbildung an einer staatlich anerkannten Technikerschule.

Beachte:

Der ehemalige Beruf Staatlich geprüfte Technikerin/Staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Maschinenbau wurde bundesweit neu definiert, allerdings mit unterschiedlichen Bezeichnungen (Technikerin/Techniker Fachrichtung Maschinentechnik, Technikerin/Techniker Fachrichtung Maschinenbautechnik, Technikerin/Techniker Maschinenbautechnik Schwerpunkt Maschinenbau).

Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

Staatlich geprüfte Technikerinnen Fachrichtung Maschinentechnik/Staatlich geprüfte Techniker Fachrichtung Maschinentechnik entwickeln, konstruieren, berechnen, projektieren Maschinen, Apparate, Anlagen, Fahrzeuge und Erzeugnisse der Feinwerktechnik. Zudem zählen die Fertigungsplanung, Arbeitsvorbereitung, Produktion, Montage und Inbetriebnahme zu ihren Arbeitsaufgaben.

Berufstypische gesundheitliche Anforderungen

Körperliche Anforderungen

  • Körperlich leichte Tätigkeiten, überwiegend sitzend (Entwicklung, Konstruktion, Berechnung, Projektierung, Fertigungsplanung, Arbeitsvorbereitung)
  • Körperlich leichte bis mittelschwere Arbeiten, in wechselnder Körperhaltung (Produktion, Montage, Inbetriebnahme)
  • In geschlossenen, temperierten Räumen
  • Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit beider Hände
  • Intakte Feinmotorik für Präzisionsarbeiten (arbeitsplatzabhängig)
  • Normales beziehungsweise korrigiertes Seh- und Hörvermögen
  • Räumliches Sehvermögen (arbeitsplatzabhängig)
  • Einwirkung von Wärme, Dämpfen, Gasen, Stäuben (arbeitsplatzabhängig)

Psychomentale Anforderungen

  • Überdurchschnittliches Konzentrationsvermögen
  • Überdurchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
  • Verantwortung für Personen und/oder Maschinen (arbeitsplatzabhängig)
  • Überwachung und Steuerung komplexer Arbeitsvorgänge
  • Zum Teil Termin- und Zeitdruck

Verweisungsmöglichkeiten

Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte Arbeiten mit der Möglichkeit zum Haltungswechsel ohne Zwangshaltungen und ohne Überkopfarbeiten.

Verweisung:

Nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Berufsbereich als Konstrukteurin/Konstrukteur, die/der gemäß dem Entgeltrahmenabkommen (ERA) für die Metall- und Elektroindustrie in die Tarifgruppen E 7/E 8 eingestuft ist.

Aufgaben und Tätigkeiten einer Konstrukteurin/eines Konstrukteurs sind die Anfertigung von Skizzen und Zeichnungen mit unterschiedlichen Projektionsverfahren und perspektivischen Darstellungsmethoden, die Überprüfung von Konstruktionsunterlagen hinsichtlich ihrer sachlich-technischen Ausführung, die Beschriftung der Zeichnungen und Vorlagen, die Beachtung der Typisierungs- und Normungsvorschriften, Normmaße, Toleranzen, Passungen, Werkstoff- und Halbzeugnormen, der normgerechten zeichnerischen Darstellung und Bemaßung an überwiegend computerunterstützten Arbeitsplätzen in den unterschiedlichsten Industriebereichen oder in spezialisierten Ingenieurbüros.

Beachte:

Bei Einschränkungen der Stressbelastbarkeit, des Konzentrationsvermögens oder des Sehvermögens ist die Ausführbarkeit von Tätigkeiten im bisherigen Berufsbereich durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.

Technische Systemplanerin/Technischer Systemplaner

Frühere Berufsbezeichnung:

Technische Zeichnerin/Technischer Zeichner

Ausbildung

Dreieinhalbjährige betriebliche Ausbildung, bundeseinheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.

Die Ausbildung zur Technischen Systemplanerin/zum Technischen Systemplaner erfolgt in den Fachrichtungen:

  • Elektrotechnische Systeme
  • Stahl- und Metallbautechnik
  • Versorgungs- und Ausrüstungstechnik

Beachte:

Verwandt mit dem DDR-Ausbildungsberuf Elektrozeichner und Maschinenbauzeichner sowie dem Fortbildungsberuf Teilkonstrukteur.

Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

Technische Systemplanerinnen/Technische Systemplaner fertigen manuell und rechnergestützt (CAD-Technik) technische Zeichnungen, Pläne, grafische Darstellungen, Stücklisten unter Beachtung von Konstruktionsrichtlinien, DIN-, Werks- und Fachnormen an. Sie entwickeln Einzelteilzeichnungen mit Ansichten, Schnitten und Durchdringungen als Detailzeichnungen aus größeren Zeichnungen oder entsprechenden Vorgaben und erstellen Reinzeichnungen.

Berufstypische gesundheitliche Anforderungen

Körperliche Anforderungen

  • Körperlich leichte Arbeit überwiegend im Stehen und/oder Sitzen (arbeitsplatzabhängig)
  • Arbeiten in geschlossenen, temperierten, zum Teil vollklimatisierten Räumen, häufig künstliche Dauerbeleuchtung
  • Durchschnittliche Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit beider Hände
  • Normales beziehungsweise korrigiertes Seh- und Hörvermögen
  • Farbunterscheidungsvermögen

Psychomentale Anforderungen

  • Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
  • Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
  • Zum Teil Termin- und Zeitdruck
  • Zum Teil in Großraumbüros (arbeitsplatzabhängig)
  • Einzel- und Teamarbeit
  • Schichtarbeit (arbeitsplatzabhängig)

Verweisungsmöglichkeiten

Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte Arbeiten im Sitzen, jedoch mit der Möglichkeit des Haltungswechsels zwischen Sitzen, Gehen und Stehen, ohne Zwangshaltungen, ohne besondere nervliche Belastung, besonderen Zeitruck sowie besondere Anforderungen an das Konzentrationsvermögen.

Verweisung:

Nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Berufsbereich als Technische Systemplanerin/Technischer Systemplaner beziehungsweise Technische Zeichnerin/Technischer Zeichner.

Beachte:

Bei Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit der Hände und/oder Arme, des Sehvermögens ist die Ausführbarkeit von Tätigkeiten im bisherigen Berufsbereich durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.

Rechtsprechung:

Zusatzinformationen

Rechtsgrundlage

§ 240 SGB VI