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Organisation der Sozialversicherung Philippinen

Änderungsdienst
veröffentlicht am

12.11.2019

Änderung

Neu aufgenommen

Dokumentdaten
Stand29.03.2018
Version001.01

Organisation der philippinischen Rentenversicherung

Die wichtigsten Rentenversicherungssysteme in den Philippinen sind:

  • das System der Sozialen Sicherheit (Social Security System - SSS und
  • das System der Versicherung von Staatsbediensteten (Government Service Insurance System - GSIS).

Darüber hinaus gibt es noch Sondersysteme für Angehörige:

  • der Streitkräfte (Armed Forces of the Philippines - AFP),
  • der Polizei (Philippine National Police - PNP),
  • der Feuerwehr (Bureau of Fire Protection - BFP) und
  • der Justiz (Bureau of Jail Management and Penology (BJMP).

Beachte:

Für die Durchführung des Sozialversicherungsabkommens ist auf philippinischer Seite regelmäßig das SSS verantwortlich. Das GSIS ist nur dann zuständig, wenn der Antragsteller neben seinen Zeiten in diesem System keine weiteren Zeiten im SSS zurückgelegt hat (siehe Abschnitt 5).

System der Sozialen Sicherheit (Social Security System)

Das System der Sozialen Sicherheit (Social Security System - SSS) wurde 1954 eingeführt und 1997 reformiert.

In dieses System zahlen versicherungspflichtig Beschäftige 3,63 % (Stand 2018) und ihre Arbeitgeber 7,37 % (Stand 2018) ein, gestaffelt nach 31 Einkommensklassen, die abhängig von der Höhe des monatlichen Bruttoverdienstes sind. Die Einkommensklassen sind in 500-Pesos-Schritten unterteilt. Innerhalb einer Einkommensklasse gibt es eine einheitliche Bemessungsgrundlage, auf die die genannten Prozentsätze angewendet werden. In der Einkommensklasse von 1750,00 Pesos bis 2249,99 Pesos zum Beispiel wird der Beitragsberechnung einheitlich ein monatlicher Bruttoverdienst von 2000,00 Pesos zugrunde gelegt.

Selbständige zahlen 11 % (Stand 2018), ebenfalls nach den oben beschriebenen Einkommensklassen.

Seit 1973 können sich Overseas Filipino Workers (OFW) in diesem System freiwillig versichern. OFW sind philippinische Staatsangehörige, die im Ausland arbeiten.

Die Berechnung der Beiträge setzt ein Mindesteinkommen in Höhe von 1.000,00 Pesos (Stand 2018) voraus (5.000,00 Pesos für OFW - Stand 2018). Als maximales monatliches Einkommen werden 16.000,00 Pesos (Stand 2018) zugrunde gelegt (Beitragsbemessungsgrenze).

System der Versicherung von Staatsbediensteten (Government Service Insurance System)

Das System der Versicherung von Staatsbediensteten (Government Service Insurance System - GSIS) wurde 1936 errichtet.

Auch dieses System wird durch Beiträge finanziert. Vom monatlichen Bruttoverdienst werden 9 % (Stand 2018) von den versicherungspflichtigen Staatsbediensteten und 12 % (Stand 2018) von ihren Arbeitgebern (Dienstherren) gezahlt.

Eine maximale Beitragsbemessungsgrundlage (Beitragsbemessungsgrenze) gibt es nicht.

Vom sachlichen Geltungsbereich erfasste Systeme

Für die Republik der Philippinen fallen nach Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 SVA-Philippinen die Rechtsvorschriften über die

  • Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten nach dem Gesetz über die Soziale Sicherheit (Social Security Act),
  • Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten nach dem Gesetz über die Versicherung von Staatsbediensteten (Government Service Insurance Act),
  • Zusammenrechnung von Beitragszeiten nach diesen beiden Gesetzen nach dem Portabilitätsgesetz (Portability Law)

und damit die Renten der in den Abschnitten 1 und 2 aufgeführten Systeme unter den sachlichen Geltungsbereich des Abkommens.

Die im Abschnitt 1 genannten Sondersysteme werden vom Abkommen nicht erfasst.

Zuständigkeit im zwischenstaatlichen Verfahren

Zuständige Verbindungsstellen für die Durchführung des zwischenstaatlichen Verfahrens sind nach Art. 19 Abs. 2 Nr. 2 SVA-Philippinen

  • das System der Sozialen Sicherheit (SSS) für die Anwendung des Gesetzes über die Soziale Sicherheit und
  • das System der Versicherung von Staatsbediensteten (GSIS) für die Anwendung des Gesetzes über die Versicherung von Staatsbediensteten.

Zur Einleitung und Durchführung des zwischenstaatlichen Verfahrens siehe GRA zu Übersicht VV zum SVA-Philippinen, Abschnitte 4.2 und 4.2.1.

Zusatzinformationen