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Gruppe II: Ernährung und Gastgewerbe

Änderungsdienst
veröffentlicht am

29.08.2020

Änderung

Strukturänderung

Dokumentdaten
Stand28.11.2018
Erstellungsgrundlage in der Fassung des EM-ReformG vom 20.12.2000 in Kraft getreten am 01.01.2001
Rechtsgrundlage

§ 240 SGB VI

Version006.00

Allgemeines

Das Berufsfeld Ernährung umfasst die Berufe der Nahrungsmittelherstellung und Nahrungsmittelzubereitung. Sie stellen hohe Anforderungen an die körperliche Belastbarkeit und an die Einhaltung der Hygienevorschriften.

In diesen Zusammenhang gehören auch Agrarberufe, deren Inhalt auf Anbau, Zucht, Herstellung und Vermarktung tierischer und pflanzlicher Produkte ausgerichtet ist. Nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium der Agrarwirtschaft beziehungsweise Agrarwissenschaften eröffnen sich unterschiedliche berufliche Einsatzmöglichkeiten.

Das Gastgewerbe ist von Dienstleistungsberufen geprägt, die Kontaktfreudigkeit, Sprachgewandtheit, gute Umgangsformen, ansprechendes Äußeres, Höflichkeit und Geduld erfordern.

Berufe

Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur (FH) - Fachrichtung Agrarwirtschaft
Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur (Uni) - Fachrichtung Agrarwissenschaften

Ausbildung

8 und 11 Semester Studium an Fachhochschulen und wissenschaftlichen Hochschulen (Universitäten) hauptsächlich in folgenden Studiengängen:

Fachhochschulen (FH):

Agrarwirtschaft, Landwirtschaft, Ökolandbau und Vermarktung, Agrarmarketing und Agrarmanagement

Universitäten (Uni):

Agrarwissenschaften, Land- und Gartenbauwissenschaft, Landnutzung und Wasserbewirtschaftung, Agrarökonomie, Agrarökologie, Nutztierwissenschaften, Pflanzenproduktion

Studienabschluss: Diplom, nach Studium an einer Fachhochschule mit Zusatz (FH) als Bachelor of Science (B.sc.), Master of Science (M.sc.)

Beachte:

Agrar-Ingenieurinnen/Agrar-Ingenieure, die in der ehemaligen DDR ein dreijähriges Studium an einer landwirtschaftlichen Fachschule absolviert haben, kann aufgrund der anerkannten Niveaugleichheit ihrer Ausbildung im Wege der Nachdiplomierung der Diplomgrad mit dem Zusatz „Fachhochschule“ (FH) zuerkannt werden.

Andere Berufsbezeichnungen:

  • Agraringenieurin/Agraringenieur
  • Agrarökonomin/Agrarökonom
  • Agrarwissenschaftlerin/Agrarwissenschaftler
  • Landwirtschaftsingenieurin/Landwirtschaftsingenieur
  • Diplom-Landwirtin/Diplom-Landwirt

Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

Agrarwissenschaftlich ausgebildete Fachkräfte sind hauptsächlich in landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben sowie in Herstellerbetrieben für Dünge-, Futter- und Pflanzenschutzmittel tätig. Zudem übernehmen sie in Vermarktungsunternehmen für landwirtschaftliche Produkte und in der Lebensmittelindustrie Fach- und Führungsaufgaben. Ihr spezifisches Fachwissen ist aber auch in landwirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen wie zum Beispiel Maschinenringen und Betriebshilfediensten gefragt. In Fachbehörden und landwirtschaftlichen Institutionen wie Kammern, Genossenschaften und Verbänden steht neben der Beratung vor allem die theoretische und konzeptionelle Arbeit im Vordergrund. Schließlich wirken sie auch in staatlichen oder privaten Versuchsanstalten und Forschungseinrichtungen an der Weiterentwicklung ihres wissenschaftlichen Aufgabenfeldes mit.

Als selbständiger Unternehmer oder Angestellter eines landwirtschaftlichen Erzeugerbetriebes:

Sie planen und organisieren alle Arbeitsabläufe hinsichtlich des Personals, des Maschineneinsatzes, des Einkaufs und der Vermarktung. Dabei übernehmen sie die Verantwortung für die wirtschaftliche Führung des Betriebes. Eine Einbindung in praktische Arbeiten ist je nach Größe des Betriebes nicht ausgeschlossen.

In agrarwirtschaftlichen Industrie- und Handelsunternehmen:

Als Führungskräfte in der Betriebsleitung steuern sie dort hauptsächlich die Produktion von agrarwirtschaftlichen Erzeugnissen. Sie koordinieren die Mitarbeiter und treffen Entscheidungen beim Einsatz von Maschinen und Anlagen. Außerdem wirken sie an der Analyse von Vegetationsversuchen mit. Die Produktions- und Verarbeitungsprozesse sowie der Einkauf von Rohstoffen werden von ihnen nach technischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten gesteuert. In Produktionsbetrieben können sie zudem Aufgaben beim Vertrieb von Dünge-, Futter-, Pflanzenschutz- und Tierzuchtmittel sowie von Saatgut, Zuchttiere, landwirtschaftliche Maschinen und Einrichtungen übernehmen. Zu ihren Aufgaben kann auch die Kundenberatung, die Präsentation auf Messen und Ausstellungen sowie die Planung und Durchführung von Marketingmaßnahmen gehören, um Absatzmärkte zu eröffnen und zu erweitern.

In landwirtschaftlichen Fachverwaltungen:

Hier entwerfen sie Konzepte für Entwicklungs-, Agrarstruktur- sowie Naturschutzmaßnahmen und überwachen deren Umsetzung. In sachbearbeitender oder leitender Funktion setzen sie Richtlinien, Maßnahmen und Förderprogrammen durch. Sie wirken an der Erledigung von Grunderwerbsangelegenheiten, Planfeststellungsverfahren und Bauleitplanverfahren in landwirtschaftlichen Bereichen mit. Zudem können sie für die Zusammenarbeit mit Kammern und Verbänden verantwortlich sein.

In landwirtschaftlichen Kammern, Verbänden:

Die fachliche und betriebswirtschaftliche Beratung von Mitglieder und Mitgliedsunternehmen sowie die Durchführung von Informationsveranstaltungen und Marketingmaßnahmen gehören hier zum Schwerpunkt der Tätigkeit. Neben der Öffentlichkeitsarbeit können sie auch Betriebshilfedienste und landwirtschaftliche Maschinenringe leiten.

In privaten oder staatlichen Versuchsanstalten:

Auf agrarwissenschaftlicher Grundlage führen sie sowohl Freiland- als auch Laborversuche durch und werten diese aus. Dort entwerfen und begleiten sie auch neue Entwicklungsprojekte. Zudem kann die Erstellung von Gutachten zu ihren Aufgaben gehören.

Schließlich können agrarwissenschaftliche Fachkräfte in Forschung und Lehre tätig werden. Dies kommt jedoch hauptsächlich nur für Absolventen eines Universitätsstudiums der Agrarwissenschaften in Betracht. Diese Voraussetzung gilt in aller Regel auch für die Übernahme von Leitungsfunktionen in der öffentlichen Verwaltung.

Berufstypische gesundheitliche Anforderungen

Körperliche Anforderungen

In landwirtschaftlichen Betrieben:

  • Körperlich leichte und mittelschwere Arbeiten, schwere Arbeiten grundsätzlich nicht ausgeschlossen
  • In wechselnder Körperhaltung, zeitweise längeres Gehen und Stehen
  • Zum Teil Gehen auf unebenem Boden
  • Uneingeschränkte Gebrauchsfähigkeit der Hände und Arme für beidhändiges Arbeiten
  • Umgang mit Maschinen, Geräten und Fahrzeugen
  • Umgang mit Nutztieren
  • Im Freien unter Witterungseinflüssen, in geschlossenen, teilweise witterungsabhängigen Räumen (zum Beispiel in Stallungen) und in temperierten Innenräumen
  • Zum Teil Lärmeinwirkung durch Maschinen
  • Hautbelastungen durch zeitweilige Nassarbeit, Chemikalien
  • Kontakt zu Atemweg reizende Stoffe (zum Beispiel durch Futtermittel, Tierhaare)
  • Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen

In agrarwirtschaftlichen Industrie- oder Handelsunternehmen, im Versuchswesen, in der Forschung:

  • Überwiegend körperlich leichte Arbeiten
  • Im Wechsel von Sitzen, Gehen und Stehen
  • Uneingeschränkte Gebrauchsfähigkeit der Hände und Arme für beidhändiges Arbeiten
  • In temperierten Innenräumen, zeitweise Aufenthalt im Freien, im Labor, in Gewächshäusern, Produktionshallen, Messehallen (arbeitsplatzabhängig)
  • Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
  • Im Vertrieb häufiger Außendienst, teilweise Auslandsaufenthalte

In Fachverwaltungen, Kammern, Verbänden:

  • Körperlich leichte Arbeiten
  • Überwiegend im Sitzen
  • Überwiegend in temperierten Räumen
  • Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
  • Zum Teil unregelmäßige Arbeitszeiten
  • Zum Teil Außendienst (zum Beispiel Begehungen, Betriebsbesuche)

Psychomentale Anforderungen

  • Überdurchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
  • Überdurchschnittliches Konzentrationsvermögen
  • Übernahme von Verantwortung für Personen und Maschinen
  • Zum Teil Teamarbeit
  • Zum Teil Zeitdruck
  • Leistungsdruck bei Vertriebstätigkeiten und im Außendienst
  • Zum Teil Überstunden, Schicht-, Wochenend-, Feiertagsarbeit

Verweisungsmöglichkeiten

1. Restleistungsvermögen:

Überwiegend körperlich leichte Tätigkeiten, Einschränkungen für zum Teil überwiegendes Stehen und Gehen sowie für häufige Außendienste dürfen nicht vorliegen.

Verweisung:

Nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Beruf als Agraringenieurin/Agraringenieur in agrarwirtschaftlichen Industrie- oder Handelsunternehmen (zum Beispiel Zulieferindustrie, Vermarktungsunternehmen) für Aufgaben im Vertriebswesen mit Kundenberatung und Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten, Maschinen und Anlagen. Tätigkeit als landwirtschaftlicher Berater oder Fachgutachter in landwirtschaftlichen Fachverwaltungen, Institutionen und Verbänden.

2. Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte Tätigkeiten, überwiegend im Sitzen verbunden mit Gehen und Stehen, ohne Arbeiten in gebückter, hockender, kniender Haltung, vorwiegend in temperierten Räumen, ohne häufige Außendienste/Geschäftsreisen.

Verweisung:

Nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Beruf als Agraringenieurin/Agraringenieur in agrarwirtschaftlichen Industrie- und Handelsunternehmen mit der Wahrnehmung von Fach- und Führungsaufgaben im Bereich Planen und Organisieren von Produktions- und Verarbeitungsprozessen in technischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht, Organisation des Einkaufs von Rohstoffen, Entwickeln von Marketingmaßnahmen. Wahrnehmen der Fachaufgaben in landwirtschaftlichen Verwaltungen oder landwirtschaftlichen Institutionen wie Kammern und Verbänden in sachbearbeitender oder leitender Funktion.

Fachfrau/Fachmann für Systemgastronomie

Ausbildung

Dreijährige betriebliche Ausbildung, bundeseinheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.

Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

Die Fachfrau/der Fachmann für Systemgastronomie arbeitet in Selbstbedienungsrestaurants (wie zum Beispiel Kaufhausrestaurants, Betriebskantinen und Raststätten), bei Fast-Food-Ketten sowie bei anderen Restaurantketten, die ein standardisiertes, zentral gesteuertes Gastronomiekonzept in allen Bereichen eines Restaurants umsetzen (Angebot und Qualität, äußeres Erscheinungsbild, Ausstattung der Lokale).

Sie sind in den Restaurants für die Arbeitsabläufe in der Gästebetreuung, im Service, in der Küche und im Verkauf verantwortlich. Zu ihren Aufgaben gehören die Bedienung und das Kassieren, die Zubereitung von Speisen und Getränken aus zentral vorbereiteten und angelieferten Komponenten und die Bearbeitung von Reklamationen.

Zudem bestellen und lagern sie Waren, überwachen die Qualität der Produkte, kontrollieren die Kostenentwicklung und sind zuständig für die Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften. Sie planen Maßnahmen des Marketings und übernehmen Aufgaben in der Personaldisposition.

Berufstypische gesundheitliche Anforderungen

Körperliche Anforderungen

  • Überwiegend mittelschwere Arbeit
  • Arbeiten im Gehen und Stehen, bei Kassiertätigkeiten an Zentralkassen im Sitzen (Selbstbedienungsrestaurant)
  • Uneingeschränkte Gebrauchsfähigkeit der Hände und Arme für beidhändiges Arbeiten
  • Belastung der Wirbelsäule, der Arme und Hände durch häufiges Heben und Tragen von Lasten
  • Arbeiten auf teilweise rutschigen Böden (feuchte, fettige Fußbodenfliesen im Küchenbereich)
  • Hautbelastungen durch Wasser, Reinigungsmittel, Gewürze, Dämpfe und Hitze
  • Verletzungsgefahren bei der Arbeit mit scharfen Messern
  • Häufiges Arbeiten unter künstlicher Beleuchtung
  • Arbeit zum Teil unter Temperaturschwankungen durch Begehen von Kühlräumen und Arbeiten am Tresen oder im Wechsel zwischen Küche und Restaurant
  • Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen

Psychomentale Anforderungen

  • Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
  • Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
  • Publikumsverkehr
  • Teamarbeit
  • Zum Teil Zeitdruck
  • Schicht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit

Verweisungsmöglichkeiten

Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte Tätigkeit, überwiegend im Sitzen, verbunden mit kurzfristigem Gehen und Stehen, teilweise Heben und Tragen von Lasten bis 10 kg.

Verweisung:

Verweisbar auf die Tätigkeit einer Kassiererin/eines Kassierers in Bädern, Zoologischen Gärten und Theatern nach Vergütungsgruppe VIII bis VII BAT beziehungsweise Entgeltgruppe 3 TVöD.

Aufgaben und Tätigkeiten von Kassiererinnen und Kassierern sind die Entgegennahme barer und unbarer Zahlungsmittel, die Ausgabe der Tickets und Eintrittskarten, das Aushändigen von Wechselgeld, das Erteilen von Auskünften zu Veranstaltungen und zur Preisstruktur, der Verkauf und die Abgabe von Informationsmaterial, gegebenenfalls die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sauberkeit im Arbeitsbereich.

Beachte:

Bei Einschränkungen der Stressbelastbarkeit, des Konzentrationsvermögens, der Eignung für Publikumsverkehr, des Seh-, Hör- und/oder Sprechvermögens sowie der Gebrauchsfähigkeit der Hände oder Arme ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.

Rechtsprechung:

Sinngemäß Urteil des LSG Thüringen vom 19.08.2010, AZ: L 2 R 988/07

Sinngemäß Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 23.07.2009, AZ: L 7 R 2997/07

Ergebnisse berufskundlicher Ermittlungen:

  • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 in Bädern, Zoologischen Gärten, Tierparks, Aquarien und in Theatern von September 2004 bis Oktober 2005

Fachkraft im Gastgewerbe

Ausbildung

Zweijährige betriebliche Ausbildung, bundeseinheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.

Vorherige Berufsbezeichnungen:

  • Fachgehilfin/Fachgehilfe im Gastgewerbe
  • Hotel- und Gaststättengehilfin/Hotel- und Gaststättengehilfe

Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

Fachkräfte im Gastgewerbe bedienen und betreuen Gäste in den verschiedensten Bereichen der Gastronomie. Sie schenken Getränke aus, bedienen im Restaurant, bereiten Veranstaltungen vor und bauen Büfetts auf. Im Bereich der Hotellerie richten sie auch die Zimmer her, helfen in Küche und arbeiten in der Wäschekammer, am Empfang oder in der Verwaltung.

Berufstypische gesundheitliche Anforderungen

Körperliche Anforderungen

  • Überwiegend mittelschwere Arbeit
  • Überwiegend im Gehen und Stehen
  • Uneingeschränkte Gebrauchsfähigkeit der Hände und Arme für beidhändiges Arbeiten, Handgeschick
  • Belastung der Wirbelsäule, der Arme und Hände durch häufiges Heben und Tragen von Lasten
  • Arbeiten auf teilweise rutschigen Böden (feuchte beziehungsweise fettige Fußbodenfliesen im Küchenbereich)
  • Hautbelastungen durch Wasser, Reinigungsmittel, Gewürze, Dämpfe und Hitze
  • Verletzungsgefahren bei der Arbeit mit scharfen Messern
  • Häufiges Arbeiten unter künstlicher Beleuchtung
  • Arbeit unter Temperaturschwankungen durch Begehen von Kühlräumen und Arbeiten am Tresen oder im Wechsel zwischen Küche und Restaurant
  • Sprechvermögen
  • Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen

Psychomentale Anforderungen

  • Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
  • Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
  • Publikumsverkehr
  • Teamarbeit
  • Zum Teil Zeitdruck
  • Schicht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit

Verweisungsmöglichkeiten

Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte Tätigkeiten überwiegend im Sitzen oder im (selbst bestimmten) Haltungswechsel zwischen Sitzen und Stehen (gelegentlich Gehen), ohne Heben und Tragen von Lasten über 5 kg.

Beachte:

Einschränkungen für Tätigkeiten im Schichtdienst dürfen nicht vorliegen.

Verweisung:

Verweisbar auf einfache Anlerntätigkeiten von gewerblichen Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeitern in der Metall- und Elektroindustrie und bei der Spielzeugherstellung.

Aufgaben und Tätigkeiten gewerblicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Anlernebene im Fertigungsbereich sind die Montage von Baugruppen und Gehäusen aus Edelstahl und Aluminium, die Montage von Steckdosen und Schaltern für die Elektroinstallation, das Durchführen der Sichtkontrolle von Scherfolien für elektrische Rasierapparate im Rahmen der Qualitätssicherung; das Zusammenstellen von Spielzeug-Sets, die Montage von Modelleisenbahnen, die Montage von Staubsaugern und motorbetriebenen Kehrmaschinen.

Die tarifliche Eingruppierung solcher Tätigkeiten erfolgt stets in einer höheren als der niedrigsten Lohn- oder Gehaltsgruppe. Es handelt sich also nicht um die aller einfachsten Tätigkeiten, da die entsprechenden Tarifverträge noch niedrigere Lohn- oder Gehaltsgruppen aufführen. Die Einarbeitungsdauer von 3 Monaten wird nicht überschritten. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. An den meisten Arbeitsplätzen wird die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift erwartet.

Beachte:

Bei eingeschränkter Feinmotorik der Finger beziehungsweise Hände und bei Beeinträchtigungen des Seh- und/oder Hörvermögens, die über das korrigierbare Maß hinausgehen, ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeiten durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.

Rechtsprechung:

Sinngemäß Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 18.01.2008, AZ: L 1 RA 86/04

Ergebnisse berufskundlicher Ermittlungen:

Fertigungsbereich Metallindustrie:

  • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 bei der Geyer Umformtechnik in Berlin am 02.02.2005

Fertigungsbereich Elektroindustrie

  • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 bei der Vorwerk Elektrowerke GmbH & Co. KG in Wuppertal am 07.12.2006
  • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 bei der ABB Busch-Jäger Elektro GmbH in Lüdenscheid am 13.04.2005
  • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 bei der Braun GmbH in Kronberg/Taunus am 12.05.2005

Fertigungsbereich Spielzeugherstellung

  • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 bei der Gebr. Märklin Sonneberg GmbH & Co. in Sonneberg/Thüringen am 18.05.2005
  • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 bei der geobra Brandstätter GmbH & Co. KG Playmobil® in Dietenhofen am 24.05.2005

Fleischbeschauerin/Fleischbeschauer

Ausbildung

Schulungen für die Dauer von mindestens 80 Stunden, die für Probenahmen und Analysen im Zusammenhang mit der Trichinenuntersuchung qualifizieren.

Andere Berufsbezeichnungen:

  • Fleischkontrolleurin/Fleischkontrolleur
  • Amtliche Fachassistentin/Amtlicher Fachassistent (Fleischkontrolleurin/Fleischkontrolleur)

Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung werden die hygienischen Bedingungen bei der Herstellung, Verarbeitung und Abgabe von Fleisch geprüft. Es müssen Betriebskontrollen durchgeführt und Proben entnommen werden, um diese auf Krankheitserreger zu untersuchen. Gegebenenfalls werden diese Proben zu weiteren Untersuchungen ins Labor geschickt. Die Kontrollergebnisse werden dokumentiert und Berichte verfasst.

Berufstypische gesundheitliche Anforderungen

Körperliche Anforderungen

  • Körperlich leichte bis mittelschwere Arbeiten
  • Im Außendienst an wechselnden Einsatzorten
  • Überwiegend im Gehen und Stehen, zeitweise auch im Sitzen
  • Nassarbeiten
  • Hautbelastung der Hände durch Einfluss von hautreizenden Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
  • Uneingeschränkte Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit der Hände und Arme für beidhändiges Arbeiten, Handgeschick (Durchführen von mikroskopischen Untersuchungen, Entnehmen von Fleischproben, Temperaturmessungen, Umfüllen und Abmessen chemischer Substanzen)
  • Sprechvermögen
  • Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen

Psychomentale Anforderungen

  • Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
  • Publikumsverkehr

Verweisungsmöglichkeiten

Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte Arbeiten in wechselnder Haltung.

Verweisung:

Bei einer Ausbildung von bis zu einem Jahr kommen bei einer Verweisung im Rahmen des § 240 SGB VI alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes in Betracht. Die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit ist gemäß der Rechtsprechung des BSG nicht erforderlich (BSG vom 29.03.1994, AZ: 13 RJ 35/93, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).

Rechtsprechung:

Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 09.05.2007, AZ: L 6 R 42/06

Fleischerin/Fleischer

Ausbildung

Dreijährige betriebliche Ausbildung, bundeseinheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.

Andere Berufsbezeichnungen:

  • Metzgerin/Metzger
  • Schlachterin/Schlachter

Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

Fleischerinnen und Fleischer nehmen in Handwerksbetrieben die Zerlegung und Weiterverarbeitung von Schlachttierkörpern vor. Bei der Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren warten und bedienen sie Verarbeitungsmaschinen. Zudem arbeiten sie auch im Verkaufsraum mit. In Schlachthöfen und in der Fleischwarenindustrie nehmen sie die Schlachtungen vor, zerlegen Fleischteile und steuern die Produktionsmaschinen.

Berufstypische gesundheitliche Anforderungen

Körperliche Anforderungen

  • Überwiegend mittelschwere, zum Teil auch schwere körperliche Arbeiten
  • Überwiegend im Stehen in vornüber gebeugter Haltung (auch im Gehen)
  • In geschlossenen und temperierten Räumen
  • Arbeit bei niedrigen Temperaturen und Temperaturschwankungen durch Begehen von Kühlräumen und Arbeiten an der Verkaufstheke
  • Überdurchschnittliche Belastungen der Schultern, Arme und Wirbelsäule
  • Gehen auf rutschigen Böden (feuchte, fettige Fußbodenfliesen)
  • Belastung der Haut durch häufiges Waschen der Hände und Nassarbeit
  • Arbeit an laufenden Maschinen wie größeren Rühr-, Knet-, Zerkleinerungs-, Verarbeitungs- und Gargeräten
  • Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen

Psychomentale Anforderungen

  • Zum Teil Publikumsverkehr
  • Steuerung und Überwachung komplexer Arbeitsvorgänge
  • Übernahme von Verantwortung für Maschinen
  • Zum Teil Wechselschicht

Verweisungsmöglichkeiten

Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte bis mittelschwere Arbeiten im Wechsel der Haltungsarten, ohne Heben und Tragen von Lasten, in geschlossenen Räumen.

Verweisung:

Sofern nach dem beruflichen Werdegang nicht weitere aktuelle berufliche (zum Beispiel kaufmännische) Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind, ist eine Verweisung im Rahmen des § 240 SGB VI nicht möglich.

Fleischermeisterin/Fleischermeister

Ausbildung

Nach dreijähriger Ausbildung zur Fleischerin/Metzgerin/zum Fleischer/Metzger und entsprechender Berufserfahrung erfolgt die Qualifizierung zur Meisterin/zum Meister durch Prüfung vor der Handwerkskammer.

Andere Berufsbezeichnungen:

  • Metzgermeisterin/Metzgermeister
  • Schlachtermeisterin/Schlachtermeister

Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

Fleischermeisterinnen und Fleischermeister wählen Schlachttierkörper auf Großmärkten und Schlachthöfen aus oder bestellen diese dort. Im Handwerksbetrieb erledigen sie die Zerlegung und Weiterverarbeitung selbst oder beaufsichtigen Fachkräfte bei diesen Arbeiten. Neben der Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren nehmen sie die Preiskalkulation vor, schreiben Angebote und arbeiten auch im Verkaufsraum mit. Sie warten und bedienen Verarbeitungsmaschinen, nehmen Bestellungen vor und sind für die Ausbildung zuständig. In Schlachthöfen und in der Fleischwarenindustrie übernehmen sie die Schichtleitung, organisieren die Arbeitsvorbereitung und überwachen die Qualitätskontrolle.

Berufstypische gesundheitliche Anforderungen

Körperliche Anforderungen

  • Überwiegend mittelschwere, zum Teil auch schwere körperliche Arbeiten
  • Überwiegend im Stehen in vornüber gebeugter Haltung (auch im Gehen)
  • In geschlossenen und temperierten Räumen
  • Arbeit bei niedrigen Temperaturen und Temperaturschwankungen durch Begehen von Kühlräumen und Arbeiten an der Verkaufstheke
  • Überdurchschnittliche Belastungen der Schultern, Arme und Wirbelsäule
  • Gehen auf rutschigen Böden (feuchte, fettige Fußbodenfliesen)
  • Belastung der Haut durch häufiges Waschen der Hände und Nassarbeit
  • Arbeit an laufenden Maschinen wie größeren Rühr-, Knet-, Zerkleinerungs-, Verarbeitungs- und Gargeräten
  • Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen

Psychomentale Anforderungen

  • Zum Teil Publikumsverkehr
  • Steuerung und Überwachung komplexer Arbeitsvorgänge
  • Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
  • Übernahme von Verantwortung für Personen und Maschinen
  • Zum Teil Wechselschicht

Verweisungsmöglichkeiten

Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte bis mittelschwere Arbeiten im Wechsel der Haltungsarten, ohne Heben und Tragen von Lasten, in geschlossenen Räumen.

Verweisung:

Sofern nach dem beruflichen Werdegang nicht weitere aktuelle berufliche (zum Beispiel kaufmännische) Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind, ist eine Verweisung im Rahmen des § 240 SGB VI nicht möglich.

Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter

Ausbildung

Dreijährige betriebliche Ausbildung, bundeseinheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.

Verwandt mit dem DDR-Ausbildungsberuf:

  • Wirtschaftspflegerin/Wirtschaftspfleger

Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

Professionelle hauswirtschaftliche Arbeiten in Betrieben des Gastgewerbes, in sozialen Einrichtungen oder Privathaushalten umfassen die Speisenzubereitung, den Einkauf, die Säuberung von Räumlichkeiten, die Textilreinigung sowie die Betreuung von Kindern und älteren Menschen. Hauswirtschafterinnen/Hauswirtschafter sind auch für die Planung in den Bereichen Küche, Wäscheversorgung, Gebäudereinigung und Lagerhaltung verantwortlich. Bei ihren betriebsorganisatorischen Aufgaben wenden sie Kenntnisse auf den Gebieten der Ernährungslehre, der Betriebswirtschaft, des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit an.

Berufstypische gesundheitliche Anforderungen

Körperliche Anforderungen

  • Mittelschwere bis schwere Arbeit
  • Überwiegend im Stehen und Gehen
  • Uneingeschränkte Gebrauchsfähigkeit beider Hände und Arme
  • Bücken, Hocken, Knien, Arbeiten in vorgebeugter Haltung, Überkopfarbeiten, Zwangshaltungen
  • Hautbelastungen durch Wasser, Reinigungsmittel, Dämpfe und Hitze
  • Normales Sprechvermögen
  • Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
  • Verletzungsgefahren bei der Arbeit mit scharfen Messern

Psychomentale Anforderungen

  • Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
  • Durchschnittliche Steuerungsfähigkeit komplexer Arbeitsaufgaben
  • Zum Teil Teamarbeit
  • Wochenend- und Feiertagsarbeit

Verweisungsmöglichkeiten

Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte bis mittelschwere Arbeiten überwiegend im Sitzen.

Verweisung:

Sofern nach dem beruflichen Werdegang nicht weitere aktuelle berufliche (zum Beispiel kaufmännische) Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind, ist eine Verweisung im Rahmen von § 240 SGB VI nicht möglich.

Hauswirtschaftshelferin/Hauswirtschaftshelfer

Ausbildung

In der Regel zweijährige schulische Ausbildung, landesrechtlich geregelt, zum Teil staatlich anerkannte Ausbildung.

Soweit eine schulische Ausbildung erfolgreich absolviert wurde, ist vom Berufsschutz für zweijährig ausgebildete Angestellte auszugehen.

Der Zugang zur Tätigkeit ist aber auch durch Einarbeitung beziehungsweise im Rahmen eines Anlernverhältnisses möglich. In diesem Falle kann eine Zuordnung zur Gruppe der Angestellten mit einer Anlernzeit von 3 bis 12 Monaten vorgenommen werden.

Andere Berufsbezeichnungen:

  • Hauswirtschaftsgehilfin/Hauswirtschaftsgehilfe
  • Hauswirtschaftsassistentin/Hauswirtschaftsassistent

Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

Professionelle hauswirtschaftliche Arbeiten in Betrieben des Gastgewerbes, in sozialen Einrichtungen oder Privathaushalten umfassen die Speisenzubereitung, den Einkauf, die Säuberung von Räumlichkeiten, die Textilreinigung sowie die Betreuung von Kindern und älteren Menschen. Hauswirtschaftshelferinnen/Hauswirtschafthelfer sind auch für die Planung in den Bereichen Küche, Wäscheversorgung, Gebäudereinigung und Lagerhaltung verantwortlich. Bei ihrer Arbeit unterstützen sie die Hauswirtschafterinnen/Hauswirtschafter und die Meisterinnen/Meister der Hauswirtschaft.

Berufstypische gesundheitliche Anforderungen

Körperliche Anforderungen

  • Mittelschwere bis schwere Arbeit
  • Überwiegend im Stehen und Gehen
  • Uneingeschränkte Gebrauchsfähigkeit beider Hände und Arme
  • Bücken, Hocken, Knien, Arbeiten in vorgebeugter Haltung, Überkopfarbeiten, Zwangshaltungen
  • Hautbelastungen durch Wasser, Reinigungsmittel, Dämpfe und Hitze
  • Normales Sprechvermögen
  • Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
  • Verletzungsgefahren bei der Arbeit mit scharfen Messern

Psychomentale Anforderungen

  • Umstellungs- und Anpassungsvermögen
  • Zum Teil Teamarbeit
  • Wochenend- und Feiertagsarbeit

Verweisungsmöglichkeiten (mit Ausbildungsabschluss)

Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte Tätigkeiten überwiegend im Sitzen oder im (selbst bestimmten) Haltungswechsel zwischen Sitzen und Stehen (gelegentlich Gehen), ohne Heben und Tragen von Lasten über 5 kg.

Beachte:

Einschränkungen für Tätigkeiten im Schichtdienst dürfen nicht vorliegen.

Verweisung:

Verweisbar auf einfache Anlerntätigkeiten von gewerblichen Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeitern in der Metall- und Elektroindustrie und bei der Spielzeugherstellung.

Aufgaben und Tätigkeiten gewerblicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Anlernebene im Fertigungsbereich sind die Montage von Baugruppen und Gehäusen aus Edelstahl und Aluminium, die Montage von Steckdosen und Schaltern für die Elektroinstallation, das Durchführen der Sichtkontrolle von Scherfolien für elektrische Rasierapparate im Rahmen der Qualitätssicherung; das Zusammenstellen von Spielzeug-Sets, die Montage von Modelleisenbahnen, die Montage von Staubsaugern und motorbetriebenen Kehrmaschinen.

Die tarifliche Eingruppierung solcher Tätigkeiten erfolgt stets in einer höheren als der niedrigsten Lohn- oder Gehaltsgruppe. Es handelt sich also nicht um die aller einfachsten Tätigkeiten, da die entsprechenden Tarifverträge noch niedrigere Lohn- oder Gehaltsgruppen aufführen. Die Einarbeitungsdauer von 3 Monaten wird nicht überschritten. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. An den meisten Arbeitsplätzen wird die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift erwartet.

Beachte:

Bei eingeschränkter Feinmotorik der Finger beziehungsweise Hände und bei Beeinträchtigungen des Seh- und/oder Hörvermögens, die über das korrigierbare Maß hinausgehen ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeiten durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.

Rechtsprechung:

Sinngemäß Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 18.01.2008, AZ: L 1 RA 86/04

Ergebnisse berufskundlicher Ermittlungen:

  • Fertigungsbereich Metall
    • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 bei der Geyer Umformtechnik in Berlin am 02.02.2005
  • Fertigungsbereich Elektroindustrie und Kunststoffverarbeitung
    • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 bei der Vorwerk Elektrowerke GmbH & Co. KG in Wuppertal am 07.12.2006
    • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 bei der ABB Busch-Jäger Elektro GmbH in Lüdenscheid am 13.04.2005
    • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 bei der Braun GmbH in Kronberg/Taunus am 12.05.2005
    • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 bei der OECHSLER AG in Ansbach am 02.07.2015
  • Fertigungsbereich Spielzeugherstellung
    • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 bei der Gebr. Märklin Sonneberg GmbH & Co. in Sonneberg/Thüringen am 18.05.2005
    • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 bei der geobra Brandstätter GmbH & Co. KG Playmobil® in Dietenhofen am 24.05.2005

Verweisungsmöglichkeiten (ohne Ausbildungsabschluss)

Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte Tätigkeiten überwiegend im Sitzen.

Liegt kein Ausbildungsabschluss vor, kommen bei einer Verweisung im Rahmen des § 240 SGB VI alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes in Betracht. Die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit ist gemäß der Rechtsprechung des BSG nicht erforderlich (BSG vom 29.03.1994, AZ: 13 RJ 35/93, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).

Hotelfachfrau/Hotelfachmann

Ausbildung

Dreijährige betriebliche Ausbildung, bundeseinheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.

Beachte:

Bis 1979 gab es die zweijährige Ausbildung Hotel- und Gaststättengehilfin/Hotel- und Gaststättengehilfe, die 1980 in die dreijährige Ausbildung zur Hotelfachfrau/Hotelfachmann umgewandelt wurde. Bei einer Ausbildung vor 1980 erhalten Hotel- und Gaststättengehilfinnen/Hotel- und Gaststättengehilfen ebenfalls den Berufsschutz einer/eines dreijährig ausgebildeten Hotelfachfrau/Hotelfachmanns, soweit der Beruf nach dem 31.12.1979 weiterhin versicherungspflichtig ausgeübt wurde.

Verwandt mit dem DDR-Ausbildungsberuf:

  • Empfangssekretär

Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

Die konkrete Tätigkeit ist abhängig von der Größe des Hotelbetriebes. In kleineren Hotels werden sie in allen Abteilungen des Hauses eingesetzt (Empfang und Rezeption, Restaurant, Küche und Bankett, House-Keeping und Stewarding, Organisation, Verwaltung, Magazin, Büro und Sekretariat). In großen Hotels erfolgt eine Spezifizierung, üblicher Weise außerhalb des kaufmännischen Bereiches.

Empfang und Rezeption:

Sie empfangen die Gäste und erledigen die mit der Aufnahme und Abreise der Gäste verbundenen Aufgaben. Die Daten der Gäste werden von ihnen meist in ein Computersystem eingegeben, um die Belegung des Hotels steuern und später auch die Abrechnung vornehmen zu können. Sie nehmen Reservierungswünsche schriftlich, telefonisch oder persönlich entgegen und verwenden dabei überwiegend elektronische Buchungsprogramme am Computer. Zudem gehören die Reklamationsbearbeitung und die Erledigung des Rechnungswesens zu ihren Aufgaben. Den Gästen erteilen sie Auskünfte zu den regionalen Gegebenheiten, händigen touristisches Informationsmaterial aus und bieten ihnen erweiterte Hoteldienstleistungen an.

Restaurant, Küche, Bankett:

Im Restaurant decken sie Tische ein und dekorieren die Räumlichkeiten. Sie nehmen Bestellungen auf, bedienen Gäste, erstellen Abrechnungen und kassieren Rechnungsbeträge. Sie beraten die Gäste bei Buchungen von gastronomischen Arrangements und Sonderveranstaltungen wie zum Beispiel Hochzeiten, Betriebsfeiern oder Tagungen. Dabei wirken sie bei der Preiskalkulation und der Vertragsgestaltung mit.

House-Keeping und Stewarding:

Sie kontrollieren die Arbeit des Zimmer- und Reinigungspersonals und erstellen deren Dienstpläne, soweit dies nicht von speziellen Vorarbeiterinnen (Hausdamen) erledigt wird. Gelegentlich arbeiten sie bei Aufräum- und Reinigungsarbeiten mit, beziehen Betten oder geben Wäsche an das Zimmerpersonal aus.

Organisation, Verwaltung, Magazin, Büro und Sekretariat:

Hier übernehmen sie Aufgaben beim Einkauf und der Verwaltung. Dabei sind sie für die Zusammenarbeit zwischen der Direktion, der Wirtschaftsabteilung und den unterstellten Bereichen (Restaurant, Küche und Hauswirtschaft) zuständig. Sie ermitteln den Warenbedarf entsprechend den Bestellungen aus den einzelnen Bereichen und unter Berücksichtigung der vorhandenen Lagerbestände. Sie kontrollieren die Warenlieferungen und rechnen diese ab.

Zudem erledigen sie die Korrespondenz mit Gästen, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern, führen die Terminplanung, erledigen den Posteingang, kalkulieren die Angebote und Beherbergungspreise, wickeln den Zahlungsverkehrs ab, nehmen die Lohn- und Gehaltsabrechnung vor und wirken bei der Planung und Einteilung des Personals mit.

Berufstypische gesundheitliche Anforderungen

Körperliche Anforderungen

Empfang und Rezeption:

  • Überwiegend ganztägiges Stehen und Gehen in geschlossenen, temperierten Räumen
  • Überwiegend leichte körperliche Arbeit in Abhängigkeit von Größe und Organisation des Hotels
  • Gebrauchsfähigkeit der Hände und Arme für beidhändiges Arbeiten
  • Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen

Restaurant, Küche, Bankett:

  • Überwiegend mittelschwere Arbeit
  • Überwiegend im Gehen und Stehen
  • Uneingeschränkte Gebrauchsfähigkeit der Hände und Arme für beidhändiges Arbeiten, Handgeschick
  • Belastung der Wirbelsäule, der Arme und Hände durch häufiges Heben und Tragen von Lasten
  • Arbeiten auf teilweise rutschigen Böden (feuchte, fettige Fußbodenfliesen im Küchenbereich)
  • Hautbelastungen durch Wasser, Reinigungsmittel, Gewürze, Dämpfe und Hitze
  • Verletzungsgefahren bei der Arbeit mit scharfen Messern
  • Häufiges Arbeiten unter künstlicher Beleuchtung
  • Arbeit zum Teil unter Temperaturschwankungen durch Begehen von Kühlräumen und Arbeiten am Tresen oder im Wechsel zwischen Küche und Restaurant
  • Sprechvermögen
  • Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen

House-Keeping und Stewarding:

  • Leichte bis schwere körperliche Arbeit, je nach Personalstruktur des Betriebes
  • Überwiegend im Gehen und Stehen
  • Uneingeschränkte Funktionstüchtigkeit der oberen und unteren Extremitäten
  • Arbeiten im Bücken, Hocken und Knien sowie in vornübergebeugter Haltung; Überkopfarbeit, Zwangshaltungen
  • Einwirkung von Temperatureinflüssen (arbeitsplatzabhängig)

Organisation, Verwaltung, Magazin, Büro und Sekretariat:

  • Körperlich leichte Arbeit in überwiegend geschlossenen, temperierten Räumen
  • Überwiegend sitzend, zeitweise im Gehen und Stehen
  • Uneingeschränkte Gebrauchsfähigkeit der Hände und Arme für beidhändiges Arbeiten
  • Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen

Psychomentale Anforderungen für alle Bereiche

  • Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
  • Überwiegend Publikumsverkehr
  • Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
  • Teamarbeit
  • Zum Teil überdurchschnittlicher Zeitdruck
  • Schicht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit

Verweisungsmöglichkeiten

1. Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte Tätigkeit, überwiegend im Sitzen, verbunden mit kurzfristigem Gehen und Stehen, teilweise Heben und Tragen von Lasten bis 10 kg.

Verweisung:

Verweisbar auf die Tätigkeit einer Kassiererin/eines Kassierers in Bädern, Zoologischen Gärten und Theatern nach Vergütungsgruppe VIII bis VII BAT beziehungsweise Entgeltgruppe 3 TVöD.

Aufgaben und Tätigkeiten von Kassiererinnen und Kassierern sind die Entgegennahme barer und unbarer Zahlungsmittel, die Ausgabe der Tickets und Eintrittskarten, das Aushändigen von Wechselgeld, das Erteilen von Auskünften zu Veranstaltungen und zur Preisstruktur, der Verkauf und die Abgabe von Informationsmaterial, gegebenenfalls die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sauberkeit im Arbeitsbereich.

Beachte:

Bei Einschränkungen der Stressbelastbarkeit, des Konzentrationsvermögens, der Eignung für Publikumsverkehr, des Seh-, Hör- und/oder Sprechvermögens sowie der Gebrauchsfähigkeit der Hände oder Arme ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.

Rechtsprechung:

Sinngemäß Urteil des LSG Thüringen vom 19.08.2010, AZ: L 2 R 988/07

Sinngemäß Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 23.07.2009, AZ: L 7 R 2997/07

Ergebnisse berufskundlicher Ermittlungen:

  • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 in Bädern, Zoologischen Gärten, Tierparks, Aquarien und in Theatern von September 2004 bis Oktober 2005

2. Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte Arbeiten ohne überwiegende Schreibarbeiten (manuell oder am Computer), ohne volle Gebrauchsfähigkeit der Hände, ohne überdurchschnittlichen Zeit- und Leistungsdruck, ohne Hebe- und Tragebelastungen über 5 kg.

Verweisung:

Verweisbar auf die Tätigkeit einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters am Empfang oder an Informationsstellen nach der Entgeltgruppe 3 TVöD in öffentlichen Verwaltungen oder vergleichbaren Institutionen.

Aufgaben und Tätigkeiten einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters am Empfang oder an Informationsstellen sind die visuelle Ein- und Ausgangsbeobachtung, die Erteilung von Auskünften (Zuständigkeiten, Ansprechpartner, Öffnungszeiten), die Ausgabe von Informationsbroschüren, Formularen, Besucherausweisen, die telefonische Besucheranmeldung, die Entgegennahme von Schlüsseln, Sorge tragen für Ordnung und Sauberkeit im Foyer, gegebenenfalls Schließdienst.

Beachte:

Bei Einschränkungen des Seh-, Hör- und/oder Sprechvermögens, der psychischen Belastbarkeit oder im Umgang mit Publikum ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.

Rechtsprechung:

Sinngemäß Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 07.12.2007, AZ: L 1 R 1017/05

Hotelkauffrau/Hotelkaufmann

Ausbildung

Dreijährige betriebliche Ausbildung, bundeseinheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.

Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

Die konkrete Tätigkeit ist abhängig von der Größe des Hotelbetriebes. In kleineren Hotels arbeiten sie oft in allen Abteilungen des Hauses.

In großen Hotels bilden aufgrund der kaufmännischen Ausbildung jedoch Buchhaltung, Einkauf, Kalkulation, Preisgestaltung und Marketing die Arbeitsschwerpunkte.

Zu den Aufgaben gehören auch die Vertragsgestaltung und der Vertragsabschluss zu Sonderveranstaltungen einschließlich der Kundenberatung. Sie erledigen kaufmännische Tätigkeiten im Backoffice der Rezeption wie die Entgegennahme von telefonischen und schriftlichen Reservierungswünschen, dem Führen von Zimmerbelegungsplänen und der Bearbeitung von Gästereklamationen jeder Art. Ihnen obliegt die Ermittlung des Waren- und Materialbedarfs, der Einkauf und die Verwaltung der Lagerbestände.

Sie erledigen die Korrespondenz, den Posteingang und die Verteilung der Post, kalkulieren Preise, wickeln den Zahlungsverkehr ab und verrichten anfallende Arbeiten in der Personalverwaltung. Zudem planen sie Maßnahmen des Marketings und übernehmen Aufgaben in der Personalplanung.

Berufstypische gesundheitliche Anforderungen

Körperliche Anforderungen

  • Körperlich leichte Arbeit in überwiegend geschlossenen, temperierten Räumen
  • Überwiegend im Sitzen, zeitweise im Gehen und Stehen
  • Gebrauchsfähigkeit der Hände und Arme für beidhändiges Arbeiten
  • Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen

Psychomentale Anforderungen

  • Publikumsverkehr
  • Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
  • Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
  • Teamarbeit
  • Zum Teil Zeitdruck
  • Schicht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit

Verweisungsmöglichkeiten:

Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte Tätigkeit, überwiegend im Sitzen verbunden mit Gehen und Stehen, ohne Zwangshaltung.

Verweisung:

Nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Berufsbereich als Hotelkauffrau/Hotelkaufmann, siehe Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale.

Beachte:

Bei Einschränkungen der Stressbelastbarkeit, des Konzentrationsvermögens, der Eignung für Publikumsverkehr, des Seh-, Hör- und/oder Sprechvermögens sowie der Gebrauchsfähigkeit der Hände oder Arme ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.

Köchin/Koch

Ausbildung

Dreijährige betriebliche Ausbildung, bundeseinheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.

Berufsausübungsformen je nach Spezialisierung beziehungsweise Einsatzort:

  • Sous-Chef (Stellvertreter des Küchenleiters)
  • Chef de Partie (Leiter eines Küchenbereichs, zum Beispiel der Kalten Küche)
  • Demi-Chef de Partie (Stellvertreter eines Küchenbereichsleiters)
  • Commis de Cuisine (Jungkoch, Gehilfe)
  • Gardemanger beziehungsweise Kaltmamsell (Koch/Köchin für kalte Speisen)
  • Entremetier (Beilagenkoch)
  • Potagier (Suppenkoch)
  • Poissonnier (Fischkoch)
  • Rotisseur (Bratenkoch)
  • Saucier (Soßenkoch)
  • Patissier (Küchenkonditor)

Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

Köchinnen und Köche verrichten alle Arbeiten, die zur Zubereitung von Speisen gehören. Sie bestellen die benötigten Lebensmittel, lagern diese fachgerecht ein und organisieren die Arbeitsabläufe in der Küche. Sie stellen Speisepläne auf, kalkulieren die Gerichte und beraten Gäste. Sie organisieren die Zubereitung so, dass die Speisen in der vorgesehenen Menge, Reihenfolge und Qualität die Gäste erreichen können. In kleineren Küchen erledigen sie dabei eigenverantwortlich alle anfallenden Arbeiten selbst; in größeren Küchen besteht die Möglichkeit, sich auf die Zubereitung bestimmter Speisearten zu spezialisieren.

Berufstypische gesundheitliche Anforderungen

Körperliche Anforderungen

  • Mittelschwere bis schwere Arbeit
  • Überwiegend im Stehen und Gehen
  • Schwankende Temperaturen (Wechsel vom heißen Herd in die Kühlräume und zurück)
  • Arbeiten auf teilweise rutschigen Böden (feuchte, fettige Fußbodenfliesen)
  • Hautbelastungen durch Wasser, Reinigungsmittel, Gewürze, Dämpfe und Hitze
  • Verletzungsgefahren bei der Arbeit mit scharfen Messern
  • Arbeit an laufenden Maschinen wie größeren Rühr-, Knet-, Zerkleinerungs- oder Fleischverarbeitungsgeräten
  • Häufiges Arbeiten unter künstlicher Beleuchtung

Psychomentale Anforderungen

  • Steuerung komplexer Arbeitsvorgänge für die Überwachung gleichzeitig ablaufender Garprozesse mit unterschiedlicher Gardauer
  • Übernahme von Verantwortung für Maschinen
  • Teamarbeit
  • Zum Teil Zeitdruck
  • Schicht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit

Verweisungsmöglichkeiten

Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte bis mittelschwere Arbeiten überwiegend im Sitzen.

Verweisung:

Sofern nach dem beruflichen Werdegang nicht weitere aktuelle berufliche (zum Beispiel kaufmännische) Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind, ist eine Verweisung im Rahmen des § 240 SGB VI nicht möglich.

Küchenleiterin/Küchenleiter

Ausbildung

In der Regel handelt es bei der Tätigkeit von Küchenleiterinnen oder Küchenleiter um eine berufliche Aufstiegsposition von ausgebildeten Köchinnen oder Köchen. Gegebenfalls kann eine abgeschlossene Fortbildung zur Geprüften Küchenmeisterin/zum Geprüften Küchenmeister den Zugang zur dieser Position eröffnen.

Andere Berufsbezeichnungen:

  • Küchenchefin/Küchenchef
  • Chef de Cuisine
  • Maître de Cuisine

Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

Küchenleiterinnen und Küchenleiter sind für die Organisation der Arbeitsabläufe in der Küche zuständig. Sie arbeiten in den Küchen der Gastronomie und Hotellerie, in Kantinen, Krankenhäusern oder in Heimen. Sie sind für die Arbeitseinteilung des Personals zuständig, kontrollieren den Arbeitsablauf bei der Vor- und Zubereitung von Speisen und prüfen die Qualität der Gerichte. Sie sind für den Einkauf von Lebensmitteln verantwortlich, überwachen beim Materialverbrauch die anfallenden Kosten und kalkulieren die Preise. Sie erstellen Speisepläne und -karten und führen Verwaltungsarbeiten aus. Je nach Art und Größe des Betriebes sind Küchenleiterinnen und Küchenleiter in den Produktionsprozess eingebunden. Sie führen die Ausbildung in der Küche durch und weisen neue Mitarbeiter ein.

Berufstypische gesundheitliche Anforderungen

Körperliche Anforderungen

  • Körperlich leichte bis gelegentlich mittelschwere Arbeit in wechselnden Haltungsarten
  • Schwankende Temperaturen (Wechsel vom heißen Herd in die Kühlräume und zurück)
  • Gehen auf rutschigen Böden (feuchte, fettige Fußbodenfliesen)

Psychomentale Anforderungen

  • Überdurchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
  • Uneingeschränkte Steuerungsfähigkeit komplexer Arbeitsvorgänge für die Überwachung gleichzeitig ablaufender Garprozesse mit unterschiedlicher Gardauer
  • Übernahme von Verantwortung für Personen und Maschinen
  • Überwiegend Teamarbeit
  • Zum Teil unter Zeitdruck
  • Schicht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit

Verweisungsmöglichkeiten

1. Restleistungsvermögen:

Körperlich mittelschwere Arbeiten in wechselnden Haltungsarten.

Beachte:

Einschränkungen für Tätigkeiten im Schichtdienst und Ausführung von Arbeiten überwiegend im Stehen und Gehen dürfen nicht vorliegen.

Verweisung:

Nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Beruf als Küchenleiterin/Küchenleiter, siehe Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale.

Beachte:

Bei Einschränkungen im psychomentalen Bereich ist die Ausführbarkeit des bisherigen Berufs durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.

2. Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte bis mittelschwere Arbeiten überwiegend im Sitzen.

Verweisung:

Sofern nach dem beruflichen Werdegang nicht weitere aktuelle berufliche (zum Beispiel kaufmännische) Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind, ist eine Verweisung im Rahmen des § 240 SGB VI nicht möglich.

Meisterin der Hauswirtschaft/Meister der Hauswirtschaft

Ausbildung

Nach der dreijährigen betrieblichen Ausbildung zur/zum Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter und einer zweijährigen Berufspraxis oder einer mindestens fünfjährigen Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zur Hauswirtschaft erfolgt die Qualifikation zur/zum Meisterin der Hauswirtschaft/Meister der Hauswirtschaft.

Andere Berufsbezeichnung:

  • Hauswirtschaftsmeisterin/Hauswirtschaftsmeister

Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

Meisterinnen/Meister der Hauswirtschaft leiten die hauswirtschaftlichen Arbeitsbereiche in Betrieben des Gastgewerbes und der Gebäudereinigung sowie in sozialen Einrichtungen oder Privathaushalten. Sie planen und kontrollieren die Speisenzubereitung, den Einkauf, die Säuberung von Räumlichkeiten, die Textilreinigung sowie die Betreuung von Kindern und älteren Menschen. Neben der Anleitung und Ausbildung von Hauswirtschafterinnen/Hauswirtschaftern ist meist auch die körperliche Mitarbeit in den Bereichen Küche, Wäscheversorgung, Gebäudereinigung und Lagerhaltung erforderlich. Bei ihrer Tätigkeit wird außer der Umsetzung hauswirtschaftlicher Kenntnisse auch die Qualifikation auf den Gebieten der Betriebs- und Unternehmensführung sowie der Berufsausbildung und Mitarbeiterführung gefordert.

Berufstypische gesundheitliche Anforderungen

Körperliche Anforderungen

  • Mittelschwere bis schwere Arbeit überwiegend im Stehen und Gehen
  • Uneingeschränkte Gebrauchsfähigkeit beider Hände und Arme
  • Arbeiten im Bücken, Hocken, Knien, in vorgebeugter Haltung, Überkopfarbeiten, Zwangshaltungen
  • Hautbelastungen durch Wasser, Reinigungsmittel, Dämpfe und Hitze
  • Normales Sprechvermögen
  • Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen
  • Verletzungsgefahren bei der Arbeit mit scharfen Messern

Psychomentale Anforderungen

  • Durchschnittliche Umstellungs- und Anpassungsfähigkeit
  • Durchschnittliche Steuerungsfähigkeit komplexer Arbeitsaufgaben
  • Übernahme von Verantwortung für Personen und Maschinen
  • Überwiegend Teamarbeit
  • Wochenend- und Feiertagsarbeit

Verweisungsmöglichkeiten

Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte bis mittelschwere Arbeiten überwiegend im Sitzen.

Verweisung:

Sofern nach dem beruflichen Werdegang nicht weitere aktuelle berufliche (zum Beispiel kaufmännische) Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind, ist eine Verweisung im Rahmen von § 240 SGB VI nicht möglich.

Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann

Ausbildung

Dreijährige betriebliche Ausbildung, bundeseinheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.

Beachte:

Bis 1979 gab es die zweijährige Ausbildung Hotel- und Gaststättengehilfin/Hotel- und Gaststättengehilfe und Kellnerin/Kellner, die 1980 zur dreijährigen Ausbildung Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann umgewandelt wurden. Bei einer Ausbildung vor 1980 erhalten Hotel- und Gaststättengehilfinnen/Hotel- und Gaststättengehilfen und Kellnerinnen/Kellner ebenfalls den Berufsschutz einer/eines dreijährig ausgebildeten Restaurantfachfrau/Restaurantfachmanns, soweit der Beruf nach dem 31.12.1979 weiterhin versicherungspflichtig ausgeübt wurde.

Verwandt mit den DDR-Ausbildungsberufen:

  • Kellner
  • Gaststättenfacharbeiter

Andere Berufsbezeichnungen:

  • Serviererin
  • Kellnerin/Kellner
  • Restaurantfachkraft
  • Ober

Berufsausübungsformen je nach Spezialisierung, Einsatzort und Größe der Einrichtung in den ersten Jahren nach Ausbildungsabschluss:

  • Commis de Service (Servicebereich)
  • Commis de Rang (Bankettbereich)
  • Commis d’êtage (Zimmerkellner)
  • Jungkellner
  • Kellnercommis

Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

Restaurantfachleute sind zuständig für das Bedienen der Gäste in Gastronomiebetrieben. Es werden Tische eingedeckt und dekoriert, Bestellungen aufgenommen, das die Küche verlassene Essen kontrolliert, Speisen aufgetragen, vorgelegt, tranchiert oder flambiert, Flaschen fachgerecht geöffnet, Getränke eingeschenkt und ausgegeben, Heißgetränke zubereitet oder die entsprechenden Automaten bedient, Bier gezapft, Abrechnungen erstellt, Rechnungsbeträge kassiert.

Berufstypische gesundheitliche Anforderungen

Körperliche Anforderungen

  • Überwiegend mittelschwere Arbeit
  • Überwiegend im Gehen und Stehen
  • Uneingeschränkte Gebrauchsfähigkeit der Hände und Arme für beidhändiges Arbeiten
  • Belastung der Wirbelsäule, der Arme und Hände durch häufiges Heben und Tragen von Lasten
  • Arbeiten auf teilweise rutschigen Böden (feuchte, fettige Fußbodenfliesen im Küchenbereich)
  • Hautbelastungen durch Wasser, Reinigungsmittel, Dämpfe und Hitze
  • Verletzungsgefahren bei der Arbeit mit scharfen Messern
  • Häufiges Arbeiten unter künstlicher Beleuchtung
  • Arbeit unter Temperaturschwankungen durch Begehen von Kühlräumen und Arbeiten am Tresen oder im Wechsel zwischen Küche und Restaurant
  • Sprechvermögen
  • Normales oder korrigiertes Seh- und Hörvermögen

Psychomentale Anforderungen

  • Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
  • Durchschnittliches Umstellungs- und Anpassungsvermögen
  • Überwiegend Publikumsverkehr
  • Teamarbeit
  • Schicht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit
  • Zum Teil Zeitdruck

Verweisungsmöglichkeiten

Restleistungsvermögen:

Körperlich leichte Tätigkeit, überwiegend im Sitzen, verbunden mit kurzfristigem Gehen und Stehen, teilweise Heben und Tragen von Lasten bis 10 kg.

Verweisung:

Verweisbar auf die Tätigkeit einer Kassiererin/eines Kassierers in Bädern, Zoologischen Gärten und Theatern nach Vergütungsgruppe VIII bis VII BAT beziehungsweise Entgeltgruppe 3 TVöD.

Aufgaben und Tätigkeiten von Kassiererinnen und Kassierern sind die Entgegennahme barer und unbarer Zahlungsmittel, die Ausgabe der Tickets und Eintrittskarten, das Aushändigen von Wechselgeld, das Erteilen von Auskünften zu Veranstaltungen und zur Preisstruktur, der Verkauf und die Abgabe von Informationsmaterial, gegebenenfalls die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sauberkeit im Arbeitsbereich.

Beachte:

Bei Einschränkungen der Stressbelastbarkeit, des Konzentrationsvermögens, der Eignung für Publikumsverkehr, des Seh-, Hör- und/oder Sprechvermögens sowie der Gebrauchsfähigkeit der Hände oder Arme ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.

Rechtsprechung:

Sinngemäß Urteil des LSG Thüringen vom 19.08.2010, AZ: L 2 R 988/07

Sinngemäß Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 23.07.2009, AZ: L 7 R 2997/07

Ergebnisse berufskundlicher Ermittlungen:

  • Arbeitsplatzerkundung des Ref. 3060/2 in Bädern, Zoologischen Gärten, Tierparks, Aquarien und in Theatern von September 2004 bis Oktober 2005

Zusatzinformationen

Rechtsgrundlage

§ 240 SGB VI