Gruppe I: Bau- und Holzberufe
veröffentlicht am |
29.08.2020 |
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Stand | 11.12.2019 |
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Erstellungsgrundlage | in der Fassung des EM-ReformG vom 20.12.2000 in Kraft getreten am 01.01.2001 |
Rechtsgrundlage | |
Version | 008.00 |
- Allgemeines
- Berufe
- Bauleiterin/Bauleiter
- Bauzeichnerin/Bauzeichner
- Diplom-Ingenieurin Fachrichtung Bauingenieurwesen/Diplom-Ingenieur Fachrichtung Bauingenieurwesen
- Diplom-Ingenieurin Fachrichtung Vermessungswesen/Diplom-Ingenieur Fachrichtung Vermessungswesen
- Maler- und Lackierermeisterin/Maler- und Lackierermeister
- Maurer- und Betonbauermeisterin/Maurer- und Betonbauermeister
- Polierin/Polier
- Schachtmeisterin/Schachtmeister
- Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Bauwesen/Staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Bauwesen
- Tischlermeisterin/Tischlermeister
- Vermessungstechnikerin/Vermessungstechniker
- Allgemeines
- Berufe
- Bauleiterin/Bauleiter
- Bauzeichnerin/Bauzeichner
- Diplom-Ingenieurin Fachrichtung Bauingenieurwesen/Diplom-Ingenieur Fachrichtung Bauingenieurwesen
- Diplom-Ingenieurin Fachrichtung Vermessungswesen/Diplom-Ingenieur Fachrichtung Vermessungswesen
- Maler- und Lackierermeisterin/Maler- und Lackierermeister
- Maurer- und Betonbauermeisterin/Maurer- und Betonbauermeister
- Polierin/Polier
- Schachtmeisterin/Schachtmeister
- Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Bauwesen/Staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Bauwesen
- Tischlermeisterin/Tischlermeister
- Vermessungstechnikerin/Vermessungstechniker
Allgemeines
In diesem Berufsfeld sind Berufe zusammengefasst, die in der Bauindustrie und im Bauhandwerk insbesondere in den Fachsparten Tiefbau, Hochbau und Ausbau sowie im Holz verarbeitenden Gewerbe ausgeübt werden. Sie setzen überwiegend eine berufliche Fortbildung oder einen Hochschulabschluss voraus.
Wesentliche Tätigkeiten sind unterstützende oder eigenverantwortliche Aufgaben in der Planung und Berechnung von Bauvorhaben, der Anfertigung von Bauzeichnungen, der Vorbereitung sowie Durchführung, Überwachung und Abrechnung von Bauleistungen.
Der Umgang mit Zahlen, Formeln, Entwürfen, Plänen und die zweckmäßige Organisation von Arbeitsabläufen sowie die Be- und Verarbeitung von Materialien sind diesen Berufen gemeinsam.
Berufe
Bauleiterin/Bauleiter
Ausbildung
Bauleiterinnen/Bauleiter sind in den unterschiedlichsten Bauunternehmen verschiedenster Branchen, beispielsweise im Hochbau, Ausbau oder Tiefbau, einschließlich Straßenbau, sowohl für den termingerechten und wirtschaftlichen Ablauf eines Bauprojektes als auch für die Bauausführung und die Qualität der zu erbringenden Leistungen verantwortlich.
Für diese Tätigkeit gibt es keine vorgeschriebene Ausbildung. In Abhängigkeit von der Betriebsgröße, der betrieblichen Position und dem Projekt verrichten Bauleiterinnen/Bauleiter Aufgaben unterschiedlichen Schwierigkeitsgrades.
Die Tätigkeit kann ausgeübt werden von
- Diplom-Ingenieurinnen/Diplom-Ingenieuren der Fachrichtungen Bauingenieurwesen und Architektur
- Staatlich geprüften Technikerinnen/Staatlich geprüften Technikern der Fachrichtung Bautechnik (Bautechnikerin/Bautechniker)
- Maurer- und Betonbaumeisterinnen/Maurer- und Betonbaumeistern, Meisterin/Meister Hochbau/Tiefbau, Polierinnen/Polieren, Schachtmeisterinnen/Schachtmeistern, Vorarbeiterinnen/Vorarbeitern oder Facharbeiterinnen/Facharbeitern der entsprechenden Berufssparte (beispielsweise im Bau-, Elektro-, Maler- oder Heizungs- und Sanitärgewerbe)
Beachte:
Vorherige Funktionsbezeichnung Bauführerin/Bauführer.
Bei Großprojekten führen Gesamt- oder Teilprojektverantwortliche Diplom-Ingenieurinnen und Diplom-Ingenieure häufig die Funktionsbezeichnung Oberbauleiterin beziehungsweise Oberbauleiter.
Die Berufsbezeichnung Bauleiterin/Bauleiter kann auch noch in anderen Branchen auftreten. So werden zum Beispiel im Maschinen- und Anlagenbau Diplom-Ingenieurinnen/Diplom-Ingenieure für Maschinenbau oder Verfahrenstechnik, die in leitender Funktion tätig sind, häufig als Bau- beziehungsweise Montageleiterin/Montageleiter bezeichnet. Diese Tätigkeiten entsprechen jedoch nicht der hier beschriebenen Berufsgruppe.
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Auf der Grundlage von Entwürfen, Ausführungsplänen, statischen oder bodenmechanischen Berechnungen und unter Beachtung kalkulierter Kosten aufstellen der Baustelleneinrichtungspläne, Bauablaufpläne und Versorgungspläne, disponieren und überwachen von Baustelleneinrichtungen wie zum Beispiel Unterkünften, Büros, Versorgungsleitungen, Zufahrten, Parkplätzen und Materiallagern, Disponieren und Prüfen von Bau- und Bauhilfsstoffen sowie Geräten und Baumaschinen, leiten der Bauausführung, kontrollieren und protokollieren der Ausführungsqualität der Bauarbeiten und des Arbeitsfortschrittes (Bautagebuch, Stundendokumentation).
Überwachen der Arbeits- und Unfallschutzmaßnahmen und -vorschriften, abnehmen der erbrachten Bauleistungen und erstellen von Abnahmeprotokollen, protokollieren festgestellter Mängel, veranlassen und überwachen von Gewährleistungsarbeiten.
Bestellen von Subunternehmern beziehungsweise fachbauleitenden Personen für einzelne Bauteilgebiete, koordinieren der verschiedenen Gewerke.
Hinweis:
Die Tätigkeit von Bauleiterinnen/Bauleitern muss nicht generell das gesamte beschriebene Aufgabenspektrum umfassen, sondern kann auch nur Teilbereiche der Aufzählung beinhalten. Dies ist in der Regel bei fachbauleitenden Personen der Fall, da diese schon aufgrund ihrer Qualifikation und ihres typischen Aufgabengebietes nicht über die für die gesamte Bauleitung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Bestimmte Qualifikationen sind für Fachbauleiterinnen/Fachbauleiter nicht vorgegeben. Entscheidend ist, dass sie über die erforderliche Fachkunde verfügen (wovon zum Beispiel bei einer Meisterqualifikation auszugehen ist).
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
- Körperlich leichte Arbeit
- In wechselnder Körperhaltung, jedoch überwiegend im Stehen und Gehen
- Zum Teil Gehen auf unebenen Boden (Baustellen)
- Besteigen von Treppen, Leitern und Gerüsten
- Zeitweise Zwangshaltungen, zum Beispiel Hocken und Bücken bei Prüf- und Kontrollarbeiten
- Normales beziehungsweise korrigiertes Seh- und Hörvermögen
- Uneingeschränktes Sprechvermögen
- Einwirkung von Nässe, Kälte, Zugluft, Lärm, Staub (Baustellen)
- Schwindelfreiheit (Absturzgefahr)
Psychomentale Anforderungen
- Bereitschaft und Fähigkeit, sich an wechselnde Situationen anzupassen
- Reaktionsvermögen, Fähigkeit, in schwierigen Situationen Entscheidungen zu treffen
- Räumliches Vorstellungsvermögen
- Umstellungsfähigkeit
- Uneingeschränktes Konzentrationsvermögen
- Teamarbeit
- Organisationsvermögen
- Verantwortungsbewusstsein
- Durchsetzungsvermögen
- Kommunikationsfähigkeit
- Zeitdruck
Verweisungsmöglichkeiten
1. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Tätigkeiten im häufigen Wechsel zwischen Gehen, Stehen und Sitzen.
Verweisung:
Verweisung nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Beruf als Bauleiterin/Bauleiter, da in der Regel keine körperliche Mitarbeit abverlangt wird.
Beachte:
Ein Verbleib im bisherigen Beruf als Bauleiterin/Bauleiter in nur möglich, wenn das gesundheitliche Leistungsprofil den berufstypischen gesundheitlichen Anforderungen nicht entgegensteht.
Bei Versicherten, die als Fachbauleiterin/Fachbauleiter zu beurteilen sind ist eine körperliche mittelschwere bis schwere Mitarbeit mitunter erforderlich. Dies ist abhängig von Art und Umfang der Auftragsarbeiten und der Anzahl zu beaufsichtigender Mitarbeiter.
2. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Tätigkeit, überwiegend im Sitzen, ohne Begehen von unebenem Gelände, Ersteigen von Treppen, Leitern und Gerüsten, Arbeiten im Hocken und Bücken oder unter Witterungseinflüssen (Regen, Wind, Kälte).
Verweisung:
Ein Verbleib im bisherigen Beruf als Bauleiterin/Bauleiter ist gesundheitlich nicht mehr zumutbar.
Bei einer Qualifikation als
- Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen
- Staatlich geprüfte Technikerin/Staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Bautechnik (Bautechnikerin/Bautechniker)
- Maurer- und Betonbaumeisterin/Maurer- und Betonbaumeister, Polierin/Polier, Schachtmeisterin/Schachtmeister
sind Verweisungsmöglichkeiten auf der Grundlage des formalen Qualifikationsabschlusses zu prüfen (siehe unter dem entsprechenden Beruf).
Bauzeichnerin/Bauzeichner
Ausbildung
Dreijährige betriebliche Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.
Die Bauzeichnerinnen/Bauzeichner können in folgenden Schwerpunkten ausgebildet werden:
- Hochbau einschließlich raumbildender Ausbau
- Ingenieurbau
- Tief-, Straßen- und Landschaftsbau
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Im Innendienst:
Manuelles oder computerunterstütztes (CAD) Anfertigen von Skizzen, Detailzeichnungen, Plänen, Entwurfszeichnungen, Ausführungszeichnungen und Stücklisten unter Beachtung von Bauvorschriften (Gesetzen, Verwaltungsanweisungen der verschiedenen Baubehörden) sowie der DIN- und Fachnormen, Pläne und Zeichnungen verwalten, an Bauabrechnungen, Bauanträgen, Abrechnungszeichnungen und Materialauszügen mitarbeiten.
Im Außendienst:
Aufmessen von Bauten und Bauteilen, einfache Vermessungsarbeiten
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
Im Innendienst:
- Leichte Arbeit überwiegend im Stehen und/oder Sitzen (arbeitsplatzabhängig)
- Arbeiten in geschlossenen, temperierten, zum Teil vollklimatisierten Räumen, häufig künstliche Dauerbeleuchtung
- Gutes (weitgehend korrigiertes) Nahsehvermögen, Farbunterscheidungsvermögen
- Räumliches Vorstellungsvermögen
- Normales beziehungsweise korrigiertes Seh- und Hörvermögen
- In der Regel funktionstüchtige Hände und Arme (für beidhändiges Arbeiten), Finger- und Handgeschicklichkeit
Im Außendienst:
- Leichte bis mittelschwere Arbeiten im Freien, in offenen Rohbauten, im Tunnel- und Schachtbau
- Überwiegend im Gehen und Stehen, auch auf unebenem Gelände
- Zum Teil in Zwangshaltungen wie Bücken, Knien, Hocken
- Besteigen von Leitern und Gerüsten
- Arbeiten unter Witterungseinflüssen mit Nässe, Kälte, Zugluft
- Arbeiten unter Einwirkung von Staub und chemischen Baustoffen
Psychomentale Anforderungen
- Hohe Anforderungen an Konzentrationsvermögen, Ausdauer und Genauigkeit
- Gute Formauffassung und Raumvorstellung
- Gute Auge-Hand-Koordination
- Zum Teil Zeitdruck (bei Terminarbeiten)
- Schwindelfreiheit (arbeitsplatzabhängig)
Verweisungsmöglichkeiten
Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten im Sitzen, jedoch mit der Möglichkeit des Haltungswechsels zwischen Sitzen, Gehen und Stehen ohne Zwangshaltungen, in geschlossenen, temperierten Räumen.
Verweisung:
Verweisung nicht erforderlich, Verbleib als Bauzeichnerin/Bauzeichner im Innendienst.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit beider oberer Extremitäten, bei fehlender Bildschirmtauglichkeit oder bei Einschränkungen der Konzentrationsfähigkeit ist die Ausführbarkeit von Tätigkeiten im bisherigen Berufsbereich durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Diplom-Ingenieurin Fachrichtung Bauingenieurwesen/Diplom-Ingenieur Fachrichtung Bauingenieurwesen
Ausbildung
Studiendauer 7 bis 9 Semester an wissenschaftlichen und technischen Hochschulen, Gesamthochschulen und Fachhochschulen.
Hauptstudienschwerpunkte:
- Konstruktiver Ingenieurbau
- Wasserwirtschaft und Wasserbau
- Verkehrswesen und Raumplanung
- Baubetrieb
- Bodenmechanik und Grundbau
Studienabschluss: Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur, nach dem Studium an einer Fachhochschule mit dem Zusatz (FH), Bachelor of Engineering oder Bachelor of Science beziehungsweise Master of Engineering oder Master of Science
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
In Ingenieurbüros, Consultingunternehmen, wissenschaftlichen Institutionen und im öffentlichen Dienst Bauvorhaben entwerfen, planen, konstruieren und berechnen sowie Baumaßnahmen organisieren, ausführen, begutachten und überwachen in den Bereichen Hoch-, Industrie- und Tiefbau, Bautechnik, Bauphysik, Baubetriebswirtschaft, Stahl- und Metallbau in der Bauindustrie und Bauwirtschaft.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
- Körperlich leichte Arbeiten (Planung, Berechnung, Entwurf, Konstruktion)
- Körperlich leichte bis mittelschwere Arbeiten (Organisation, Ausführung, Begutachtung, Überwachung)
- Zum Teil Besteigen von Leitern und Gerüsten, Begehen von unebenem Gelände (arbeitsplatzabhängig)
- Fähigkeit zu beidhändigem Arbeiten
- Räumliches Sehvermögen (arbeitsplatzabhängig)
- Einwirkung von Zugluft, Lärm, Staub (arbeitsplatzabhängig)
Psychomentale Anforderungen
- Verantwortungsbewusstsein
- Organisationsvermögen
- Konzentrationsvermögen
- Einzel- und Teamarbeit
- Kooperationsfähigkeit
- Schwindelfreiheit
- Unregelmäßige Arbeitszeit
- Zum Teil Zeitdruck
Verweisungsmöglichkeiten
Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte, überwiegend sitzende Arbeiten mit der Möglichkeit zum Wechsel der Körperhaltung, im Innendienst.
Verweisung:
Verweisung nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Berufsbereich als Planungs-, Entwicklungs-, Berechnungs- und Konstruktionsingenieurin/Planungs-, Entwicklungs-, Berechnungs- und Konstruktionsingenieur, Baukalkulatorin/Baukalkulator in Bauunternehmen, Ingenieurbüros und im öffentlichen Dienst.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Stressbelastbarkeit, des Konzentrationsvermögens oder der Bildschirmtauglichkeit ist die Ausführbarkeit von Tätigkeiten im bisherigen Berufsbereich durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 28.04.2006, AZ: L 8 R 118/05 mit berufskundlicher Sachverständigenaussage des Herrn Karl-Heinz Kirberger vom 30.04.2006 und des Herrn Langhoff vom 22.06.2005
Urteil des LSG Sachsen vom 02.03.2000, AZ: L 1 RA 115/98 mit berufskundlicher Sachverständigenaussage von Frau Silvia Hochheim vom 30.08.1999 und vom Landesarbeitsamt Sachsen vom 23.06.1998 und 08.10.1998 für das SG Chemnitz
Diplom-Ingenieurin Fachrichtung Vermessungswesen/Diplom-Ingenieur Fachrichtung Vermessungswesen
Ausbildung
Studiendauer 8 bis 9 Semester an Fachhochschulen und wissenschaftlichen Hochschulen (Universitäten).
Studienabschluss: Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur, nach dem Studium an einer Fachhochschule mit Zusatz (FH), Bachelor of Science, Master of Science, Magister; teilweise zusätzliche Studiengangbezeichnung Geomatik, Geodäsie, Geoinformatik.
Übliche Berufsbezeichnungen sind:
- Vermessungsingenieurin/Vermessungsingenieur
- Geodätin/Geodät
- Geometerin/Geometer
Beachte:
Ein in der DDR erworbener Fach- und Ingenieursabschluss der Fachrichtung Vermessungswesen wird wie ein Fachhochschulabschluss bewertet.
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Koordinieren und durchführen von Vermessungen im Gelände zur Herstellung von topografischen und anderen Karten; erstellen und aktualisieren von Katasterunterlagen und Registern für verschiedene Zwecke.
Vorbereiten, koordinieren und ausführen vermessungstechnischer Tätigkeiten bei der Planung und Rekonstruktion von Bauwerken (Verkehrswege, Brücken, Talsperren, Kraftwerke, Industrieanlagen, Wohn- und Gesellschaftsbauten).
Durchführen von Vermessungen und Planungen zur Neugestaltung von Fluren, Dörfern und städtischen Gebieten, aufbereiten, aktualisieren und bereitstellen von analogen und digitalen topografisch-kartografischen Informationen; ermitteln von Grundstückswerten und erstellen von Gutachtenvorlagen, anlegen und pflegen von Datenbanken; bereitstellen und aktualisieren geodätischer Referenznetze; weiterentwickeln der Geoinformationssysteme, mitwirken bei fachlichen Normungsaufgaben.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
Im Innendienst:
- Körperlich leichte Arbeit
- Überwiegend im Sitzen (zunehmend EDV-Arbeitsplätze), zeitweise im Wechsel zwischen Gehen, Stehen und Sitzen, in temperierten Räumen
- Fein- und Präzisionsarbeit beim maßstabsgetreuen Zeichnen und Eintragen in Karten und Pläne
- Nicht über das korrigierbare Maß hinaus beeinträchtigtes Seh- und Hörvermögen
- Normales Farbsehvermögen
- Normale Finger- und Handgeschicklichkeit
Im Freien:
- Körperlich leichte Arbeit,
- Überwiegend im Stehen und Gehen auch auf unebenem Boden, teilweise in gebückter Körperhaltung
- Arbeiten unter Witterungseinflüssen
- Unfallgefahren beim Vermessen auf Straßen und Baustellen
- Schwindelfreiheit (Arbeiten auf erhöhten Standpunkten auf Baustellen)
- Nicht über das korrigierbare Maß hinaus beeinträchtigtes Seh- und Hörvermögen
- Räumliches Sehvermögen (Geländebeurteilung)
- Autofahrten zum Erreichen der Arbeitsorte
Psychomentale Anforderungen
- Verantwortungsbewusstsein
- Genaue, sorgfältige Arbeitsweise
- Planvolle, systematische Arbeitsweise
- Konzentrationsvermögen
- Logisches Denkvermögen
- Kontakt-, Kooperations- und Durchsetzungsfähigkeit
- Einzel- und Teamarbeit
Verweisungsmöglichkeiten
Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte, überwiegend sitzende Arbeiten mit der Möglichkeit zum Wechsel der Körperhaltung, im Innendienst.
Verweisung:
Verweisung nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Berufsbereich als Vermessungsingenieurin/Vermessungsingenieur im Innendienst bei Kommunen, Ländern und Bund, in großen Ingenieurbüros, in Wissenschaft und Forschung.
Aufgaben und Tätigkeiten sind das Erfassen, Interpretieren, Aufbereiten und Dokumentieren von Daten und Maßen der Flächen-, Grenz- und Gebäudevermessungen, das Auswerten, Aufbereiten, Aktualisieren und Bereitstellen analoger und digitaler topografisch-kartografischer Informationen, das Erfassen und Auswerten der Daten mithilfe von Geoinformationssystemen, das Erstellen von Kartenwerken und Registern für verschiedene Zwecke, das Herstellen und Aktualisieren von Katasterunterlagen und -karten, das Aufstellen von Bauleitplänen nach dem Bundesbaugesetz im Zuge der Ortsplanung; das Vornehmen von Wertermittlungen, das Anfertigen von Stellungnahmen und Gutachten, das Aufbauen und Weiterentwickeln von Datenbanken, das Bereitstellen und Aktualisieren geodätischer Referenznetze, das Wahrnehmen fachlicher Normungsaufgaben, das Weiterentwickeln von messtechnischen Methoden, Verfahren und Geoinformationssystemen, das Mitwirken bei der Entwicklung von Messinstrumenten und Geräten.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Stressbelastbarkeit, des Konzentrationsvermögens oder der Bildschirmtauglichkeit ist die Ausführbarkeit von Tätigkeiten im bisherigen Berufsbereich durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Ergebnisse berufskundlicher Ermittlungen:
- Arbeitsplatzerkundung des Referats 3060/2 beim Stadtplanungs- und Vermessungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf in Berlin am 30.01.2008
Unternehmensauskünfte/Stellungnahmen:
- Auskunft Stadtverwaltung Frankfurt am Main vom 06.05.1999
- Auskunft Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main vom 02.06.1999 mit ergänzender Stellungnahme vom 11.11.1999
Maler- und Lackierermeisterin/Maler- und Lackierermeister
Ausbildung
Nach dreijähriger Berufsausbildung zur Malerin und Lackiererin/zum Maler und Lackierer oder zur Stuckateurin/zum Stuckateur kann eine Qualifikation zur Meisterin/zum Meister mit einer Prüfung vor der zuständigen Handwerkskammer erlangt werden. Die Qualifikation ist auch mit einem anderen Berufsabschluss und mehrjähriger Tätigkeit im Maler- und Lackierer-Handwerk möglich.
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Technische und kaufmännische Betriebsführung des Handwerksbetriebs, Auftragsbeschaffung und Angebotsbearbeitung, Kundenberatung, Skizzen und Farbentwürfe für die Ausführung der Arbeiten anfertigen, Kosten kalkulieren, Betriebsmittel auswählen und einsetzen, Material bestellen und abrechnen, Arbeitsaufträge an Mitarbeiter erteilen, Ausführung der Arbeiten überwachen und gegebenenfalls mitarbeiten, Rechnungen erstellen, Buchführung erledigen, Reklamationen bearbeiten und Nacharbeiten anweisen beziehungsweise ausführen, bei der Ausbildung mitwirken, Einhaltung der Arbeitsschutzrichtlinien und der Umweltschutzbestimmungen kontrollieren.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
- Überwiegend mittelschwere bis schwere körperliche Arbeiten (mitarbeitend)
- Stehen und Gehen, zeitweise Sitzen
- Zwangshaltungen (Knien, Bücken, Hocken, Überkopfarbeiten)
- Einflüsse von Chemikalien, Schmutz, Staub und Lärm
- Witterungseinflüsse (Kälte, Nässe, Hitze, Zugluft)
- Ersteigen von Leitern und Gerüsten
- Zum Teil Arbeiten auf unebenem Gelände
Psychomentale Anforderungen
- Verantwortungsbewusstsein
- Raumvorstellungsvermögen
- gutes Farbsehvermögen
- Konzentrationsfähigkeit
- Organisations- und Durchsetzungsvermögen
- Schwindelfreiheit
- Verantwortung für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
- Zum Teil Zeitdruck
Verweisungsmöglichkeiten
Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten überwiegend im Sitzen, ohne Zwangshaltungen, ohne Heben und Tragen von Lasten.
Verweisung:
Verweisung nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Beruf als Maler- und Lackierermeister in größeren Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerks mit mehr als 20 Mitarbeitern mit den Aufgabengebieten Kalkulation, Auftragssachbearbeitung und Abrechnung.
Aufgaben und Tätigkeiten sind das Beschaffen von Aufträgen durch Ausarbeitung von Angeboten, das Durchführen objektbezogener Beratungen unter Berücksichtigung der Farben-, Form- und Gestaltungslehre, die Prüfung der Untergründe und Feststellung geeigneter Hilfsstoffe einschließlich der Einschätzung humantoxologische Gefahrenpotentiale, das Planen von Präventivmaßnahmen in von Mikroorganismen und Schädlingen befallenen Bereichen, das Planen der Raumgestaltung mit Decken-, Wand- und Bodenbelägen, das Planen von Personal- und Materialeinsatz.
Das Aufgabengebiet umfasst auch das Einweisen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Baustelle, das Koordinieren der Ausbau- und Montagearbeiten im Trockenbau, das Überwachen von Dämmarbeiten zur Energieeinsparung, das Abstimmen von Maßnahmen zur Brand- und Schadstoffsanierung, Außendiensttätigkeiten für die Pflege von Kundenkontakten, die Baustellenbetreuung und das Nehmen der Aufmaße.
Ergebnisse berufskundlicher Ermittlungen:
- Auskunft des Hauptverbands Farbe, Gestaltung, Bautenschutz vom 15.03.2001 für das SG Nordhausen in Verbindung mit der Korrespondenz vom 05.04.2011 und 14.04.2011
Maurer- und Betonbauermeisterin/Maurer- und Betonbauermeister
Ausbildung
Nach dreijähriger Berufsausbildung zur Maurerin/zum Maurer, zur Feuerungs- und Schonsteinbauerin/zum Feuerungs- und Schornsteinbauer oder zur Beton- und Stahlbetonbauerin/zum Beton- und Stahlbetonbauer ist eine Qualifikation zur Meisterin oder zum Meister mit einer Prüfung vor der zuständigen Handwerkskammer möglich. Nach einer mehrjährigen Tätigkeit im Maurer- und Betonbauer-Handwerk steht der Zugang zu dieser Qualifikation auch Inhaberinnen oder Inhabern anderer anerkannter Ausbildungsberufe offen.
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Führungskraft bei der Bauausführung im Hochbau: Bauherren beraten und Angebote erstellen, Mengeberechnungen und Kostenkalkulation durchführen, Baumaterialien beschaffen, fachliche Anleitung auf der Baustelle durchführen oder Arbeiten anhand von Bauzeichnungen anordnen, technischen Arbeitsablauf und Zeitplan überwachen, Aufmaße erstellen, Personal- und Materialkosten abrechnen, Arbeitsschutz gewährleisten und einhalten, Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Personalführung.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
- Überwiegend mittelschwere bis schwere körperliche Arbeiten (mitarbeitend)
- Stehen und Gehen, zeitweise Sitzen
- Zwangshaltungen (Knien, Bücken, Hocken, Überkopfarbeiten)
- Einflüsse von Lärm, Schmutz, Staub
- Witterungseinflüsse (Kälte, Nässe, Hitze, Zugluft)
- Ersteigen von Leitern und Gerüsten
- Zum Teil Arbeiten auf unebenem Gelände
Psychomentale Anforderungen
- Verantwortungsbewusstsein
- Raumvorstellungsvermögen
- Konzentrationsfähigkeit
- Organisations- und Durchsetzungsvermögen
- Schwindelfreiheit
- Zum Teil Zeitdruck
- Verantwortung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Verweisungsmöglichkeiten
Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte, überwiegend sitzende Arbeiten mit der Möglichkeit zum Wechsel der Körperhaltungen.
Verweisung:
Verweisbar auf Tätigkeiten einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters für Kostenrechnung und Kalkulation, Arbeitsvorbereitung oder Aufmaß und Abrechnung in Bauunternehmen, Baubehörden oder Gebietskörperschaften, die gemäß Tarifvertrag für das Baugewerbe mit der Tarifgruppe T4, im öffentlichen Dienst mit der Entgeltgruppe 8 TVöD entlohnt werden.
Aufgaben und Tätigkeiten einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters sind das Erstellen von Baustelleneinrichtungs-, Termin- und Arbeitsablaufplänen, Disponieren von Bau- und Hilfsstoffen, Baugeräten und -maschinen, Gerüsten und Transportmitteln, ermitteln des Arbeitskräftebedarfs, das Erstellen von Massen- und Stundenzusammenstellungen, Angeboten und Schlussrechnungen, das Kontrollieren von Rechnungen anhand von Lieferscheinen, Baustellenberichten, Aufmaßen und Abrechnungen.
Beachte:
Bei Ausschluss von Witterungseinflüssen, Gehen auf unebenem Gelände oder Steigen auf Leitern und Gerüsten kommt die aufgeführte Verweisungstätigkeit nicht in Betracht.
Bei Einschränkungen der Stressbelastbarkeit, des Konzentrationsvermögens oder der Bildschirmtauglichkeit ist die Ausführbarkeit der Verweisungstätigkeit durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Rechtsprechung:
Urteil des LSG Bayern vom 25.10.2001, AZ: L 14 RA 181/98
Polierin/Polier
Ausbildung
Polierin/Polier ist eine Aufstiegsposition im Hoch- oder Ausbau für langjährig berufserfahrene Bau-, Baufach- und Bauvorarbeiterinnen/Bauvorarbeiter. Die Position kann entweder durch geregelte und erfolgreich abgeschlossene Fortbildung zur geprüften Polierin/zum geprüften Polier oder durch Anstellung unter der Berufsbezeichnung „Polierin/Polier“ erlangt werden. Darüber hinaus können Handwerksmeisterinnen /Handwerksmeister (zum Beispiel Maurer- oder Zimmerermeisterinnen/Maurer- oder Zimmermeister) ohne Zusatzqualifikation als Polierinnen/Poliere eingesetzt werden.
Beachte:
Maßgeblich für den Berufsschutz einer Polierin/eines Poliers ist nicht der förmlich absolvierte Aus- und Fortbildungsweg, sondern stets die erlangte Berufsstellung in Verbindung mit der tariflichen Einstufung.
Polierin/Polier im Tiefbau siehe unter Schachtmeisterin/Schachtmeister.
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Gemäß dem Rahmentarifvertrag für die Poliere des Baugewerbes gehören zu den Tätigkeiten einer Polierin/eines Poliers die Beaufsichtigung unterstellter Arbeitnehmer, die eine überwiegend körperliche Mitarbeit ausschließt sowie die Befähigung, in der Hauptsache folgende Aufgaben zu erfüllen:
Baustellen vorbereiten und einrichten; Arbeiten auf der Baustelle nach Zeichnung anordnen; Arbeiten verteilen und überwachen, Arbeitskräfte einteilen und einweisen; Hilfeleistung bei der Arbeitsvorbereitung und dem Arbeitsablauf; Berufsausbildung beaufsichtigen; Schicht- und Stundenbücher führen, Bauberichte erstellen, Handzeichnungen zu Aufmessungs- und Abrechnungszwecken anfertigen, Aufmaß nehmen, Abrechnung durchführen, Baustoffe, Gerüste und Geräte anfordern und übernehmen sowie für deren sachgemäße Verwendung und Aufbewahrung sorgen; Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften wahrnehmen, als Ansprechpartner für Architekten und Bauherrn fungieren.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
- Körperlich leichte Arbeiten (bei mehr als 20 unterstellten Arbeitnehmern ist eine körperliche Mitarbeit der Polierin/des Poliers weitgehend unüblich)
- Überwiegend leichte, teilweise mittelschwere bis schwere körperlich Arbeiten (bei bis zu 20 unterstellten Arbeitnehmern)
- Stehen und Gehen, zeitweise Sitzen
- Zwangshaltungen (Knien, Bücken, Hocken, Überkopfarbeiten)
- Einflüsse von Lärm, Schmutz, Staub
- Witterungseinflüsse (Kälte, Nässe, Hitze, Zugluft)
- Besteigen von Leitern und Gerüsten
- Arbeiten auf zum Teil unebenem Gelände
Psychomentale Anforderungen
- Verantwortungsbewusstsein
- Organisations- und Durchsetzungsvermögen
- Raumvorstellungsvermögen
- Konzentrationsfähigkeit
- Schwindelfreiheit
- Umgang mit Maschinen und Geräten
- Zeit- und Termindruck
Verweisungsmöglichkeiten
1. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten im Wechsel von Gehen, Stehen und Sitzen.
Verweisung (Polierin/Polier in derzeitiger oder bisheriger Position mit mehr als 20 unterstellten Arbeitnehmern):
Verweisung nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Berufsbereich als Polierin/Polier für die Tätigkeiten, wie sie im Rahmentarifvertrag für Poliere des Baugewerbes beschrieben sind. Es handelt sich dabei um Aufgaben, die in der Hauptsache die Organisation und die Beaufsichtigung des Baugeschehens und der unterstellter Arbeitnehmer beinhalten.
Beachte:
Bei Ausschluss von Witterungseinflüssen, Gehen auf unebenem Gelände oder Steigen auf Leitern und Gerüsten kommt die aufgeführte Verweisungstätigkeit nicht in Betracht.
Bei Einschränkungen der Stressbelastbarkeit, der Konzentrationsfähigkeit, des Kommunikationsvermögens (Hören/Sehen) oder der Bildschirmtauglichkeit ist die Ausführbarkeit von Tätigkeiten im bisherigen Berufsbereich durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
2. Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten.
Verweisung (Polierin/Polier in derzeitiger oder bisheriger Position mit weniger als 20 unterstellten Arbeitnehmern):
Sofern nach dem beruflichen Werdegang nicht weitere aktuelle berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind (zum Beispiel durch eine Meisterprüfung im Handwerk), ist eine Verweisung im Rahmen des § 240 SGB VI nicht möglich. Bei vorhandener Meisterprüfung: Siehe mögliche Verweisung unter entsprechendem Beruf.
Schachtmeisterin/Schachtmeister
Ausbildung
Schachtmeisterin/Schachtmeister (Polierin/Polier im Tiefbau) ist eine Aufstiegsposition für langjährig berufserfahrene Bau-, Baufach- und Bauvorarbeiterinnen/Bau-, Baufach- und Bauvorarbeiter, die durch geregelte erfolgreich abgeschlossene Fortbildung zur geprüften Polierin/zum geprüften Polier erlangt werden kann. Ebenso ist ein innerbetrieblicher Aufstieg zur/zum „Polierin/Polier“ oder die Einstellung als „Polierin/Polier“ im Baugewerbe möglich. Darüber hinaus können Handwerksmeisterinnen/Handwerksmeister (zum Beispiel im Straßen- und Kanalbau) ohne Zusatzqualifikation als Schachtmeisterinnen/Schachtmeister eingesetzt werden.
Beachte:
Maßgeblich für den Berufsschutz einer Schachtmeisterin/eines Schachtmeisters ist stets die erlangte betriebliche Position und die tarifliche Einstufung und nicht der förmlich absolvierte Aus- und Fortbildungsweg.
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Gemäß Rahmentarifvertrag für Poliere und Schachtmeister des Baugewerbes gehören zu den Tätigkeiten einer Schachtmeisterin/eines Schachtmeisters (Polierin/Polier im Tiefbau) die Beaufsichtigung unterstellter Arbeitnehmer sowie die Befähigung, in der Hauptsache folgende Aufgaben zu erfüllen:
Baustellen vorbereiten und einrichten, Arbeiten auf der Baustelle nach Zeichnung anordnen; Arbeiten verteilen und überwachen, Arbeitskräfte einteilen und einweisen; Hilfeleistung bei der Arbeitsvorbereitung und dem Arbeitsablauf; Berufsausbildung beaufsichtigen; Schicht- und Stundenbücher führen, Bauberichte erstellen, Handzeichnungen zu Aufmessungs- und Abrechnungszwecken anfertigen, Aufmaß nehmen, Abrechnung durchführen, Baustoffe, Gerüste und Geräte anfordern und übernehmen sowie für deren sachgemäße Verwendung und Aufbewahrung sorgen, Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften wahrnehmen, als Ansprechpartner für Architekten und Bauherrn fungieren.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
- Körperlich leichte, zum Teil mittelschwere bis schwere Arbeiten
- Stehen und Gehen, zeitweise Sitzen
- Zwangshaltungen (Knien, Bücken, Hocken, Überkopfarbeiten)
- Funktionstüchtigkeit der Wirbelsäule, der Beine sowie der Arme und Hände
- Einflüsse von Lärm, Schmutz, Staub
- Witterungseinflüsse (Kälte, Nässe, Hitze, Zugluft)
- Besteigen von Leitern und Gerüsten
- Arbeiten auf zum Teil unebenem Gelände
Psychomentale Anforderungen
- Verantwortungsbewusstsein
- Organisations- und Durchsetzungsvermögen
- Raumvorstellungsvermögen
- Konzentrationsfähigkeit
- Schwindelfreiheit
- Zeit- und Termindruck
- Umgang mit Maschinen und Geräten
- Verantwortung für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
Verweisungsmöglichkeiten
Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Arbeiten im Wechsel von Gehen, Stehen und Sitzen oder körperlich leichte Arbeiten überwiegend im Sitzen, in geschlossenen, gut temperierten Räumen, ohne Zwangshaltungen, ohne Heben und Tragen von Lasten.
Verweisung:
Sofern nach dem beruflichen Werdegang keine weiteren aktuellen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind (zum Beispiel durch eine Meisterprüfung im Handwerk), ist eine Verweisung im Rahmen des § 240 SGB VI aufgrund der Besonderheiten im Tiefbau nicht möglich. Bei vorhandener Meisterprüfung: Siehe mögliche Verweisung unter entsprechendem Beruf.
Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Bauwesen/Staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Bauwesen
Ausbildung
Die Prüfung zur „Staatlich geprüften Technikerin“/zum „Staatlich geprüften Techniker“ Fachrichtung Bauwesen erfolgt nach dreijähriger Berufsausbildung im Bauwesen mit anschließender Berufserfahrung und zweijähriger Fachschulausbildung an einer staatlich anerkannten Technikerschule.
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Bauvorhaben entwerfen, planen, berechnen und konstruieren, Baumaßnahmen kalkulieren und abrechnen, Bauleitung, Bauüberwachung und Baukontrolle in den Bereichen konstruktiver Ingenieurbau, Hoch- und Stahlhochbau, Tiefbau und Ausbau.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
- Körperlich leichte Arbeiten
- Zum Teil im Freien unter Witterungseinflüssen (arbeitsplatzabhängig)
- Zum Teil Besteigen von Leitern und Gerüsten, Begehen von unebenem Gelände (arbeitsplatzabhängig)
- In wechselnden Körperhaltungen
- Fähigkeit für beidhändiges Arbeiten
- Beanspruchung des Sehvermögens und des Bewegungs- und Stützapparates durch Bildschirmarbeit
- Räumliches Sehvermögen (arbeitsplatzabhängig)
- Einwirkung von Zugluft, Lärm, Staub
Psychomentale Anforderungen
- Verantwortungsbewusstsein
- Organisationsvermögen
- Konzentrationsvermögen
- Logisches Denken
- Einzel- und Teamarbeit
- Kooperationsfähigkeit
- Selbständigkeit
- Schwindelfreiheit
- Unregelmäßige Arbeitszeit
- Zum Teil Zeitdruck
Verweisungsmöglichkeiten
Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte, überwiegend sitzende Arbeiten mit der Möglichkeit zum Haltungswechsel, ohne Zwangshaltungen und Überkopfarbeiten.
Verweisung:
Verweisung nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Berufsbereich als Technische Angestellte/Technischer Angestellter in größeren Bauunternehmen, Ingenieur- und Architekturbüros sowie im Öffentlichen Dienst.
Aufgaben und Tätigkeiten einer/eines Technischen Angestellten sind das Arbeiten im Entwurf, in der Planung, Berechnung, Konstruktion, Abrechnung und der Kalkulation.
Beachte:
Bei Einschränkungen der Stressbelastbarkeit, des Konzentrationsvermögens oder der Bildschirmtauglichkeit ist die Ausführbarkeit von Tätigkeiten im bisherigen Berufsbereich durch das Leistungsdezernat eingehend zu prüfen.
Tischlermeisterin/Tischlermeister
Andere Berufsbezeichnung:
Schreinermeisterin/Schreinermeister
Ausbildung
Nach dreijähriger Berufsausbildung zur Tischlerin/zum Tischler kann die Qualifikation zur Meisterin oder zum Meister mit Prüfung vor der Handwerkskammer erfolgen.
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Herstellen von Möbeln, Gehäusen, Ladeneinrichtungen, Türen, Fenstern, Treppen, Decken- und Wandverkleidungen, Raumteilern, Fenster- oder Bilderrahmen, Paletten und anderen Bauteilen aus verschiedenen Hölzern und Holzwerkstoffen (auch Kunststoffe, Leichtmetall, Glas) einschließlich deren Reparatur, Instandhaltung und Restaurierung, fachliche Anleitung, Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
- Überwiegend körperlich mittelschwere Arbeit
- Überwiegend im Stehen
- In geschlossenen Räumen zum Beispiel in der Werkstatt sowie im Freien auf Baustellen
- Heben und Tragen schwerer Lasten
- Zwangshaltungen
- Überkopfarbeiten
- In Räumen und/oder im Freien (Baustellen)
- Einwirkungen von Stäuben, Gasen, Dämpfen, Vibrationen, Lärm
Psychomentale Anforderungen
- Eignung für Fein- und Präzisionsarbeiten
- Raumvorstellungsvermögen
- Gleichgewichtssinn
- Organisations- und Durchsetzungsvermögen
- Konzentrationsfähigkeit
- Zum Teil Zeitdruck
Verweisungsmöglichkeiten
Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte Tätigkeiten, überwiegend sitzend, in geschlossenen Räumen, ohne Heben und Tragen von Lasten, ohne inhalative Belastungen.
Verweisung:
Sofern nach dem beruflichen Werdegang nicht weitere aktuelle berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind (zum Beispiel durch eine Fortbildung zum Holztechniker), ist eine Verweisung im Rahmen des § 240 SGB VI nicht möglich.
Vermessungstechnikerin/Vermessungstechniker
Ausbildung
Dreijährige betriebliche Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.
Beachte:
Vorherige Berufsbezeichnung Landvermesserin/Landvermesser oder Vermessungsgehilfin/Vermessungsgehilfe.
Verwandt mit dem DDR-Ausbildungsberuf Vermessungsfacharbeiter.
Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Gebäude und sonstige topografische Gegenstände im Gelände aufmessen; Bauvorhaben abstecken und Festpunkte für die Messungen (sogenannte Vermarktungen) einbringen; topografische Feldvergleiche nach Karten und Luftbildern vornehmen; vermessungstechnische Berechnungen durchführen; Karten, Register, Listen und Karteien übernehmen; Datenerfassungsbelege für komplexe mathematische Berechnungen, Kartenaufträge oder statistische Zwecke erstellen; schriftliche Anträge für Bau- und Planungsvorhaben annehmen und bearbeiten; für Nachweise, Anträge und Planungen vorhandene Unterlagen zusammenstellen, auswerten, kopieren, dokumentieren und verwalten; allgemeine Auskünfte unter Berücksichtigung bau- und vermessungsrechtlicher Vorschriften erteilen; zum Liegenschaftskataster informieren und beraten.
Berufstypische gesundheitliche Anforderungen
Körperliche Anforderungen
Im Außendienst bei Messungen im Gelände und auf Baustellen:
- Körperlich leichte, zeitweise mittelschwere Arbeiten
- Überwiegend im Stehen und Gehen auch auf unebenem Boden, teilweise in gebückter Körperhaltung
- Arbeiten unter Witterungseinflüssen
- Unfallgefahren beim Vermessen auf Strassen und Baustellen
- Schwindelfreiheit (Arbeiten auf erhöhten Standpunkten auf Baustellen)
- Nicht über das korrigierbare Maß hinaus beeinträchtigtes Seh- und Hörvermögen
- Räumliches Sehvermögen (Geländebeurteilung)
- Autofahrten zum Erreichen der Arbeitsorte
Im Innendienst:
- Körperlich leichte Arbeit,
- Überwiegend im Sitzen (zunehmend EDV-Arbeitsplätze), zeitweise im Wechsel zwischen Gehen, Stehen und Sitzen, in temperierten Räumen
- Fein- und Präzisionsarbeit beim maßstabsgetreuen Zeichnen und Eintragen in Karten und Pläne
- Nicht über das korrigierbare Maß hinaus beeinträchtigtes Seh- und Hörvermögen
- Normales Farbsehvermögen
- Normale Finger- und Handgeschicklichkeit
Psychomentale Anforderungen
- Verantwortungsbewusstsein
- Genaue, sorgfältige, systematische Arbeitsweise
- Durchschnittliche Umstellungsfähigkeit
- Durchschnittliches Konzentrationsvermögen
- Anpassungs- und Kooperationsfähigkeit
- Teilweise Publikumsverkehr
- Einzel- und Teamarbeit
Verweisungsmöglichkeiten
Restleistungsvermögen:
Körperlich leichte, überwiegend sitzende Arbeiten mit der Möglichkeit zum Wechsel der Körperhaltung, im Innendienst
Verweisung:
Verweisung nicht erforderlich, Verbleib im bisherigen Beruf als Vermessungstechnikerin oder Vermessungstechniker im Innendienst in Ämtern für Vermessungswesen bei Kommunen und Ländern (zum Beispiel Kataster- und Vermessungsämter, Bauämter), in großen Ingenieurbüros.
Aufgaben und Tätigkeiten sind die Erstellung von Auszügen aus dem Kataster; das Erteilen von Grenzauskünften, das Vornehmen von Archivierungsarbeiten, die Übernahme vermessungstechnisch relevanter Mitteilungen anderer Stellen, das Auswerten von Bodenschätzungsergebnissen, das Ausführen von Aufgaben im Rahmen des Bauordnungsverfahrens, das Erstellen von Unschädlichkeitszeugnissen, das Annehmen und Bearbeiten von schriftlichen Anträgen für Bau- und Planungsvorhaben; das Zusammenstellen, Auswerten, Kopieren, Dokumentieren und Verwalten von vorhandenen Unterlagen für Nachweise, Anträge und Planungen, das Erteilen von allgemeinen Auskünften unter Berücksichtigung bau- und vermessungsrechtlicher Vorschriften; das Informieren und beraten zum Liegenschaftskataster.
Rechtsprechung:
Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 09.12.2009, AZ: L 1 R 183/07
Ergebnisse berufskundlicher Ermittlungen:
- Arbeitsplatzerkundung des Referats 3060/2 beim Stadtplanungs- und Vermessungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf in Berlin am 30.01.2008
Unternehmensauskünfte/Stellungnahmen:
- Landesvermessungsamt Sachsen vom 26.09.2006