Titel 3 (Art. 18-79a)
Art. 26 Anspruch auf Sachleistungen bei Erlöschen des Leistungsanspruchs gegen den zuletzt zuständigen Träger
Art. 27 Rentenanspruch auf Grund der Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten, falls ein Anspruch auf Leistungen im Wohnland besteht
Art. 28 Rentenanspruch auf Grund der Rechtsvorschriften eines einzigen oder mehrerer Staaten, falls ein Anspruch auf Sachleistungen im Wohnland nicht besteht
Art. 28a Rentenanspruch auf Grund der Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten mit Ausnahme des Wohnlands, falls ein Anspruch auf Sachleistungen im Wohnland besteht
Art. 29 Familienangehörige eines Rentners, die in einem anderen Staat als der betreffende Rentner wohnen - Wohnortwechsel in den Staat, in dem der Rentner wohnt
Art. 30 Sachleistungen von erheblicher Bedeutung
Art. 31 Aufenthalt des Rentners und/oder der Familienangehörigen in einem anderen Staat als dem, in dem sie wohnen
Art. 32 -
Art. 33 Beiträge der Rentenberechtigten
Art. 34 Allgemeine Vorschrift
Art. 37 Allgemeine Vorschriften
Art. 38 Anrechnung der Versicherungs- oder Wohnzeiten, die nach Rechtsvorschriften zurückgelegt worden sind, die für den Arbeitnehmer oder Selbständigen im Hinblick auf...
Art. 39 Feststellung der Leistungen
Art. 40 Allgemeine Vorschriften
Art. 41 Verschlimmerung des Invaliditätszustands
Art. 42 Bestimmung des leistungspflichtigen Trägers im Fall der Wiederaufnahme der Leistungsgewährung bei Invalidität
Art. 43 Umwandlung von Leistungen bei Invalidität in Leistungen bei Alter - Neuberechnung der nach Art. 39 festgestellten Leistungen
Art. 43a Von einem Sondersystem für Beamte erfasste Personen
Art. 43a Von einem Sondersystem für Beamte erfasste Personen
Art. 44 Allgemeine Vorschriften für die Feststellung der Leistungen, wenn für den Arbeitnehmer oder Selbständigen die Rechtsvorschriften von zwei oder mehr Mitgliedstaaten galten
Art. 45 Zusammenrechnung mitgliedstaatlicher Versicherungszeiten
Art. 45 Zusammenrechnung mitgliedstaatlicher Versicherungszeiten
Art. 46 Feststellung der Leistungen
Art. 46a Zusammentreffen von Leistungen/Einkünften - Allgemeine Vorschriften -
Art. 46a Zusammentreffen von Leistungen/Einkünften - Allgemeine Vorschriften -
Art. 46b Besondere Vorschriften für das Zusammentreffen von Leistungen gleicher Art, die nach den Rechtsvorschriften von zwei oder mehr Mitgliedstaaten geschuldet werden
Art. 46c Zusammentreffen von Leistungen unterschiedlicher Art oder von Leistungen mit Einkünften
Art. 46c Zusammentreffen von Leistungen unterschiedlicher Art oder von Leistungen mit Einkünften
Art. 48 Versicherungs- oder Wohnzeiten von weniger als einem Jahr
Art. 48 Versicherungs- oder Wohnzeiten von weniger als einem Jahr
Art. 49 Berücksichtigung der Versicherungszeiten eines anderen Mitgliedstaates, der keine Leistungen gewährt
Art. 50 Mindestleistung - Gewährung einer Zulage
Art. 51a Von einem Sondersystem für Beamte erfasste Personen
Art. 51a Von einem Sondersystem für Beamte erfasste Personen
Art. 65 Anspruch auf Sterbegeld
Art. 66 Gewährung von Leistungen - Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat
Art. 66 Gewährung von Leistungen - Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat
Art. 67 Zusammenrechnung der Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten
Art. 67 Zusammenrechnung der Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten
Art. 68 Berechnung der Leistungen
Art. 69 Bedingungen und Grenzen der Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs
Art. 69 Bedingungen und Grenzen der Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs
Art. 71 Leistungen an Arbeitslose - Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat
Art. 71 Leistungen an Arbeitslose - Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat
Art. 77 Kinderzuschuss Unterhaltsberechtigte Kinder von Rentnern
Art. 77 Kinderzuschuss Unterhaltsberechtigte Kinder von Rentnern