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Organisation der Sozialversicherung Japan

Änderungsdienst
veröffentlicht am

20.08.2019

Änderung

Die GRA wurde im Hinblick auf die Überführung der japanischen genosschenschaftlichen Rentensysteme in die allgemeine Arbeitnehmerrentenversicherung zum 01.10.2015 aktualisiert.

Dokumentdaten
Stand17.09.2015
Version001.00

Organisation der japanischen Sozialversicherung

Japan kennt vier verschiedene Sozialversicherungssysteme, in die alle Personen, die bestimmte Kriterien erfüllen, einbezogen sind:

  • Versicherung für Entschädigungen bei Arbeitsunfall und Arbeitsunfähigkeit
    Abgedeckt sind Krankheitsfälle und Unfälle von Arbeitnehmern in Folge oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit.
  • Arbeitslosenversicherung
    Sie leistet finanzielle Zuschüsse und Beihilfen für Arbeitnehmer, die arbeitslos werden.
  • Krankenversicherung und Pflegeversicherung
    Diese decken medizinische und pflegerische Aufwendungen, die Arbeitnehmern entstehen.
  • Volks- und Arbeitnehmerrentenversicherung
    Diese sichern die von ihr erfassten Personen gegen die Risiken bei Alter, Invalidität und Tod ab.

Organisation der japanischen Rentenversicherung

Japan hat ein zweigliedriges Rentensystem: das mit Gesetz Nr. 141 von April 1959 eingerichtete Volksrentensystem für alle Einwohner Japans und das bereits mit Gesetz Nr. 60 von März 1941 eingeführte System der Arbeitnehmerrentenversicherung.

Bis zum 30.09.2015 trat an die Stelle des Arbeitnehmerrentenversicherungssystems je nach Berufsgruppe die

  • Genossenschaftliche Vereinigung für Staatsbeamte,
  • Vereinigung der Rentenfonds für Präfektur- und Kommunalbeamte,
  • Genossenschaftliche Fördergesellschaft für private Schulen in Japan.

Diese Sonderrentenversicherungssysteme wurden zum 01.10.2015 in die allgemeine Arbeitnehmerrentenversicherung überführt.

Die frühere Genossenschaftliche Vereinigung für Personal von Organisationen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei wurde bereist zum 31.03.2002 in die allgemeine Arbeitnehmerrentenversicherung integriert.

Träger der Volks- und Arbeitnehmerrentenversicherung ist der Japanische Rentenservice (Japan Pension Service - JPS), mit Hauptsitz in Tokio. Daneben existieren landesweit 9 Zentralstellen, 312 Zweigstellen sowie 74 Beratungsstellen.

Finanzierung

Das Volksrentensystem, in das grundsätzlich alle Einwohner Japans zwischen dem 20. und 60. Lebensjahr einbezogen sind, ist beitragsfinanziert. Die Leistungen aus der Volksrentenversicherung gewährleisten lediglich eine Mindestabsicherung (Basisrente) gegen die Risiken bei Alter, Invalidität und Tod. Als Versicherungsprämie ist (für den Zeitraum April 2014 bis März 2015) ein vom Einkommen des Versicherten unabhängiger Festbetrag in Höhe von monatlich 15.250 Yen (circa 110,00 EUR) zu zahlen.

Die neben der Volksrentenversicherung bestehende Arbeitnehmerrentenversicherung, die im Wesentlichen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung entspricht und in die Arbeitnehmer von Betrieben einbezogen sind, die bestimmte Kriterien erfüllen, ist ebenfalls beitragsfinanziert. Nach der letzten Revision im September 2013 liegt der Beitragssatz bei 17,12 % des durchschnittlichen Monatslohns des Arbeitnehmers. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze berechneten Beitrag je zur Hälfte.

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